3 Das Harnack-Prinzip als institutionelles Markenzeichen: Faktisches und Symbolisches

Hubert Laitko

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10.34663/9783945561010-04

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Laitko, Hubert (2015). Das Harnack-Prinzip als institutionelles Markenzeichen: Faktisches und Symbolisches. In: „Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen“: Auf dem Weg zu einer Geschichte der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft (Second Extended Edition). Berlin: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

3.1 KWG und MPG: ein historisches Kontinuum

Der Max-Planck-Gesellschaft hat es so erfolgreich vermocht, einen kontinuierlichen Übergang von der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zu sich selbst zu konstruieren, dass im Jubiläumsjahr 2011 eine einheitliche, durchgehende hundertjährige Geschichte gefeiert werden konnte – und nicht etwa eine nur äußerliche Addition zweier separater Institutionengeschichten zu einem Saeculum.1 Bereits vor fünfzig Jahren brachte der damalige Präsident Adolf Butenandt die Freude über diesen Erfolg deutlich zum Ausdruck, als er in seiner Ansprache auf der 12. Hauptversammlung der MPG betonte, es sei der Gesellschaft gelungen, „mit der sukzessiven Übernahme der Substanz der alten Gesellschaft durch neue Leistungen im Ansehen der Welt jene Stellung zu erlangen, die einst die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in ihrer Blütezeit hatte.“2

Er bezog sich dabei auf die am 21. Juni 1960 nach Abschluss des komplizierten Transfers sämtlicher Vermögenswerte in Berlin erfolgte rechtswirksame Auflösung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Butenandt betonte, „daß die tragenden Grundsätze der KWG noch heute für die MPG unverändert gelten“, und sagte abschließend: „Die MPG des Jahres 1961 verspricht, den Prinzipien die Treue zu halten, die vor 50 Jahren zur Gründung der KWG geführt haben.“3 Auch in offiziellen Äußerungen wie den Ansprachen der Präsidenten auf den alljährlichen Hauptversammlungen der MPG fehlt es nicht an Formulierungen, die die Idee der einen Gesellschaft unmittelbar zum Ausdruck bringen, so bei Butenandt 1970 („Die MPG hat seit ihrer Gründung als KWG diesen Freiheitsraum unangetastet gehabt“) oder 1971 („Eine Gesellschaft, die durch 60 Jahre ihres Bestehens ihre Aufgabe nach internationalem Urteil hervorragend erfüllt hat und aus deren Instituten 21 Nobelpreisträger hervorgegangen sind“).4 In neuerer Zeit vermeidet es die MPG aber eher, von einer einzigen Institution zu sprechen, und bezeichnet die KWG als ihre „Vorläuferinstitution.“ So heißt es zum Harnack-Prinzip in dem auf ihrer Website enthaltenen Kurzporträt: „Mit dem Strukturprinzip der persönlichkeitsorientierten Forschungsorganisation setzt die MPG heute die Tradition ihrer Vorgängerinstitution fort.“5

Damit besteht kein Zweifel daran, dass KWG und MPG ungeachtet ihres historischen Zusammenhangs als zwei verschiedene Institutionen aufzufassen sind; diese Tatsache wird auch daran deutlich, dass von 1948 bis 1960 juristisch beide nebeneinander bestanden. In seinem Rückblick auf 50 Jahre MPG kennzeichnete Hubert Markl dies als die gegenüber einer einfachen Fortsetzung der KWG nach 1945 günstigere Option:

So konnte gerade durch Neubegründung und Neubenennung die Verpflichtung auf grundlegende wissenschaftliche Ideale besser gewährleistet werden, als dies durch einfache Fortführung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft möglich gewesen wäre.6

Bis auf die institutionenrechtliche Unterscheidung wird ein Maximum an Gemeinsamkeiten zwischen beiden in Anspruch genommen. Griffiger sprachlicher Ausdruck dieser Geschichtsinterpretation war und ist das Kompositum „Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft“, das in den offiziellen Ansprachen der MPG-Präsidenten schon früh verwendet wurde.7 Als Rudolf Vierhaus und Bernhard vom Brocke diese Prägung im Titel ihres aus Anlass des 75jährigen Gründungsjubiläums der KWG herausgegebenen und mehr als tausend Seiten umfassenden Werkes8 benutzten, war sie innerhalb der Gesellschaft schon längst zum terminologischen Standard geworden. Für die wissenschaftshistorische Forschung ist diese inzwischen ein volles Jahrhundert umfassende Entwicklung ein Gegenstand von hohem Rang, dessen Bedeutung Insidern wie äußeren Betrachtern gleichermaßen bewusst ist.

3.2 „Harnack-Prinzip“ – Diffusion eines Terminus

Worauf gründen sich die zahlreichen, oft in repräsentativem oder gar festlichem Kontext getroffenen Aussagen, in denen die historische Gemeinsamkeit von KWG und MPG betont wird? In neuerer Zeit, spätestens seit Ende der 1980er Jahre, gilt der Terminus „Harnack-Prinzip“ als Markenzeichen dieser Verbindung. Verschiedene offiziell verwendete Formulierungen stellen dieses Prinzip an die Spitze der für die MPG geltenden Prinzipien oder erwecken sogar den Eindruck, es sei überhaupt das Grundprinzip der Gesellschaft. So steht auf der Website der MPG, dass das Harnack-Prinzip „als wichtigster Grundsatz der Gesellschaft gelten“ dürfe,9 und an einer anderen Stelle heißt es dort:

Das fundamentale Grundprinzip der MPG ist, herausragend kreativen, interdisziplinär denkenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Raum für ihre unabhängige Entfaltung zu bieten. Dieses so genannte Harnack-Prinzip ist nach dem ersten Präsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, der Vorgängerorganisation der MPG, benannt.10

Die Formulierungen, auf die sich der Terminus „Harnack-Prinzip“ stützt, sind älter; wann die Prägung selbst innerhalb der MPG in Gebrauch kam, ist nicht ganz klar. Rudolf Vierhaus war – aus seiner profunden Kennerschaft der Institutionsgeschichte heraus – nicht glücklich über den inflationären Gebrauch dieses Etiketts und schlug 1989 vor, „die Rede vom ‚Harnack-Prinzip‘ aus dem Verkehr zu ziehen.“11 Dieser Vorschlag wurde nicht erhört. Offenbar ist der Terminus auf dem Weg zu einem normierten, zumindest innerhalb der MPG regelmäßig gebrauchten Ausdruck. So verstanden ihn die meisten Autoren des 1996 erschienenen Bandes Die Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute. Studien zu ihrer Geschichte: Das Harnack-Prinzip.12 Ein Symptom für die Selbstverständlichkeit, mit der er inzwischen verwendet wird, ist auch die Tatsache, dass Rainer Fink, Verwaltungsleiter am MPI für Evolutionsbiologie in Plön, seiner 2005 an der Fachhochschule Osnabrück abgeschlossenen Masterarbeit den Titel Harnack-Prinzip und Wissenschaftsmanagement – Möglichkeiten und Grenzen der effektiven Verwaltung von Forschungseinrichtungen gab.13 Auch in der universitären Lehre wird die Geschichte des Harnack-Prinzips gelegentlich behandelt; so veranstaltete die interfakultäre Professur für Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte, die bis 2012 an der Universität Bern bestand, im Herbstsemester 2007 ein Proseminar „Wissenschaft in Berlin um 1900“ dessen siebte Lektion den Titel „Das Harnack-Prinzip“ trug.14

Vielleicht war in Deutschland noch niemals zuvor – auch über die innerwissenschaftliche Kommunikation hinaus – so häufig und so dezidiert vom Harnack-Prinzip die Rede wie 2010/11. Beiläufig sei an dieser Stelle bemerkt, dass der in der englischsprachigen Literatur verwendete Terminus „Harnack Principle“ (oder „Harnack’s Principle“) etwas ganz anderes bedeutet, das mit dem hier diskutierten Grundsatz der KWG und der MPG sachlich nichts zu tun hat. Genealogisch besteht allerdings ein Zusammenhang, denn dieses Prinzip wurde von Adolf Harnacks Zwillingsbruder formuliert, dem Mathematiker Carl Gustav Axel Harnack, der sich nach seiner Promotion bei Felix Klein (1849–1925) in Erlangen an der Leipziger Universität habilitiert und schließlich einen Ruf an die Technische Hochschule Dresden erhalten hatte; es meint eine Reihe von ihm formulierter Theoreme über die Konvergenz von Reihen harmonischer Funktionen in der Potentialtheorie, die sich aus den nach ihm benannten Harnack’schen Ungleichungen ergeben. Axel Harnack starb bereits 1888, als seinem Bruder Adolf noch mehr als 40 erfüllte Lebensjahre bevorstanden und dieser gerade aus Marburg nach Berlin berufen worden war – gegen den Protest des Evangelischen Oberkirchenrates, dem seine theoretischen Überzeugungen zu unorthodox waren, worauf Wilhelm II. die berühmt gewordenen Worte „Ich will keine Mucker“ auf die Ernennungsurkunde schrieb.15

Im historischen Gedächtnis der MPG nimmt Adolf von Harnack schon deshalb eine Sonderstellung ein, weil er im Gründerkreis der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft eine Schlüsselrolle spielte, ihr erster Präsident war, die Präsidentschaft mit nahezu zwanzig Jahren wesentlich länger ausübte als jeder seiner Amtsnachfolger in KWG und MPG und so das Profil der Gesellschaft mit einzigartiger Intensität prägte.16 Da er zudem auch ein glänzender Rhetoriker und Stilist war, goss er seine präsidialen Erfahrungen insbesondere in seiner Spätzeit in Maximen, denen man durchaus den Rang institutioneller Gestaltungsprinzipien zuerkennen könnte. Jürgen Renn, Giuseppe Castagnetti und Simone Rieger notieren treffend, Harnack habe ein Jahr vor seinem Tode seine Ansichten als Wissenschaftsorganisator und -politiker „in einer Art wissenschaftspolitischem Credo niedergelegt, von dem mancher Satz ein ‚Harnack-Prinzip‘ genannt zu werden verdient.“17 Es ist aber nur eine seiner Formulierungen, die in der KWG/MPG und überhaupt in der deutschen Wissenschaftstradition tatsächlich als Prinzip bezeichnet wird. Im Hinblick darauf, dass es aus dem Wirken Harnacks stammt, lohnt die Überlegung, inwieweit es an historische Eigenheiten der deutschen Wissenschaftskultur gebunden ist und inwieweit es allgemeinere Geltung haben könnte. Die Diskussion dieser Frage hängt damit zusammen, ob die MPG eine besondere Ausprägung eines auch anderswo vorhandenen Institutionentyps darstellt oder ob sie einen Typus sui generis verkörpert. Bernhard vom Brocke neigt zu letzterem, wenn er bemerkt, die MPG habe sich ihre Unabhängigkeit von Privatwirtschaft und Staat, die der KWG ursprünglich eigen, aber unter der NS-Herrschaft untergraben worden war, „durch ihre bewährte Organisationsstruktur als ‚privater Verein‘ wieder erwerben und erhalten können […]. Sie ist damit wie ihre Vorgängerin zweifellos ein Unikum in der Welt.“18

Richard von Weizsäcker nannte die MPG in seinem Grußwort an die Festversammlung in Aachen am 13. Juni 1986 ein „Unikum in der Welt.“19 Könnte das Harnack-Prinzip, dessen begriffliche Trennschärfe von Vierhaus in Zweifel gezogen wurde, ein gültiger Ausdruck jener Unikalität sein?

Jedenfalls hatte Vierhaus seine Empfehlung zur Abstinenz nicht ohne Grund gegeben – in seinem Aufsatz zeigte er, dass sich keine definitorische Formulierung nennen lässt, die aus dem „Harnack-Prinzip“ einen strengen, eindeutig handhabbaren Begriff machen würde. Rüdiger vom Bruch stellte im Jahre 2000 sogar die Frage, ob eine eingehendere historische Prüfung jenes „Harnack-Prinzip“ nicht womöglich „als eine zwar einflußreiche, für die tatsächliche Ausdifferenzierung außeruniversitärer Forschungspotentiale in Deutschland aber eher hinderliche Formel“20 erweisen könnte. Nicht selten wird diese Formel in einer diffusen Bedeutung gebraucht, in der letztlich jede beliebige wissenschaftliche Institution zum Ort ihrer Verwirklichung werden könnte. Als im Herbst 2008 erstmals neun auf fünf Jahre bemessene und vom BMBF finanzierte Alexander-von-Humboldt-Professuren an deutschen Universitäten an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland vergeben wurden, erklärte Helmut Schwarz als Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung dazu:

Spitzenforschung ist heute Teamarbeit. Und doch sind es oft die einzelnen herausragenden Forscherpersönlichkeiten, ihre Ideen, ihre Kreativität und Energie, die den Unterschied machen. Mit der Alexander-von-Humboldt-Professur holen wir sie nach Deutschland, damit sich um sie herum starke Teams und dauerhafte Strukturen bilden. Damit tragen wir das Harnack-Prinzip in die Universitäten.21

Im gleichen Jahr war bei Pirmin Stekeler-Weithofer zu lesen:

Nichts gegen das Harnack-Prinzip des personalen Vorbilds und der Personenförderung, wie es die MPG praktiziert. Es ist nur zu kurz gedacht, wenn man dieses Prinzip, das für jede freie Wissenschaft und Lehre zentral ist und zugleich das allgemeine Prinzip eines Ethos der Wissenschaftler ist, aus den Universitäten in andere Institutionen auslagert.22

Ein anderes Beispiel für die ausufernden Interpretationen des Terminus „Harnack-Prinzip“ und damit zugleich für seine Popularität ist die folgende Bemerkung von Jörg Michaelis, Vorstandsmitglied der Boehringer Ingelheim Stiftung, bei einem Pressegespräch am 4. Mai 2010 anlässlich der Tatsache, dass man Christof Niehrs als Gründungsdirektor für das Institut für Molekulare Biologie an der Johann-Gutenberg-Universität Mainz gewinnen konnte:

Mit der Spende zur Finanzierung des Instituts für Molekulare Biologie möchte die Boehringer Ingelheim Stiftung hervorragende Grundlagenforschung im Bereich der Lebenswissenschaften an der Mainzer Universität fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns für das Harnack-Prinzip entschieden. Dieses Prinzip bedeutet, das wissenschaftliche Thema eines Instituts zunächst sehr weit zu fassen, um dann in diesem Feld die besten Wissenschaftler zu identifizieren. Diese können und sollen dann selbstständig die konkreten Inhalte, Methoden und Ziele der Forschung aufgrund ihrer persönlichen Kompetenz festlegen.23

Alle populären Formulierungen des Harnack-Prinzips gehen auf eine Äußerung Harnacks über die Arbeitsweise der Kaiser-Wilhelm-Institute zurück, die er auf der Hauptversammlung der KWG in München 1928 traf: „In so hohem Grade ist der Direktor die Hauptperson, daß man auch sagen kann: die Gesellschaft wählt einen Direktor und baut um ihn herum ein Institut.“24 Dies ist nach Vierhaus eine der „ebenso lockeren wie plastischen Formulierungen“, die Harnack reichlich zu Gebote standen. Er selbst hätte nach Vierhaus’ Meinung diesen Gedanken wohl kaum als das leitende Strukturprinzip der Kaiser-Wilhelm-Institute bezeichnet; bei jeder Entscheidung über eine Institutsgründung sei immer eine ganze Reihe von Argumenten geltend gemacht worden.25

Abb. 3.1: Albert Einstein etwa 1926 in seinem Arbeitszimmer in der Haberlandstraße.

Abb. 3.1: Albert Einstein etwa 1926 in seinem Arbeitszimmer in der Haberlandstraße.

Nichtsdestoweniger wurde gerade an diese von Vierhaus als locker bezeichnete Aussage Harnacks angeknüpft. Schon um 1930 wurde sie – in variierenden Lesarten, aber noch ohne die Bezeichnung „Harnack-Prinzip“ – zu einer Formel kanonisiert. Einen wesentlichen Schritt auf diesem Weg markiert ein vom KWG-Generaldirektor Friedrich Glum verfasster Aufsatz, der in der 1930 von Ludolph Brauer (1865–1951), Albrecht Mendelssohn-Bartholdy (1874–1936) und Adolf Meyer herausgegebenen repräsentativen zweibändigen Edition Forschungsinstitute die Gesellschaft vorstellte. Dieser relativ kurze Aufsatz ist in einem solchen Maße grundlegend für das Selbstverständnis der MPG wie der KWG, dass die in den Präsidentenansprachen bei den alljährlichen Festversammlungen hervorgehobenen Prinzipien der MPG zum großen Teil – und oft bis in die Formulierungen hinein – hier ihre Prototypen haben. Glum schrieb, Harnack habe häufig gesagt: „Die Kaiser Wilhelm-Gesellschaft soll nicht Institute bauen und dafür den geeigneten Mann suchen, sondern erst den hervorragenden Mann finden und um ihn das Institut bauen.“26

Der Vorrang der Person wird hier noch stärker betont als in der oben zitierten originalen Formulierung Harnacks. Eine gründlichere, aber im gleichen Geist gehaltene Formulierung stammt von Max Planck (1932), der Harnack im Amt des Präsidenten nachgefolgt war:

Die Leistungen eines jeden Kaiser Wilhelm-Instituts beruhen im Grunde auf der Persönlichkeit seines Direktors. Der Direktor ist die Seele des Instituts, er schaltet im Rahmen der allgemeinen satzungsmäßigen Bestimmungen und des ihm zur Verfügung stehenden Etats als Herr im Hause, er bestimmt die Aufgaben, die in Angriff zu nehmen sind, er trägt die Verantwortung für das in dem Institut Geleistete.27

Die gerade zitierten Formulierungen tragen einen monarchischen Akzent. Wenn man aber, wie es in neueren Texten der Fall ist, auf diese Anmutung verzichtet, verschwindet der wesentliche Gehalt nicht, sondern wird nur noch deutlicher: die Hervorhebung bestimmter Persönlichkeiten durch ihre institutionelle Position. Autorität durch Reputation wird in Autorität durch institutionelle Stellung (Rang) überführt.

3.3 Harnack-Prinzip und Corporate Identity

Dies ist allerdings überall der Fall, wo es durch den hierarchischen Aufbau von Institutionen herausgehobene Rollen für bestimmte Persönlichkeiten gibt, keineswegs nur in der KWG/MPG. Die Frage, was dabei wissenschaftsspezifisch oder gar ein Alleinstellungsmerkmal der KWG/MPG ist, muss weiter erörtert werden. Das Monitum von Vierhaus legt nahe, dabei auf eine bloß definitorische Akrobatik zu verzichten. Zu den hervorstechenden Merkmalen der MPG gehört die außerordentliche Vielgestaltigkeit ihrer Institute. Butenandt hob auf der Hauptversammlung 1964 diese Eigenheit hervor, als er exemplarisch die Vogelwarte Radolfzell als eines ihrer kleinsten Institute mit dem Institut für Plasmaphysik in Garching als ihrem größten Institut kontrastierte und bemerkte, diese Gegenüberstellung

führt uns die Spannweite in Umfang und Organisation der Institutionen vor Augen, in denen die MPG die Wissenschaft fördert, und zeigt deutlich die Flexibilität, die ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigen ist. Kaum ein Max-Planck-Institut gleicht in seiner Organisation, seiner Größe und seinem inneren Gefüge einem anderen; stets kann die für eine Forschungsrichtung gerade notwendige Form erstellt, die in ihr arbeitende Gemeinschaft sinnvoll gegliedert werden.28

1972 zog Reimar Lüst daraus den Schluss, es sei „nicht sinnvoll, eine Einheitssatzung für die Institute festzulegen.“ Jedes Institut müsse sich seine eigene, seinen Besonderheiten angepasste Satzung geben. Auch bei genauer Beachtung der Satzung der MPG als Rahmen bleibe für die Institutssatzungen „breiter Raum zum Experimentieren beim Auffinden zweckmäßiger Formen.“29 Letztlich repräsentiert die MPG ein reichhaltiges Repertoire möglicher Institutsstrukturen, aus denen die von ihr berufenen Persönlichkeiten in weiten Grenzen frei wählen können; etwas zugespitzt formuliert, könnte man auch von einem forschungsorganisatorischen anything goes sprechen, wobei allerdings weder Willkür noch Zufall walten, sondern die leitenden Persönlichkeiten die jeweils geltenden Strukturen nach Maßgabe der von ihnen vertretenen Forschungsprogramme festlegen.

In dieser Situation, die das Gegenteil organisatorischer Uniformität ist, bereitet es durchaus Schwierigkeiten, das allen Instituten verbindlich Gemeinsame auf einen gehaltvollen Begriff zu bringen. Der Ausdruck „Harnack-Prinzip“ erscheint hier als ein sprachlicher Marker, als ein Signal, das bei denen, die damit umgehen, zwar keineswegs identische, aber immerhin verwandte Vorstellungen auslöst. Nur auf diese Weise kann es in einer außerordentlich vielgestaltigen Einrichtung, in der jedes Institut nicht nur gegenständliche (thematische) und personelle Eigenarten – dies ist selbstverständlich –  sondern auch strukturelle und organisatorische Spezifika aufweist, eine gewisse corporate identity stiften. Dieser Leistung vor allem dürfte der Terminus „Harnack-Prinzip“ seine Vitalität, seine feste Einbürgerung im internen Betriebssystem der MPG verdanken. Der Aristokrat und „Vernunftrepublikaner“ Harnack hätte einen aus dem Wirtschaftsleben stammenden Begriff wie corporate identity für die KWG vermutlich nicht verwenden wollen (allerdings hatte er im Vorfeld der KWG ausdrücklich vom „Großbetrieb der Wissenschaft“ gesprochen30 und damit selbst eine wesentliche Analogie von moderner Wissenschaft und Wirtschaft bemüht!). In älteren Darstellungen zur Geschichte der KWG wie bei Lothar Burchardt oder Bernhard vom Brocke kommt es auch nicht vor.

Neuere Arbeiten scheuen sich aber nicht, es zu verwenden. Helmuth Trischler erwähnt „das eherne Harnack-Prinzip, das die – modern formuliert – Corporate Identity der MPG begründete.“31 Rüdiger Hachtmann gibt einem Abschnitt seiner Geschichte der Generalverwaltung der KWG im Nationalsozialismus die Überschrift „Zur Corporate Identity der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.“32 Nachdem er die Anwendbarkeit dieses Begriffs auf die KWG erörtert hat, geht er der Frage nach, was den führenden wissenschaftlichen Mitarbeiter oder auch den technischen Angestellten der KWG von den Angehörigen der Stammbelegschaften bei Krupp oder Siemens unterschieden haben mag. Während bei den Mehrgenerationenbelegschaften dieser Traditionskonzerne das Bestehen von Langzeitarbeitsverhältnissen im Vordergrund stand, war für die Mitarbeiter der Kaiser-Wilhelm-Institute nach Hachtmann ein anderes Faktum noch wichtiger:

Identitätsstiftend war in erster Linie die konkret erlebte Meritokratie, ein von allen getragenes Leistungs- und Wissenschaftsethos, gepaart mit dem Bewusstsein, einer international anerkannten Wissenschaftselite anzugehören, die gleichzeitig institutionell nach außen relativ stark abgekapselt war.33

Dieses Bewusstsein „wirkte hochgradig ‚institutionell stabilisierend‘ und stärkte die ‚Gruppenkohärenz der Belegschaft‘ der KWG.“34 Hachtmann hebt hier die Bedeutung informeller, „atmosphärischer“ Momente hervor, die weit über die formale Organisationsstruktur der Institute und deren juristische Fundierung hinausgingen und begrifflich nicht ohne Weiteres zu fassen sind. Insbesondere die Dahlemer Kerninstitute der KWG bildeten miteinander eine eigene Lebensform aus, die nicht nur den wissenschaftlichen, sondern auch den privaten und familiären Bereich der dort Tätigen umfasste. Dazu gehörte seit 1929 auch das Harnack-Haus als Ort gehobener Geselligkeit35: „Die Spitzenwissenschaftler fanden jenseits von Disziplin- und Institutsgrenzen tagsüber zahlreiche Gelegenheiten zu kommunizieren.“ Das alles stärkte die „Kohärenz des KWG-Milieus.“36 Sicher wurde die Pflege dieser Kohärenz während der Jahre der NS-Herrschaft auch zu einem Moment der Überlebensstrategie der Gesellschaft.

Die Wissenschaftler, die die einzigartige Dahlemer Atmosphäre erfahren hatten, nahmen die Erinnerung daran mit, als die Institute kriegsbedingt zum größten Teil in den Westen und Südwesten Deutschlands verlagert wurden, und brachten sie als Mitgift in den Aufbau der MPG ein. Hin und wieder blitzte in Äußerungen solcher Gelehrter diese Erinnerung auf, die ihre Bindekraft offensichtlich auch nach dem Krieg nicht verloren hatte. Als Butenandt 1970 auf das Friedrich-Miescher-Laboratorium – die Keimzelle der selbständigen Nachwuchsgruppen der MPG – zu sprechen kam, nannte er als eine wesentliche Erfolgsbedingung die richtige Umgebung, namentlich die beiden dort angesiedelten Max-Planck-Institute für Biologie und Virusforschung und den Umstand, dass die Kontakte zwischen diesen nicht nur in den Arbeitsräumen gepflegt werden, sondern auch in der Mensa oder in Gesellschaftsräumen des Tübinger Max-Planck-Hauses:

Hier wiederholt sich im Kleinen, was einst die Kaiser-Wilhelm-Institute in Dahlem ausgezeichnet hat, die enge räumliche Verbindung von Instituten, in deren Zentrum sich ein Haus der Begegnung befindet, das den Meinungsaustausch und die Diskussion zwischen Vertretern verschiedener Arbeitsrichtungen fördert.37

So ist die corporate identity der MPG auch durch eine lebensweltliche, emotional gefärbte Komponente gekennzeichnet und nicht vollkommen in rationale Bestimmungen auflösbar. Im Harnack-Prinzip schwingt diese Komponente mit; wann immer dieser Terminus gebraucht wird, ruft er auch Erinnerungen an die eigene Geschichte und an die unikale Persönlichkeit des Gründungspräsidenten der KWG auf. Nichtsdestoweniger muss es möglich sein, die charakteristischen Züge begrifflich zu fassen, die der KWG/MPG unterscheidend eigen sind – zumindest im deutschen Wissenschaftssystem. Dazu muss hier zunächst die Stellung der KWG im Institutionengefüge der Wissenschaft in Deutschland (in der deutschen Wissenschaftslandschaft) in den Blick kommen, aus dessen interner Differenzierung sie hervorgegangen ist und relativ zu dessen anderen Bestandteilen sie ihre Eigenart ausprägen und bewähren musste. Ihre Gründung erfolgte in einer Situation scharfer Konkurrenz mit den preußischen Universitäten und der Preußischen Akademie der Wissenschaften (PAW) um die verfügbaren Ressourcen. Um 1900 waren die deutschen Universitäten generell in einer kritischen Lage, nachdem etwa seit der Reichsgründung die Studentenzahlen weitaus stärker gewachsen waren als die Lehrkörper und in diesen wiederum die Zahl der Privatdozenten und Extraordinarien weitaus schneller zunahm als die der Ordinarien. Nach Angaben Bernhard vom Brockes stieg vom 1871 bis 1910 die Zahl der Studierenden an den deutschen Universitäten um 267 Prozent, während die Anzahl der Ordinarien lediglich um 45 Prozent wuchs; selbst unter Einbeziehung der Lektoren und der (im wesentlichen unbesoldet tätigen) Privatdozenten blieb die Vergrößerung des Lehrkörpers mit 173 Prozent noch weit hinter dem Anwachsen der Studentenpopulation zurück. In den naturwissenschaftlichen Fächern war die Lage noch alarmierender, als diese Zahlen erkennen lassen.38 Es wäre also dringlich gewesen, großzügig im universitären Bereich zu investieren. Wenn ungeachtet dieser kritischen Lage dennoch Mittel für außeruniversitäre Forschungsinstitute abgezweigt werden sollten, so galt es zu Beginn des 20. Jahrhunderts als beinahe selbstverständlich, dass diese der PAW zugewiesen würden, in der Harnack als Leiter ihrer Kirchenväter-Kommission39 und vor allem als ihr Historiker40 eine höchst angesehene Position einnahm. Zur Gründung solcher Institute hatte die Akademie, ermuntert von Friedrich Althoff, bereits mehrere Anläufe unternommen.

3.4 Humboldts „Hilfsinstitute“ und die KWG: eine nützliche Legende

In dieser Situation erschien es der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in höchstem Grade überraschend, dass mit der KWG eine sowohl von der Akademie als auch von den Universitäten unabhängige Trägerorganisation für die neu zu errichtenden Forschungsinstitute geschaffen wurde. Das war insbesondere für die PAW ein enormer Affront.41 Dass die Gründung der KWG dennoch relativ konfliktarm verlief, dürfte in erster Linie der konstitutiven Rolle privaten Kapitals bei ihrem Zustandekommen zu verdanken gewesen sein – Mittel, die unter den gegebenen Umständen weder für die Universitäten noch für die PAW zu mobilisieren gewesen wären, so dass sie als eine zusätzliche Gabe für die Wissenschaft erschienen. Indes war die KWG keineswegs ein reines Surplus zu den staatlichen Wissenschaftsausgaben, das die Finanzierungsansprüche der Universitäten und der PAW nicht berührt hätte. Peter-Christian Witt, der die Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft insbesondere für den Zeitraum zwischen 1918/19 und 1934/35 eingehend untersucht hat, bemerkt zu den Anfängen:

Analysiert man die Finanzierung der KWG bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, so verflüchtigt sich sogleich der von ihren Mitgliedern erweckte Eindruck, als sei die KWG eine rein mäzenatische Einrichtung zur Förderung der Wissenschaften gewesen, die allein zur Sicherung ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit in bescheidenem Umfang staatliche Unterstützung in Anspruch genommen habe.42

Schon in den Anfangsjahren – ganz zu schweigen von der Zeit der Weimarer Republik – floss der KWG ein nicht zu vernachlässigendes Quantum öffentlicher Mittel zu, die damit für die Linderung der kritischen Situation des Hochschulwesens nicht zur Verfügung standen. Die KWG musste also in einer Weise argumentieren, die den Gesichtspunkt der Ressourcenkonkurrenz mit den anderen Institutionen und Institutionengruppen des deutschen Wissenschaftssystems möglichst verdeckte. Sie suchte darzulegen, dass sie etwas für die Gesamtwissenschaft Notwendiges vollbringe – etwas, das kein anderer Typus wissenschaftlicher Institutionen leisten könne, das aber für diese anderen, vor allem für die Universitäten, von größtem Vorteil sei. Dabei gelang es Harnack, „die neue Institutsorganisation außerhalb der Universitäten und Akademien diesen gegenüber historisch zu legitimieren“.43 Unter Rekurs auf Wilhelm von Humboldts erst wenige Jahre vor der Jahrhundertwende aufgefundenes und 1896 von Bruno Gebhardt in seiner Humboldt-Biographie teilveröffentlichtes Fragment Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten in Berlin suchte er den Eindruck zu erwecken, als seien die in Aussicht genommenen Forschungsinstitute und ihre Trägerorganisation, die 1911 als Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ins Leben trat, die Realisierung eines bis dahin offen gebliebenen Humboldt’schen Desiderats. Diese Argumentationslinie, deren Genese und Wirkung Bernhard vom Brocke im Detail verfolgt hat,44 erwies sich als überaus wirkmächtig und hat zweifellos wesentlich dazu beigetragen, die Gründung der KWG zu erleichtern. Seither gehört es zum Selbstbild der KWG wie auch später der MPG, die Idee der von ihr unterhaltenen Forschungsinstitute auf den Humboldtschen Gedanken der „Hilfsinstitute“ zurückzuführen und damit die eigenen Wurzeln in der Tiefe des historischen Raumes zu verankern.

In der von Harnack verfassten Denkschrift vom 21. November 1909, die den Gründungsvorgang initiierte, schlug er „ohne Zwischenglieder den Bogen von Humboldt als dem Ahnherrn zu sich selbst als geistigen Vater“; damit „werden die geplanten Institute als späte Verwirklichung Humboldtscher Pläne gesehen“.45 Die auf der Grundlage eines Entwurfs von Friedrich Schmidt-Ott und nach Beratung mit weiteren preußischen Spitzenbeamten von Harnack ausgearbeitete Rede, mit der Wilhelm II. auf der Festveranstaltung zum einhundertjährigen Bestehen der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität die bevorstehende Gründung der KWG ankündigte, bezog sich ausdrücklich auf Humboldts Text: „Sein großer Wissenschaftsplan verlangt neben der Akademie der Wissenschaften und der Universität selbständige Forschungsinstitute als integrierende Teile des wissenschaftlichen Gesamtorganismus.“46 Für diese diplomatische Meisterleistung empfing Harnack, der bereits 1900 im Dokumentenband seiner großen Akademiegeschichte das Humboldt-Fragment vollständig publiziert hatte, den wohlverdienten Titel eines Wirklichen Geheimen Rates mit dem Prädikat „Exzellenz“.47

Das Kunststück,48 das Harnack hier vollbracht hatte, war eine – zurückhaltend ausgedrückt – überdehnte Interpretation der Humboldt’schen Vorlage. Schlüsselwort war dabei das den fraglichen Instituten beigefügte Attribut „selbständig.“ Damit wurde Humboldts Vorstellung so interpretiert, als hätte dieser die „Hilfsinstitute“ als gleichrangige Einrichtungen in eine Reihe mit Akademie und Universität gestellt. Der einzige Satz in Humboldts Entwurf, auf den sich Harnack (und damit Wilhelm II.) direkt beziehen konnte, lautet: „Akademie, Universität und Hilfsinstitute sind also drei gleich unabhängige und integrante Teile der Gesamtanstalt.“49 Nimmt man diesen Satz für sich allein, dann steht es dem Interpreten frei, für „unabhängig“ auch „selbständig“ zu setzen.

Hier ist ein sorgfältiger Umgang mit dem Text geboten, denn es geht um nicht weniger als die Frage, ob Humboldt tatsächlich selbständige (das heißt, außeruniversitäre und außerakademische) Forschungsinstitute – und sei es auch in noch so embryonaler Gestalt – im Auge hatte, also Einrichtungen, auf deren Gestaltung, anachronistisch formuliert, grundsätzlich das Harnack-Prinzip angewandt werden konnte. Das ist sehr fraglich. Darauf deutet schon hin, dass Humboldt sie „Hilfsinstitute“ nannte. Noch aufschlussreicher ist seine Wortwahl an der Stelle, an der erstmalig von diesen Instituten die Rede ist: „Außer der Akademie und der Universität gehören zu den höheren wissenschaftlichen Anstalten noch die leblosen Institute“.50

Das Wort „leblos“ ist in diesem Kontext am ehesten so zu verstehen, dass diese Institute keine eigenen Ziele – etwa Forschungsprogramme – verfolgen, nicht aus sich selbst tätig werden sollten, sondern nur dann, wenn sie von der Akademie beziehungsweise der Universität in Anspruch genommen werden, und nur zu deren Zwecken. Das ist auch nachvollziehbar, wenn man die beiden einzigen Beispiele für solche Hilfsinstitute betrachtet, die hier von Humboldt genannt werden: das anatomische und das zootomische Theater. Sowohl die Akademie als auch die Universität sollen dabei die Hilfsinstitute nicht nur benutzen können, sondern „auch die Kontrolle darüber haben.“ Bei Humboldt heißt es ferner: „Akademie und Universität sind beide gleich selbständig.“ In dieser Aufzählung sind die „Hilfsinstitute“ nicht vertreten, ihnen wird nicht ausdrücklich wissenschaftliche Selbständigkeit zuerkannt. Was aber bedeutet nun die ihnen von Humboldt attestierte Unabhängigkeit? Das geht aus der Bestimmung des Verhältnisses der Hilfsinstitute zu Akademie und Universität hervor: Diese [die Hilfsinstitute] müssen abgesondert zwischen beiden, unmittelbar unter Aufsicht des Staates stehen.“ Die Kontrolle über die Hilfsinstitute, die Akademie und Universität zugestanden wird, können diese „nur dergestalt üben, dass sie ihre Erinnerungen und ihre Verbesserungsvorschläge nicht unmittelbar, sondern beim Staate anbringen.“51

Danach besteht die vorgeschlagene Unabhängigkeit der Hilfsinstitute darin, dass weder Akademie noch Universität die Verwaltungshoheit über sie besitzen; vielmehr sollten sie – wie übrigens Akademie und Universität jeweils für sich auch – unmittelbar dem Staat unterstehen, so dass beide ihre Vorstellungen zur Gestaltung und Umgestaltung der Hilfsinstitute nur realisieren könnten, indem sie den Staat als übergeordneten Akteur zum Handeln veranlassen, und dazu wären sie nur in der Lage, wenn der Staat ihre diesbezüglichen Vorschläge auch akzeptieren würde. Vermutlich wählte Humboldt dieses etwas gezwungen anmutende Arrangement um sicherzustellen, dass beide Seiten gleichermaßen Zugang zu den Hilfsinstituten hatten sowie um zu verhindern, dass eine Seite sich diese exklusiv aneignete.52 Dergestalt würden sie ein Bindeglied bilden, das das von Humboldt gewollte enge Miteinander von Akademie und Universität fördern könnte. Die solcherart projektierten „Hilfsinstitute“ waren das ganze Gegenteil selbständiger – noch dazu grundlagenorientierter – Forschungsinstitute. Man kann sich unter ihnen eine Infrastruktur vorstellen, die gleichberechtigt von der Akademie und von der Universität zu nutzen wäre; selbst dann, wenn zu ihr nicht nur Bibliotheken und Sammlungen, sondern auch Experimentieranlagen und ganze Laboratorien gehören sollten, wären das keine Forschungsinstitute, sondern Kapazitäten, die an Akademie und Universität angesiedelten und dort verbleibenden Gelehrten zur Verfügung gestellt würden, damit diese ihren Forschungsinteressen nachgehen könnten. Ein solcher Gedanke war für das beginnende 19. Jahrhundert weitsichtig. Jedoch noch mehr zu erwarten wäre anachronistisch. Damals wurde mit der Durchsetzung des Forschungsimperativs an den Universitäten gerade ein zweiter selbständiger Akteur auf dem Feld der Forschung neben den Akademien etabliert; es gab keinen Grund, außerdem noch einen dritten Typ von Forschungsakteuren einzuführen.

Indem Harnack nun die Humboldt’schen „Hilfsinstitute“ als außeruniversitäre Forschungsinstitute deutete, wie sie im frühen 20. Jahrhundert angestrebt wurden, schuf er eine Legende, die sich für die Legitimation der KWG sowohl nach innen als auch nach außen als überaus nützlich erwies. Beides – die Legendennatur des berühmten Diktums und seine unbestreitbare Nützlichkeit – hat vom Brocke bereits 1990 mit aller wünschenswerten Klarheit ausgesprochen:

Gegenüber den Gelehrten aus Universitäten und Akademien, welche die neuen Forschungsinstitute als bewusste Durchbrechung des Humboldtschen Prinzips der Einheit von Forschung und Lehre bekämpften, wiederum war Harnack mit seinem genialen Rekurs auf angeblich unausgeführte und eigentlich nur ihm bekannte Pläne Humboldts ein solcher Erfolg beschieden, dass er schließlich selbst zum Gefangenen der von ihm erzeugten Legende wurde.53

3.5 Die „Gesamtanstalt“ und die Ausdifferenzierung der Institutionentypen

Alles in allem darf man Harnacks Berufung auf Humboldts „Hilfsinstitute“ wohl unter Diplomatie verbuchen, die ihre Wirkung getan hat, sich dabei aber nicht auf die adäquate Interpretation einer historischen Vorlage, sondern – bewusst oder unbewusst – auf eine Legende stützte. Dieser Gedanke stand bei Humboldt jedoch nicht für sich, sondern war Moment eines umfassenderen Konzepts – nämlich der programmatischen Annahme, dass alle „höheren wissenschaftlichen Anstalten“ (in Berlin) zusammengenommen eine „Gesamtanstalt“ darstellen sollten, in der die ihr zugehörigen Einrichtungen nicht einfach nebeneinander bestehen, sondern als deren „integrante Teile“ in ihrem Zusammenwirken miteinander ein Ganzes bilden.54 Dieses Ganzheitskonzept – und weniger der historisch in den Vordergrund gestellte Gedanke der „Hilfsinstitute“ – ist die eigentliche ideelle Brücke, die von Wilhelm von Humboldt über die KWG bis hin zur MPG führt. Danach sind – im Idealfall – die wissenschaftlichen Institutionen eines Territoriums (einer Stadt, eines Landes, einer Region usw.) zu einem integrierten System verknüpft, dessen Elemente gegeneinander funktions- und arbeitsteilig profiliert sind und einander ergänzen. Diesen übergeordneten Gedanken des Humboldtschen Konzepts griff Adolf Butenandt 1964 im Zusammenhang mit der Gründung des Instituts für Bildungsforschung ausdrücklich auf:

Die Gelehrten und Forscher aller Fakultäten und wissenschaftlichen Institutionen mögen sich im Geist Wilhelm v. Humboldts als Glieder einer ‚Gesamtanstalt‘ mit gemeinsam zu tragender Verantwortung fühlen und sich allen notwendigen Reformen öffnen, die unser Bildungssystem gebieterisch fordert.55

1968 erklärte er dezidiert, „daß wir den Bereich der Forschung in der Bundesrepublik als einen einheitlichen ansehen müssen.“56

Für einen neuartigen Institutionentyp, wie ihn die KWG 1911 darstellte, folgt aus der Einordnung in ein größeres Ganzes die Notwendigkeit, das eigene Profil gegenüber den bereits vorhandenen Institutionentypen so zu bestimmen, dass er als deren sinnvolle Ergänzung, nicht aber als deren bloße Doublierung erscheint. Im Weiteren ergeben sich auch Konsequenzen für die älteren Institutionentypen, die sich durch mehr oder minder weitreichende Adjustierungen auf den neuen Akteur einstellen. So war es nachvollziehbar, dass die KWG ihr Aufgabenfeld und ihre Arbeitsweise subsidiär zu Universität und Akademie als den traditionellen Typen wissenschaftlicher Institutionen bestimmte. Diese Position wird von der MPG demonstrativ weitergeführt. In diesem Sinne erklärte Butenandt 1961:

Aber immer, wenn neue Aufgaben auf uns zukommen, fragen wir uns gewissenhaft, ob nach den gegebenen Umständen nicht die Universitäten und Hochschulen oder die wissenschaftlichen Akademien die besseren Träger seien, ob die zu bewältigenden Aufgaben nicht in deren Bereich liegen. Erst dann, wenn wir glauben, erkannt zu haben, dass das nicht der Fall ist, wird geprüft, ob es sich um ein Anliegen unserer Gesellschaft handeln kann.57

Für die Gesellschaft sei es ehrenvoll, dass an ihren Präsidenten laufend Anregungen zur Übernahme bestehender oder zur Gründung neuer Institute herangetragen würden, aber sehr viele sachlich gut begründete Anträge müssten abgelehnt werden, „weil sie nicht den Charakter des für die MPG Spezifischen tragen. Butenandt bat die enttäuschten Antragsteller um Verständnis dafür, „daß wir so handeln müssen, wollen wir nicht unser Wesen verfälschen oder gar unsere Existenzberechtigung in Frage stellen.“58

Auf eben diese Frage der Existenzberechtigung kam er in seiner Ansprache auf der Festversammlung der MPG 1968 zurück, als er im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der ersten Liste universitärer Sonderforschungsbereiche durch den Wissenschaftsrat optimistische Perspektiven für die Grundlagenforschung an den Universitäten zeichnete:

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung der Forschung an den Universitäten stellt sich für die Max-Planck-Gesellschaft die Frage nach ihrer eigenen Entwicklung. Welche Aufgaben hat sie zu erfüllen, wenn einmal Hochschulinstitute so arbeiten können, wie Max-Planck-Institute es jetzt können sollten? Was könnte die Fortführung einer Organisation noch rechtfertigen, wenn das, was sie bisher ausgezeichnet hat, in Zukunft – hoffentlich in naher Zukunft! – Gemeingut unserer Universitäten wird?59

Wenn es sich an den Universitäten tatsächlich – und auch nicht nur ausnahmsweise – so verhielte, wie Butenandt hier als Möglichkeit ins Auge fasste, dann würde zumindest ein Argument, das in der frühen KWG als eine Art Lockangebot an erstklassige Wissenschaftler eine große Rolle gespielt hatte, an Gewicht verlieren. Glum hatte als eine der besonderen Leistungen der Kaiser-Wilhelm-Institute bezeichnet, dass sie

Gelehrten, die angesichts der Anforderungen des Hochschulunterrichts in ihrer Forschungstätigkeit behindert waren, vorübergehend oder dauernd Gelegenheit gegeben haben, frei von den Verpflichtungen des Unterrichts ihre Forschungen zu pflegen.60

Diese Argumentationsfigur ist ebenso verbreitet wie fragwürdig, denn sie unterstellt stillschweigend, dass die eigentliche Berufung des echten Gelehrten, die ihm Freude und Erfüllung bringt, die Forschung sei, während die Lehre als ein Forschungshemmnis und eine Last betrachtet werden müsse, die man nur notgedrungen auf sich nimmt. Eine solche Sicht der Dinge würde Humboldts Idee der Einheit von Forschung und Lehre durchaus nicht entsprechen, und wohl nicht zuletzt deshalb sah sich schon die KWG und erst recht die MPG immer wieder veranlasst, den vielfältigen Nutzen herauszustellen, den ihre Institute dem Hochschulwesen bringen. Wiederholt wurde berichtet, wie viele Institutsdirektoren und Wissenschaftliche Mitglieder weiterhin an den Universitäten lehrten und so die Studierenden mit den neuesten Forschungsergebnissen vertraut machten, wie die Institute an der Ausbildung fortgeschrittener Studenten teilnähmen, welche Leistungen sie für die Weiterbildung der Hochschullehrer erbrächten und wie überhaupt ein lebhaftes Hin und Her von Personen und Ideen das Verhältnis von KWG/MPG und Universitäten kennzeichne. Ausdrücklich bekannte man sich zum Fortbestand des Promotions- und Habilitationsmonopols der Universitäten.

Diesen Grundtenor findet man 1930 bei Glum, aber ebenso 1961 bei Butenandt als dieser anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums grundsätzliche Überlegungen zum Thema Über den Standort der Max-Planck-Gesellschaft im Wissenschaftsgefüge der Bundesrepublik Deutschland vortrug. Dabei plädierte er dafür, „die Grenzen zwischen Universitäts- und Max-Planck-Instituten stärker diffundierbar zu machen“,61 und erinnerte daran, dass die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft mit vollem Titel nicht „KWG zu Förderung der Forschung“, sondern „KWG zur Förderung der Wissenschaften“ hieß.62 Vor allem griff er angesichts dessen, dass sich seit 1911 sowohl in der Industrie als auch im Hochschulwesen ein starker Zuwachs der Forschungskapazitäten vollzogen hat, wiederum die alte Frage nach der Existenzberechtigung einer Einrichtung vom Typ der MPG im Wissenschaftssystem auf.

Welche Arbeitsgebiete bilden ihr Spezifikum? Die mit der Gründung der KWG erklärte und seither immer wieder bekräftigte Subsidiarität gegenüber den Universitäten impliziert ein bestimmtes Bild vom Wissenschaftssystem eines Landes: Die Systematik des jeweils aktuellen Ensembles der Wissenschaftsgebiete – soweit es überhaupt innerhalb eines Landes vertreten werden kann (je kleiner das Land, um so mehr Abstriche sind erforderlich) – wird primär von den Universitäten repräsentiert und vorgegeben; Institutionen der außeruniversitären Forschung können lediglich in die Lücken eintreten, die im universitären Forschungsmuster bleiben oder sich darin auftun. Für die KWG wurden damit vor allem zwei Arten von Forschungsfeldern reklamiert. Die erste bildeten Gebiete im Frühstadium ihrer Entwicklung, für die an den Universitäten noch kein Platz war. Glum nannte sie – etwas abweichend vom heutigen Sprachgebrauch – „Spezialdisziplinen.“ Von diesen unterschied er die „Zentraldisziplinen“, wie er die universitär etablierten Fächer nannte. Es sei damit zu rechnen, dass sich Spezialdisziplinen mit fortschreitender Entwicklung in Zentraldisziplinen verwandelten, und dann müssten sie von der KWG an die Universität übergehen. Nach Glum sollte allenfalls eine Übergangsperiode möglich sein, während der ein bestimmtes neuartiges Gebiet noch an der KWG und schon an der Universität bearbeitet wird.63 Sorgfältig war er darauf bedacht, jeden Eindruck zu vermeiden, die KWG könnte sich als eine Konkurrenz zu den Universitäten verstehen. Als zweite Gruppe KWG-spezifischer Forschungsfelder bestimmte Glum Gebiete, „auf denen die Hochschulen durch die Beschränkung auf den Lehrbetrieb sich sowieso nicht betätigen können“.64 Hier war nicht das frühe Reifestadium der entscheidende Grund für die außeruniversitäre Form der Institutionalisierung; vielmehr waren andere Gründe, etwa ein besonders hoher apparativer Aufwand, dafür maßgebend, dass sie an den Universitäten nicht betrieben wurden. Für sie wurde – anders als bei der erstgenannten Gruppe – auch keine Perspektive eines eventuellen späteren Übergangs an die Universität formuliert.

Bei der Suche nach der institutionellen Spezifik der Gesellschaft ist diese zweite Gruppe etwas irritierend. Wenn es in erster Linie der hohe Kostenaufwand für die erforderliche apparative Ausstattung ist, der nahelegt, ein bestimmtes Forschungsgebiet nicht an einer Universität (und schon gar nicht an einer der schwach dotierten Akademien) zu institutionalisieren, dann muss das nicht bedeuten, dass die betreffenden Forschungen in kognitiver Hinsicht nicht an eine Hochschule oder an eine Akademie passen würden; sie sind für diese zunächst wohl schlicht zu teuer. Im Grunde entstammt der Anspruch, solche Forschungen generell der KWG/MPG zuzuordnen, einer Zeit, als das wissenschaftliche Institutionengefüge in Deutschland noch weniger ausdifferenziert war und es weder eine Fraunhofer-Gesellschaft noch eine Helmholtz-Gemeinschaft gab. In den 1960er Jahren versuchte allerdings auch die MPG, am Trend zur „Großforschung“ (Big Science) teilzuhaben. Am 16. März 1960 beschloss ihr Senat, ein „Institut für Plasmaphysik GmbH“ in Garching bei München zu gründen. Butenandt erläuterte 1964, dieser Beschluss sei in dem Bewusstsein gefasst worden, „dass die Max-Planck-Gesellschaft jede von der Entwicklung der Forschung erzwungene Organisation zu lösen vermag.“65 Gegenüber dem Ende 1963 von Staatssekretär Wolfgang Cartellieri unterbreiteten Vorschlag, eine neue, zwischen privater und öffentlicher Hand angesiedelte Trägerorganisation für Großforschungsinstitute zu schaffen,66 vertrat er die Ansicht, dass bei der MPG das Partnerschaftsverhältnis von Wissenschaft, Wirtschaft und Staat „fruchtbarer ist als jede neue Konstruktion“,67 und betonte seine Überzeugung, „daß die MPG geeignete Trägerorganisation für Großforschungsinstitute ist und daß man ihr jetzt und in Zukunft alle jene Institute – ganz unabhängig von der Größe – anvertrauen sollte, die nach Aufgabenstellung, Zielsetzung und personeller Zusammensetzung ihren Prinzipien entsprechen.“68

Nichtsdestoweniger waren die typischen Max-Planck-Institute auch in der Folgezeit exzellent ausgestattete Einrichtungen von überschaubarer Größe; Garching hingegen war „ein struktureller Zwitter, der Ausnahme blieb“,69 während sich im Übrigen die Großforschungsinstitute – heute organisiert in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren70 – zu einer eigenständigen Säule des deutschen Forschungssystems entwickelten.

Eher als die wegen ihres überdurchschnittlichen apparativen Aufwands schlecht zu den Universitäten passenden Gebiete dürfte die Gruppe der noch nicht hochschulreifen Grenzgebiete, die Butenandt zum spezifischen Arbeitsfeld der MPG erklärt hatte,71 Aufschluss über die kognitive Eigenart jenes Forschungstyps geben, der die besondere Kompetenz dieser Organisation verlangt. Hier dürfte der eigentliche Begründungszusammenhang für das Harnack-Prinzip zu suchen sein; es müsste sich als das institutionelle Regulativ erklären lassen, das besser als andere dieser Eigenart gerecht wird. Das Harnack-Prinzip beschreibt zwar unmittelbar Aufbau und Funktionsweise einer Institution, doch es findet seine Begründung nicht auf der institutionellen, sondern auf der kognitiven Ebene. Es ist als ein Mittel zu verstehen, das nach Überzeugung und Tradition der KWG/MPG optimal geeignet ist, ihren Forschungszweck zu verwirklichen. Daher muss seine Darlegung auf das von der Gesellschaft artikulierte Forschungsverständnis Bezug nehmen. Argumentativ entwickelt wurde dieses Verständnis vor allem in Situationen, in denen die staatliche Finanzierung restriktiv gehandhabt wurde oder die Gesellschaft unter verstärktem Legitimationsdruck stand oder gar beide Faktoren zusammenkamen.

3.6 Grundlagenforschung und Vertrauensvorschuss

Von besonderem Interesse sind hier einige Überlegungen, die Butenandt gegen Ende seiner Amtszeit als Präsident vortrug. 1971 setzte er sich mit dem inflationären Gebrauch des Begriffs „Forschung“ auseinander – der Neigung, die in einer wachsenden Zahl menschlicher Lebensbereiche praktizierte Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden ohne weiteres als Forschung zu bezeichnen. Eine solche „Forschung“ gleiche „mehr der Anwendung handwerklicher Fähigkeiten zum Erreichen eines bestimmten Zieles“.72 Hier handele es sich um

Aufgaben, die sich in Projekten formulieren lassen, deren Aufwand an Geld, Menschen und Zeit ausgedrückt werden kann, deren Ablauf und Erfolg sich kontrollieren läßt und die gegebenenfalls beendet werden können, wenn neue Prioritäten vordringlich erscheinen.73

Damit reagierte Butenandt auf die sich in jener Zeit in Folge administrativer Kontroll- und Abrechnungsbedürfnisse durchsetzende Umformung des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts aus einem historischen Kontinuum in Sequenzen termingebundener Projekte, deren Erkenntnisertrag bereits vor ihrem Start im Stadium der Antragstellung weitgehend antizipiert werden muss, weil es anders nicht möglich wäre, den Abschluss in einem vorgegebenen Zeitraum zu garantieren und den erforderlichen Sach-, Personal- und Finanzaufwand mit hinreichender Genauigkeit vorherzubestimmen. Wissenschaftliche Arbeiten solcher Art seien zu unterscheiden von denen, für die Max-Planck-Institute gegründet werden. Bei letzteren gehe es um Grundlagenforschung in strengem Sinn:

Fragestellungen zu bearbeiten, die an den Grenzen unseres Wissens liegen, mit dem Ziel, diese Grenzen weiter hinauszuschieben, die Grundlagen gesicherter Methoden zu verlassen, das Risiko des Fehlschlages in Kauf zu nehmen – das macht nach meiner Vorstellung das Wesen der Grundlagenforschung aus.74

In seiner Ansprache berief sich Butenandt auf eine höchst aufschlussreiche Stelle aus der Tischrede, die Hermann von Helmholtz bei der Feier seines 70. Geburtstages am 2. November 1892 im Berliner „Kaiserhof“ gehalten hatte und in der er seinen Weg als Forscher beschrieb:

Ich mußte die nach bekannten Methoden zu lösenden Aufgaben allmählich meinen Schülern im Laboratorium überlassen und mich selbst schwereren Arbeiten von unsicherem Erfolge zuwenden, wo den allgemeinen Methoden den Forscher in Stich ließen oder wo die Methode selbst noch erst weiter zu bilden war.75

Hier wird deutlich, was sich hinter der Vorstellung verbarg, ein Forschungsgebiet sei noch nicht „hochschulreif.“ Hochschulreife bedeutet vor allem Lehrbarkeit – ein gewisser Kanon gesicherten Wissens und ein Repertoire standardisierter Methoden müssen vorhanden sein. Solange dieses Stadium nicht erreicht ist, kann ein Forschungsprogramm nicht ohne jeden Bezug auf seinen Autor oder seine Autoren als objektivierter Problem-Methoden-Komplex formuliert werden, den man im Prinzip beliebigen Akteuren zur Ausführung übertragen könnte, sofern sie nur die dazu erforderliche Qualifikation mitbringen. Diese Art von Forschung „entzieht sich weitgehend einer […] Darstellung in Projekten“,76 und wenn ihr eine solche Form dennoch übergestülpt wird, dann ist sie ihr eigentlich inadäquat und bedient eher Bedürfnisse der Administration als Bedürfnisse des Erkennens. Ähnlich äußerte sich auch Butenandts Amtsnachfolger Reimar Lüst:

Grundlagenforschung ist ihrer Natur nach durch eine weitgehende Autonomie und Dezentralisierung in der Initiative und in der Ausführung gekennzeichnet. Man kann sie nicht nach Projekten planen, für die Mann-Jahre und erforderliche Geldmittel vorab angegeben werden.77

Genau darin liegt die Rationalität des enormen Vertrauensvorschusses an Personen, den das Harnack-Prinzip verkörpert. Deshalb ist in der aktuellen Selbstdarstellung der KWG bei der Erläuterung des Harnack-Prinzips auch von einem „High Trust“-Prinzip der Forschungsfinanzierung die Rede:

Komplementär dazu ist das „Low Trust“-Prinzip der reinen Projekt- oder Programmförderung, das in den letzten Jahren verstärkt ausgebaut wurde. Die Berufung zur Direktorin oder zum Direktor an einem Max-Planck-Institut beinhaltet die Zusage einer Ausstattung bis zur Emeritierung als Wissenschaftliches Mitglied. Je nach Berufungsalter ermöglicht dies, 20 bis 30 Jahre lang unabhängig zu forschen – eine angemessene Dauer, um neuen wissenschaftlichen Ideen zum Durchbruch zu verhelfen.78

Mit Fug und Recht verglich Butenandt 1963 diesen Modus des wissenschaftlichen Erkennens mit dem des künstlerischen Schaffens. Erste und wichtigste Aufgabe der nach dem Harnack-Prinzip ausgewählten qualifizierten Persönlichkeiten sei es,

das eigene Ziel und dessen Bedeutung in der Summe der Bemühungen um den wissenschaftlichen Fortschritt zu erkennen oder vielleicht nur zu erahnen. Denn das hat der echte Forscher mit dem echten Künstler gemein, daß er das noch nicht Gestaltete sieht und seine Gestaltung zu verwirklichen sucht. Die Entscheidung über Wert oder Unwert eines Arbeitsansatzes erfolgt also mit der Wahl der Persönlichkeit.79

Dabei wird der Vertrauensvorschuss den dafür ausgewählten Persönlichkeiten im Interesse der Wissenschaft gewährt und nicht in erster Linie in der Absicht, den solcherart Privilegierten eine Arena bevorzugter Selbstentfaltung zu eröffnen. Zweck und Mittel der von der MPG verfolgten Forschungspolitik sollten nicht verwechselt werden: „Die MPG ist eine Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, nicht zur Förderung der Wissenschaftler.“80 Allerdings adressierte Butenandt diese Mahnung nicht an die Wissenschaftlichen Mitglieder und wehrte damit Forderungen ab, auch den Mitarbeitern der MPG, die diesen Status nicht besäßen, ähnliche Freiheiten zu gewähren.

Mit einer Institution, die auf die dargestellte Weise verfährt, schafft ein Wissenschaftssystem institutionelle Vorkehrungen, um den kognitiven Erkundungshorizont weiter zu spannen, als es auf der Basis personenunabhängiger Zielstellungen (und damit einer vollkommen sachbezogen formulierten Programmatik) möglich ist. Aus der Unmöglichkeit, eine bestimmte Persönlichkeit in der Wissenschaft vollkommen äquivalent zu ersetzen, ergibt sich aber zugleich, dass dieser Strategie ein hohes Risiko eigen ist. Deshalb kann sie nicht im Zentrum der Arbeit solcher wissenschaftlichen Institutionen stehen, in deren Funktionskatalog Reproduktions- beziehungsweise Applikationsaufgaben eine zentrale Rolle spielen. So muss eine Universität jederzeit ein bestimmtes Repertoire physikalischer oder mathematischer Lehrveranstaltungen sicherstellen – einerlei, ob dafür erstklassige oder nur durchschnittliche Wissenschaftler zur Verfügung stehen. Eine Forschungsgruppe für Stringtheorie könnte man hingegen notfalls auch auflösen oder gar nicht erst gründen, wenn sich für sie keine Spitzenkräfte gewinnen lassen. Präsident Peter Gruss betonte diesen Vorzug der MPG, als er im Oktober 2010 in einem Interview erklärte, das altersbedingte Ausscheiden von Institutsdirektoren „sehen wir für die Erneuerungsfähigkeit der MPG eher als Chance, denn als Problem. Wir schließen alle Abteilungen nach der Emeritierung und müssen nicht wie an der Universität einen Professor für ein bestimmtes Fach nachberufen.“81 Die Realisierung des Harnack-Prinzips sei ein bewährter Weg,

neuen besonders wichtigen und zukunftsträchtigen Entwicklungen im Bereich der Forschung so schnell wie möglich Raum zu geben. Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt ein hohes Maß an innerer Beweglichkeit und die Möglichkeit voraus, Entscheidungen dieser Art selbständig und ohne Rücksicht auf andere Aufgaben und auf vorhandene allgemeine Pläne treffen zu können.82

Ein Wissenschaftssystem, das über ein so verfahrendes Segment verfügt, ist dazu disponiert, an Forschungsfronten teilzunehmen, wenn diese sich noch in statu nascendi befinden, und auch selbst solche Fronten zu eröffnen.

Insofern verfügt die MPG über eine interne institutionelle Dynamik, die für sie substantiell, für andersartige wissenschaftliche Institutionen hingegen in der Regel weder möglich noch wünschenswert ist. Seinen Avantgardestatus behält ein Wissenschaftsgebiet nicht unbegrenzt lange. Spätestens dann, wenn es das Stadium standardisierter Lehrbarkeit erreicht hat, bedarf es zu seiner Pflege nicht mehr der außerordentlichen Bedingungen, die durch das Harnack-Prinzip gewährleistet werden – nach geläufigem Verständnis kann und sollte es dann aus der MPG auswandern. Das ist von mehreren ihrer Präsidenten wiederholt betont worden: Um von Zeit zu Zeit eine thematische Erneuerung zu ermöglichen, müssen bestehende Abteilungen und Institute auch wieder geschlossen werden können. In restriktiven Haushaltslagen – so in der Zeit nach 1970 – wird das Drängen darauf forciert, aber der Sache nach, unabhängig von der aktuellen Haushaltslage, ist ein solcher Wechsel ein Lebenselixier der MPG. Damit gewährleistet das Harnack-Prinzip zweierlei: einerseits die Ausdehnung des epistemischen Horizonts der Forschung über das zu einer gegebenen Zeit personenunabhängig Formulierbare hinaus und andererseits den permanenten institutionellen Wandel. So konstatierte Butenandt 1961, die KWG/MPG habe die Biophysik „universitätsreif“ gemacht, und er sprach die Hoffnung aus, dass die MPG Gleiches für die damals brandaktuelle Kybernetik leisten würde.83 Besondere Verantwortung empfand die KWG/MPG stets für „Grenzgebiete“, die interdisziplinär ansetzen und denen gegenüber die Universität mit ihrem konservativen Ordinarienprinzip oft institutionalisierungsresistent ist. Ähnlich wollte die kurzlebige, erst 1987 gegründete Westberliner Akademie der Wissenschaften eine „Spürnasenfunktion“ realisieren, indem sie Keime aussichtsreicher neuer Gebiete ausfindig zu machen und deren Institutionalisierung in die Wege zu leiten suchte.84

Auf dem angedeuteten Weg kann das Harnack-Prinzip spezifiziert und näher begründet werden. Um seinen Gehalt deutlicher herauszuarbeiten, erscheint es an dieser Stelle angezeigt, drei typische Konstellationen zu erörtern, die von Harnacks oben erwähnter Ausgangsformulierung nicht explizit abgedeckt werden und die daher möglicherweise als Einschränkungen oder zumindest als Modifikationen dieses Prinzips angesehen werden könnten. Diese Konstellationen sind keine peripheren Ausnahmefälle, sondern charakteristisch für die Praxis der MPG: erstens das Ausgehen von inhaltlichen Erwägungen statt von Personen bei Gründungsinitiativen; zweitens die Berufung von Wissenschaftlerinnen zu Wissenschaftlichen Mitgliedern und Direktorinnen; drittens der Übergang zur kollegialen Leitung von Instituten. Die kurze Betrachtung dieser Konstellationen wird zeigen, dass sie die Anwendbarkeit des Harnack-Prinzips keineswegs begrenzen. Vielmehr trägt ihre ausdrückliche Berücksichtigung dazu bei, die Spannweite dieses Prinzips realistisch zu ermessen.

3.7 Sachliche und personelle Gesichtspunkte

Gründungen von Kaiser-Wilhelm- beziehungsweise Max-Planck-Instituten gingen in der Regel längere Vorgeschichten voraus, in deren Verlauf nicht nur der wissenschaftliche Rang der dafür in Frage kommenden Persönlichkeiten, sondern auch Dignität und Innovativität des in Aussicht genommenen Forschungsansatzes gründlich erörtert wurden. Mir sind keine Hinweise darauf bekannt, dass man sich in irgendeinem Fall mit dem Vorhandensein einer Ausnahmepersönlichkeit begnügt und völlig darauf verzichtet hätte, das von dieser vertretene Forschungsprogramm sachlich zu bewerten. Die Beratungs- und Entscheidungsgremien der MPG pflegen den personellen und den inhaltlichen Aspekt einer Gründungsidee in ihrem Zusammenhang zu prüfen. Reimar Lüst bemerkt dazu:

Nur in wenigen Fällen in der Geschichte der KWG und der MPG wurde das sogenannte „reine“ Harnack-Prinzip befolgt, bei dem allein der Name des Forschers im Vordergrund stand, für den ein Institut gegründet wurde, ohne dass bei der Gründung näher umrissen oder festgelegt wurde, wie der genaue Arbeitsbereich des Instituts aussehen sollte.

Zu diesen wenigen Fällen zählte er Albert Einstein (KWI für Physik), Hermann Heimpel (MPI für Geschichte) und Carl Friedrich von Weizsäcker (MPI zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt).85 Den Regelfall der Institutsgründung beschreibt er aus seiner Erfahrung als Präsident so, „stets wurden zunächst neue, erfolgversprechende Forschungsvorhaben diskutiert, aber immer war auch die Frage zu beantworten, ob dafür ein herausragender Forscher zur Verfügung steht. Nur dann konnte ein neues Institut gegründet werden.“86

Zur Souveränität von Forscherpersönlichkeiten gehört selbstverständlich, dass sie sich nicht allein auf ihre unmittelbaren Vorhaben beschränken, sondern zugleich deren weiteres wissenschaftliches Umfeld im Auge behalten und dabei Anzeichen für das Entstehen neuer Arbeitsrichtungen frühzeitig bemerken. Die Gremien der MPG sind so polydisziplinär besetzt, dass sie zusammengenommen ein hochempfindliches Sensorium für neue Tendenzen der Weltwissenschaft bilden. In ihnen – und in permanenter Wechselwirkung mit Wissenschaftsrat, DFG und weiteren Kompetenzgremien – kristallisieren sich Ansichten darüber heraus, welche dieser Tendenzen das deutsche Wissenschaftssystem vorrangig verfolgen sollte und welche davon in das Repertoire der MPG gehören würden. Eine solche Gemeinschaft muss nicht abwarten, bis ihr von außen Anregungen zur Gründung neuer Institute unterbreitet werden, sondern kann das Bedürfnis nach der Institutionalisierung bestimmter Forschungsrichtungen innerhalb der MPG selbst aussprechen, erörtern und aktiv auf die Suche nach erstklassigen Wissenschaftlerpersönlichkeiten gehen, die sich damit identifizieren könnten.

Das Moment der vorausschauenden, aktiven Gestaltung ihrer Forschungs- agenda hat in der MPG während der letzten Jahrzehnte spürbar zugenommen. Auch in der KWG gab es schon nach Integration strebende Cluster von Instituten, insbesondere in Berlin-Dahlem, doch im Vergleich mit der MPG trug sie noch eher Züge eines heterogenen Konglomerats. Seit den 1960er Jahren wächst in der MPG das Gewicht strategischer Überlegungen bei der Gründung und Auflösung von Forschungseinheiten deutlich. Mit der Satzungsreform 1964 kam, wie Butenandt hervorhob, im Pflichtenkatalog des Präsidenten erstmals der Begriff „Wissenschaftspolitik“ vor.87 Schon im folgenden Jahr wurde auf der Hauptversammlung ein instruktives Beispiel strategischer Schwerpunktbildung vorgestellt: die konzentrierte Förderung der Biologie in drei Zentren. Dieses abgestimmte Entwicklungsprogramm sah für Berlin den Aufbau eines aus dem MPI für vergleichende Erbbiologie und Erbpathologie hervorgegangenen MPI für molekulare Genetik, für Göttingen die Entwicklung des MPI für physikalische Chemie zu einem Zentrum für biophysikalische Chemie und für München die Zusammenfassung der Max-Planck-Institute für Biochemie, für Zellchemie (Feodor Lynen, der Direktor dieses Instituts, war 1964 mit dem Nobelpreis geehrt worden) und für Eiweiß- und Lederforschung zu einem biochemischen Zentrum vor. Dazu bemerkte Butenandt: „Wollen wir in der modernen Biologie im ungeheuer schnellen Fortschritt mithalten, so müssen wir die angedeuteten Wege gehen“.88 Im Bewusstsein des Stellenwertes, den forschungsstrategische Überlegungen im Profil der MPG inzwischen erreicht hatten, konnte er am Ende seiner Amtszeit feststellen: „Nichts ist unbegründeter als der Vorwurf, es fehle der MPG an gezielter Planung ihrer forschungspolitischen Entscheidungen“.89 1973 nahm ein ständiger Senatsausschuss für Forschungsplanung und Forschungspolitik seine Arbeit auf, dessen Aufgabe darin lag, „Stand und Entwicklungstendenzen der Forschung deutlich zu machen und auszuwerten, um daraus – unter Berücksichtigung der personellen Voraussetzungen – Vorschläge für die Priorität und den Umfang von Forschungsvorhaben sowie für Institutsgründungen und Institutsschließungen zu erarbeiten.“90

Dies bedeutete zugleich, dass für die Bestimmung von Prioritäten ein rein personenbezogener Ansatz offenkundig nicht mehr genügte. Ein Jahrzehnt früher – so Butenandt 1972 – sei ein solcher Ansatz „von vielen noch als ausreichend für das Setzen wissenschaftspolitischer Initiativen angesehen“ worden; nun aber gelte: „…das von uns verfolgte anspruchsvolle Berufungsprinzip genügt seit langem nicht mehr als alleiniges Maß für das Setzen von Prioritäten“.91 In der MPG war man davon überzeugt, dass diese unausweichliche Entwicklung die Basis für die Geltung des Harnack-Prinzips nicht untergraben würde. Es wurde aber deutlicher als zuvor, dass der Kern dieses Prinzips nicht in einer obligatorischen zeitlichen Folge von Schritten – zuerst die Auswahl von Persönlichkeiten und dann die Entscheidung für die von diesen vertretenen Forschungsrichtungen – besteht, sondern in der Identifizierung von Persönlichkeit und Arbeitsgebiet, unabhängig davon, ob dieses Gebiet bereits vorher von der MPG als Option in Erwägung gezogen worden war oder nicht:

Auch bei Institutsgründungen, die primär von der Sache, von einem dringend zu fördernden Wissenschaftszweig, ausgehen, werden als Leiter nur Forscher berufen, die auf Grund ihrer international anerkannten Leistungen den Rang besitzen, der es auch rechtfertigen würde, „um sie herum ihr Institut zu bauen“.92

Der Qualitätsmaßstab bei der Suche nach Personen für ein aus Sachgründen favorisiertes Gebiet ist also der gleiche wie bei Auswahlentscheidungen, die von vornherein von bestimmten Persönlichkeiten ausgehen:

Manches Institut, dessen Gründung von der Aufgabenstellung her höchst wünschenswert gewesen wäre, ist nicht gegründet worden, weil keine Forscher vorhanden waren, die diesen Ansprüchen genügten, und bereit waren, einer Berufung zu folgen.93

An dieser Haltung hat sich bis heute im Grundsatz nichts geändert. So sagte Peter Gruss 2009, es gehöre stets zu den zentralen Fragen der MPG:

Finden wir die richtige Balance zwischen Harnack-Prinzip- und Themenorientierung? Natürlich muss man wissen, wonach man sucht. Aber ohne die besten Köpfe können Themen nicht bearbeitet werden. Wenn man nur nach den Themen Ausschau hält, gibt man sich vielleicht mit dem oder der Zweitbesten zufrieden.94

3.8 Das Harnack-Prinzip und die Wissenschaftlerinnen

Die tradierten Formulierungen des Harnack-Prinzips haben nicht nur einen monarchischen oder aristokratischen, sondern auch einen patriarchalischen Zug: Immer ist von dem „Mann an der Spitze des Instituts“ die Rede. Annette Vogt hat anhand umfangreichen Quellenmaterials den ambivalenten Charakter herausgearbeitet, der diesem Prinzip in Bezug auf das Geschlechterverhältnis in seinem ursprünglichen Verständnis eigen war.95 In der Weimarer Republik boten Kaiser-Wilhelm-Institute für die Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen zwar häufig bessere Chancen als die zeitgenössischen universitären Einrichtungen, aber von einer wirklichen Chancengleichheit konnte keine Rede sein. Glum hatte, wie bereits vermerkt, 1930 betont, die KWG habe stets den Grundsatz in den Vordergrund gestellt, „Männer zu berufen, nicht Institute zu besetzen“.96 Überraschenderweise erklärte er aber an anderer Stelle, die KWG sei 1911 von „200 angesehenen Männern und Frauen aus der deutschen Wirtschaft“ gegründet worden.97 Als mögliche Sponsorinnen wurden Frauen also durchaus in Betracht gezogen; in leitenden wissenschaftlichen Positionen hingegen bildeten sie eine so seltene Ausnahme, dass es nicht erforderlich schien, in der Formulierung der Arbeitsprinzipien der KWG darauf Bezug zu nehmen. In einem dominant patriarchalisch verfassten Wissenschaftssystem musste auch das Verfahren, Persönlichkeiten eine exponierte Stellung in diesem System zu geben, patriarchal verzerrt sein. Aber das war eine historische Schranke, die nicht die Grundidee der institutionellen Hervorhebung von Persönlichkeiten berührt. Die Befreiung von dieser Schranke bedeutet, den Gedanken erst voll zur Geltung zu bringen, da sich damit das Reservoir, aus dem herausragende Wissenschaftlerpersönlichkeiten für exponierte Stellungen gewählt werden können, tendenziell verdoppelt. Wenn in der MPG heute in allgemeiner Form vom Harnack-Prinzip gesprochen wird, dann ist selbstverständlich nicht mehr von „Männern“, sondern von „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ die Rede. Auch bei Bezugnahmen auf historische Zitate werden aktualisierende Korrekturen angebracht. So sagte Heinz A. Staab 1990, bereits die KWG habe bei Berufungen streng auf die individuelle wissenschaftliche Qualifikation geachtet, „wobei sie sich auf Wilhelm von Humboldt beziehen konnte, der schon 1810 für den Bereich der Wissenschaften gesagt hatte: „Die Hauptsache beruht auf der Wahl der in Thätigkeit zu setzenden Männer“ – heute würden wir natürlich „und Frauen“ hinzufügen.“98

Wie auf allen Gebieten, bedeutet freilich auch hier die prinzipielle Gleichberechtigung der Geschlechter nicht automatisch schon deren praktische Durchsetzung. Bisher weist die MPG noch keine Präsidentin auf, aber bei der Neugründung von Instituten war es spätestens seit den 1980er Jahren schon möglich, dass das Vorhandensein einer ausgezeichneten Kandidatin für das Direktorenamt den Ausschlag für den Gründungsentscheid gab. So geschah es bei der schwierigen Entscheidung, das MPI für Gesellschaftsforschung in Köln unter der Leitung von Renate Mayntz zu gründen; Reimar Lüst, damals Präsident der MPG, schrieb rückblickend aus seiner intimen Kenntnis der Beratungs- und Entscheidungsprozesse: „Es war der Name Mayntz-Trier, der den Ausschlag gab.“99

3.9 Kollegiale Leitung

Mitunter wird die Frage erörtert, ob und inwieweit das Harnack-Prinzip an die institutionelle Auszeichnung jeweils nur einer einzigen Persönlichkeit pro Institut gebunden ist. Zwischen 1958 und 1964 nahm die MPG eine gründliche Revision ihrer Satzung vor, in deren Ergebnis unter der Präsidentschaft Butenandts auch die Idee der kollegialen Leitung festgeschrieben wurde. In diesem Zusammenhang spricht die MPG in ihrer Selbstdarstellung von einer Relativierung des Harnack-Prinzips:

Max-Planck-Institute besaßen in der Regel mehrere Abteilungen, die von hochrangigen Wissenschaftlern geleitet wurden. Sie sind bei der Ausrichtung ihrer Forschungsthemen frei. Die Änderung der Satzung erhob die Abteilungsleiter zu Direktoren, was ihrer wissenschaftlichen Leistung entspricht. Strukturell fand die MPG damit zu einer mehr demokratisch ausgerichteten Form, denn die Abteilungsdirektoren eines Instituts sind seitdem gleich gestellt und wechseln sich in der Geschäftsführung des Instituts in regelmäßigem Turnus ab. Die Änderung brachte damit eine administrative Korrektur des Harnack-Prinzips.100

Aber wäre das Harnack-Prinzip wirklich immer auf jeweils eine Person zentriert gewesen, dann hätte es bereits von Anfang an eine Fiktion oder allenfalls eine unverbindliche Empfehlung bleiben müssen. Schon die ersten Kaiser-Wilhelm-Institute waren mit der faktischen Notwendigkeit konfrontiert, gleichzeitig mehreren Wissenschaftlern ausgezeichnete Stellungen zu geben, in der Regel als Leiter eigener Abteilungen, unabhängig davon, dass juristisch die Position des Direktors bei einer Person blieb.

Ein besonders eindrucksvolles Exempel dafür lieferte das KWI für Biologie, eines der ältesten Kaiser-Wilhelm-Institute überhaupt; es wurde nach der 1913 erfolgten formellen Gründung zwar erst 1916 eröffnet, aber sein – von Ulrich Sucker im Detail untersuchter – Gründungsprozess hatte de facto schon 1911 mit einer vorbereitenden Enquete eingesetzt. Jeder der fünf Abteilungsleiter – Carl Correns, Hans Spemann (1869–1941), Richard Goldschmidt, Max Hartmann und Otto Warburg – gestaltete seine Abteilung eigenverantwortlich und souverän; in wissenschaftlicher Hinsicht waren diese fünf Persönlichkeiten vollkommen gleichberechtigt. Correns wurde zudem zum Ersten und Spemann zum Zweiten Direktor des Gesamtinstituts ernannt, doch die Aufgabe des Direktors

bestand nur darin, das KWI für Biologie in Verwaltungsfragen und Verhandlungen mit der KWG oder verschiedenen Ministern nach außen zu vertreten. Correns war ein scheuer Mensch; Verwaltungsarbeit widerstrebte ihm, deshalb war er dankbar, wenn die Abteilungsleiter ihre Sache selbst in die Hand nahmen. […] Sogar innerhalb mancher Abteilungen – z. B. von Wettsteins, Hartmanns, Goldschmidts – genossen die Assistenten anscheinend größere Freiheit bei der Auswahl und Behandlung ihrer Forschungsprobleme als die Abteilungsleiter in Müncheberg oder Universitätsassistenten. […] Anders als das KWI für Züchtungsforschung also war das Institut für Biologie nicht auf eine dominante Persönlichkeit zugeschnitten, sondern bot Raum für viele weniger dominierende.101

Dies mag in gewissem Maße auch damit zusammenhängen, dass die Gesamtkonzeption des Instituts einschließlich seiner Gliederung in fünf Abteilungen im Wesentlichen von seinem ursprünglich designierten Gründungsdirektor Theodor Boveri stammte und nach dessen (vor allem, aber nicht ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen) im Mai 1913 erfolgtem Rückzug der bereits laufende Gründungsprozess ohne ihn weitergeführt werden musste. Schon deshalb handelte es sich hier nicht um ein von Correns zur Verwirklichung seiner persönlichen Forschungsintentionen definiertes Institut. Uneingeschränkt aber galt das Harnack-Prinzip für jede der fünf Abteilungen.102

Abb. 3.2: Otto Warburg vor seinem Wohnhaus in der Garystraße unweit seines Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Instituts für Zellphysiologie, das er von 1930 bis zu seinem Tod 1970 leitete.

Abb. 3.2: Otto Warburg vor seinem Wohnhaus in der Garystraße unweit seines Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Instituts für Zellphysiologie, das er von 1930 bis zu seinem Tod 1970 leitete.

Die Regel, in einem Institut nicht allein den Direktor, sondern mehrere leitende Wissenschaftler zu privilegieren, geht bereits auf das KWI für Chemie zurück. Als nach dem Direktor Ernst Otto Beckmann auch Richard Willstätter an das Institut berufen werden sollte, habe dieser für sich einen vertraglich garantierten unabhängigen Status durchgesetzt. So sei es ihm „zu verdanken, dass der offizielle Titel des ‚Wissenschaftlichen Mitgliedes’ geschaffen wurde, das mit der ausdrücklichen Garantie der Forschungsfreiheit ausgestattet ist.“103 Im Laufe der Entwicklung sei dieses Prinzip auch auf alle anderen Kaiser-Wilhelm-Institute übertragen worden, „weil der Direktor in jedem Institut nicht der einzige freie Forscher sein sollte“.104 Auch das kollegiale Rotationsprinzip der abwechselnden Wahrnehmung der Direktorenfunktion durch die Abteilungsleiter wurde schon relativ früh erwogen. Für das 1929 gegründete Heidelberger KWI für Medizinische Forschung war es vorgesehen, wurde aber nach dem Tod des Gründungsdirektors Ludolf von Krehl 1937 wieder aufgegeben.105 In diesem Institut wurde die Gleichberechtigung der Bestandteile noch stärker betont: Es bestand nicht aus Abteilungen, sondern aus Teilinstituten (für Physik, Chemie, Pathologie und Physiologie), deren Leiter auch nominell nicht Abteilungsleiter, sondern Direktoren waren.

Die durchaus vielgestaltige Praxis der KWG resümierte Glum mit der Feststellung, die Erfahrung habe gezeigt, „dass es vielfach nützlich sein kann, dem Prinzip, einen Mann an die Spitze eines Instituts zu berufen, das Prinzip des Gruppeninstituts an die Seite zu stellen.“106 An anderer Stelle heißt es, die KWG habe bei solchen Instituten, in denen es um die theoretischen Wissenschaften ging und es mehr auf die Pflege der Arbeitsgemeinschaft ankam, mehrere Wissenschaftler „gleichberechtigt und selbständig, als wissenschaftliche Mitglieder nebeneinander gestellt.“ Wenn es auch dort Direktoren gäbe, so hänge dies teils mit der Bezeichnung der Staatsstellen, teils damit zusammen, dass für die Verwaltung gemeinsamer Einrichtungen einer verantwortlich sein müsse – also mit eher formalen Gründen: „Dem Range nach gibt es bei der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft keinen Unterschied zwischen Direktoren und Wissenschaftlichen Mitgliedern.“107 Allen ihren Wissenschaftlichen Mitgliedern macht die KWG „keine Vorschriften in bezug auf die Wahl von Arbeitsgebiet und Methode und überläßt ihnen auch die Auswahl ihrer Mitarbeiter“.108 Diese Idee der Ranggleichheit ist in der MPG bis heute unvermindert gültig und konstitutiv geblieben. Die Verfügung über jeweils eigene Abteilungen (Gruppen, Teams) sichert auf akzeptable Weise die persönliche Programm- und Ressourcensouveränität; auf dieser Grundlage ist auch eine kollegiale Abstimmung unter Gleichrangigen möglich, ohne diese Souveränität zu verletzen oder unbillig einzuschränken. Butenandt hat dies bereits 1969 weitsichtig formuliert:

Das Ideal, das die KWG groß gemacht hat, war das „Ein-Mann-Institut“. Seit Jahren vollzieht sich in der MPG eine Entwicklung, die unter den Erfordernissen moderner Forschung zu einer starken Zunahme der Institute mit kollegialer Leitung führt. Das ist ersichtlich ein Stück innerer Reform, deren Größe man nicht unterschätzen soll. Allerdings sollte man sich auch davor hüten, das Berufungsprinzip v. Harnacks als nicht mehr gültig zu bezeichnen. Es gilt noch heute und muß weiterhin gelten, nur in einer modifizierten Form. Alle Berufungen in der MPG haben sich ausschließlich an der Leistung des zu Berufenden zu orientieren, und die Maßstäbe sollten für den Leiter eines Instituts oder das Mitglied eines leitenden Kollegiums die gleichen sein. Nach diesem Prinzip berufene Gelehrte aber haben nicht nur den Anspruch darauf, die für ihre wissenschaftliche Arbeit benötigten Mittel zu erhalten und über sie verfügen zu können; für sie muß ebenso notwendig die Freiheit der Entscheidung in der Durchführung ihrer Forschungen gesichert werden.109

Zwischen einem Nebeneinander von Abteilungen, die allenfalls durch ein gemeinsames Institutskolloquium kommunikativ zusammengehalten werden, und einem gemeinsamen, korporativ und arbeitsteilig ausgeführten Forschungsprogramm ist jedes Maß an innerer Integration eines so aufgebauten Instituts möglich – je nach Bedarf und Konditionen. Es bereitet keine grundsätzliche Schwierigkeit, das Neben- und Miteinander mehrerer Wissenschaftlicher Mitglieder in einem Institut als eine Realisierungsvariante des Harnack-Prinzips zu erkennen.

3.10 Forschungsfreiheit, Evaluation, Legitimation

Trends wie das zunehmende Gewicht forschungsstrategischer Gesichtspunkte, die allmähliche Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit auch auf den Führungsebenen des Wissenschaftssystems oder der Übergang zur kollegialen Leitung der Institute mit abwechselnder Wahrnehmung der Aufgaben des geschäftsführenden Direktors modifizieren die Anwendungsbedingungen des Harnack-Prinzips, berühren aber nicht dessen Substanz. Insofern ist es wohlbegründet, wenn immer wieder betont wird, dass die MPG die Treue zu ihren von der KWG übernommenen Grundprinzipien mit der Fähigkeit zu fortlaufender Modernisierung in einer dynamischen Welt zu verbinden vermag. Schon 1954 wurde im Jahresbericht der Gesellschaft hervorgehoben, die MPG besitze wie ihre Vorgängerin eine „seltene Sonderstellung“; die Direktoren seien „frei in ihrer wissenschaftlichen Arbeit und im Rahmen der Institutshaushalte frei in der Verwendung der Mittel. Diese Freiheiten, die den Sinn der Gründung und der Arbeit unserer Gesellschaft ausmachen, verlangen ein höheres Verantwortungsgefühl in unserer Selbstverwaltung.“110

1963 sprach Butenandt von einer „extremen Freiheit der Arbeitsgestaltung“.111 In wechselnden Formulierungen – mit dem Akzent auf der Balance von Freiheit und Verantwortung – durchzieht dieses Motiv über Jahrzehnte hinweg die Präsidentenreden. Dabei wurde seit der mit dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Dezember 1964 in Kraft getretenen Neufassung der Satzung verstärkt betont, dass ein vergleichbarer Freiheitsraum nicht nur den Direktoren, sondern allen Wissenschaftlichen Mitgliedern gewährt wird.112 Die mit dem Harnack-Prinzip statuierte Autonomie des Wissenschaftlichen Mitglieds ist allerdings an äußere Bedingungen gebunden, deren zentrale Bedeutung erst mit dem Vordringen der Drittmittelfinanzierung im Forschungssystem vollauf deutlich wurde. Staab sprach dies 1987 unverblümt aus:

das seit der Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft verfolgte Prinzip der unabhängigen, autonomen wissenschaftlichen Fragestellung der Institute gerät durch eine zu große Abhängigkeit von Projektbewilligungen in Gefahr. Wir können unsere auch politisch gewollte Aufgabe als Fördereinrichtung der freien Grundlagenforschung nur erfüllen, wenn uns eine ausreichende Grundfinanzierung in die Lage versetzt, Fragestellungen und Methoden primär nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbst zu wählen. Deshalb kann Projekt- und Sonderfinanzierung nur eine ergänzende Funktion von jeweils zeitlich begrenzter Dauer einnehmen.113

Dieses Problem verlässt die MPG nicht wieder. Das Harnack-Prinzip ist kein ideales Regulativ, dessen Geltung im luftleeren Raum des bloßen guten Willens gewährleistet werden könnte; vielmehr hängt es von handfesten budgetären Randbedingungen ab, ob und in welchem Maße es realisiert werden kann. Wäre die „auflagenfreie institutionelle Grundfinanzierung“ nicht mehr garantiert, dann würde es zu einem hilflosen Appell an eine nicht mehr einholbare Tradition verkümmern.

Das Finanzierungsproblem ist mit tendenziell wachsenden Zwängen zur Legitimierung von Grundlagenforschung – insbesondere dann, wenn sie nicht von vornherein auf wirtschaftliche Innovationen ausgeht – gegenüber der politischen Öffentlichkeit verbunden. In dieser Richtung liegt am ehesten die Gefahr, dass das Harnack-Prinzip von innen her erodieren könnte. Eine Andeutung dieser Gefahr findet sich in der nachfolgend wiedergegebenen aufschlussreichen Passage aus der Ansprache, die Hubert Markl bei der Festversammlung 1997 hielt. Als eine Einrichtung der Spitzenforschung habe die MPG

dafür zu sorgen, daß die Leistungen der Arbeitsgruppen in einem ebenso sachgerechten wie fairen, nach international gültigen Maßstäben qualitätsbewußt prüfenden Verfahren laufend bewertet werden. Nicht um die im ersten Schritt gewährte Forschungsfreiheit im zweiten wieder einzuschränken, sondern im Gegenteil, um diese Forschungsfreiheit und ihre materiellen Grundlagen gegenüber allen Anfechtungen von innen und außen auf Dauer zu sichern. Denn die notwendige Freiheit und Großzügigkeit in der Gewährung von Forschungsmöglichkeiten wird sich unter den Knappheitszwängen der öffentlichen Hände und gegen mächtige politische Interessenvertretungen für die freie, erkenntnissuchende Forschung nur auf eine Weise sichern und verteidigen lassen […]: durch den auch kritische Beobachter überzeugenden Nachweis, daß tatsächlich die Besten in den Genuß dieser Freiheiten kommen und daß sie beständig bemüht sind, ihr Bestes dafür zu leisten. So mancher von Evaluationsforderungen Betroffener mag dabei freilich den Verlust des Vertrauens beklagen, das früher Staat und Gesellschaft gerade ihren besten Wissenschaftlern aus Überzeugung in den Wert ihrer Leistungen entgegenbrachten.114

Besonders der letzte Satz dieser Passage, die ersichtlich ein diplomatisches Meisterstück ist, lässt ahnen, was auf dem Spiel steht: Es bedarf einiger Kunstfertigkeit, um „High Trust“ und die Unterwerfung unter regelmäßige Qualitätskontrollen auf einen Nenner zu bringen, doch die MPG muss um der Homogenität ihres Selbstbildes willen diesen Spagat leisten. Sie tut es unter Einsatz einer forcierten Eliterhetorik („Wettbewerbsvorteil“, „Exzellenz“, „Spitzenforschung“, „die Besten der Besten“ usw.). Um die Langzeitfolgen des Übergangs der Grundlagenforschung in einen Modus regelmäßiger Evaluation beurteilen zu können, dürfte es noch zu früh sein. An dieser Stelle mag es genügen, auf den Kontrast zu der traditionell mit dem Harnack-Prinzip verbundenen Idee des Vertrauensvorschusses hinzuweisen.

3.11 Immanente Spannungen

Der eigentlich neuralgische Punkt des Harnack-Prinzips liegt aber nicht im historischen Wandel der Bedingungen seiner Anwendung, sondern in der inneren Spannung, die ihm von Anfang an eigen ist und die sein Wesen ausmacht. Alle wissenschaftlichen Gemeinschaften sind geschichtet. Das Harnack-Prinzip aber treibt diese Schichtung auf die Spitze, indem es die wissenschaftlichen Gemeinschaften, für die es gelten soll, im Verhältnis zu den von diesen zu realisierenden Forschungsprozessen dichotomisch teilt in die Gruppe der entscheidungssouveränen Wissenschaftlichen Mitglieder und die (weitaus größere) Gruppe der nicht entscheidungsbefugten wissenschaftlichen Mitarbeiter. In dieser Dichotomie wurzelt die Effizienz des Prinzips ebenso wie seine Problematik. In älteren Texten wird die Radikalität dieses Schnitts oft klarer ausgesprochen als in neueren. So sagte Butenandt 1964, die MPG pflege weiterhin „ihren alten Grundsatz der individuellen Freiheit ihrer Wissenschaftlichen Mitglieder, von denen jedes das ihm notwendig erscheinende Instrument für die von ihm erwählte Forschungsarbeit erhalten und darüber nach seinem Ermessen verfügen soll.“115

Abb. 3.3: Max Planck und Adolf von Harnack beim Verlassen der Preußischen Akademie der Wissenschaften in den zwanziger Jahren.

Abb. 3.3: Max Planck und Adolf von Harnack beim Verlassen der Preußischen Akademie der Wissenschaften in den zwanziger Jahren.

Unter einem „Instrument“ wird aber hier nicht etwa nur die Sachausstattung des Instituts verstanden, sondern das Institut im Ganzen – einschließlich des dort beschäftigten Personals. Diese Sicht entspricht gewissermaßen der Metapher vom Genie und den Kärrnern, die Harnack für die kollektionierenden und editorischen Unternehmungen der Preußischen Akademie der Wissenschaften verwendet hatte, in die er selbst maßgeblich involviert war.116 Butenandt betonte ausdrücklich, „daß unsere Institute die Arbeitsinstrumente qualifizierter Persönlichkeiten sind“117; sie „wurden zumeist gegründet, um einer oder mehreren Forscherpersönlichkeiten das Erreichen ihrer wissenschaftlichen Ziele durch speziell ihren Bedürfnissen dienende personelle und apparative Ausstattung zu ermöglichen.“118

Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass die leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler autokratisch oder gar despotisch herrschen sollten. Die Präsidentenreden sind reich an Passagen, in denen ein vertrauensvolles Miteinander von Leitern und Mitarbeitern deklariert oder angemahnt wird. Der Direktor dürfe sein Amt nicht etwa „selbstherrlich und diktatorisch“ ausüben.119 Er habe „ein höchst persönliches Interesse daran, daß an seinem Institut leistungsfähige Forschergruppen existieren, da sie sein eigenes Leistungsniveau mitbestimmen.“120 Die Institute müssten „als eine Einheit mit einer bestimmten Aufgabe angesehen werden, einer Aufgabe, die nur dann erfüllbar ist, wenn die Mitglieder des Instituts sie zu der ihren machen und gemeinsam an ihr arbeiten.“121

Die Mitarbeiter würden zur Ausführung der Institutsaufgaben um so bereitwilliger und wirkungsvoller beitragen, je mehr sie diese als „ihre gemeinsame Sache“ empfinden. Dies werde durch „fortlaufende ausreichende Information und ständige gemeinsame Beratung“ gesichert.122

In solchen Passagen ist die feine dichotomische Scheidelinie, die das Harnack-Prinzip setzt, kaum noch wahrnehmbar. Nach Bedarf kann sie aber auch erheblich deutlicher markiert werden. Im Verständnis Butenandts war „Mitwirkung“ das Schlüsselwort für die Rolle, die den wissenschaftlichen Mitarbeitern an einem Max-Planck-Institut zugedacht war. Diese Mitwirkung hat sich in einem Rahmen zu halten, in dem derjenige, der die Verantwortung für das Institut oder die Abteilung zu tragen hat, „in seinen Entscheidungen frei bleibt.“123 Im Grunde liegt es im Ermessen des Direktors beziehungsweise des Abteilungsleiters, ob er seinen Mitarbeitern als primus inter pares oder als weisungsberechtigter Vorgesetzter gegenübertritt. Das Harnack-Prinzip lässt dem durch seine Anwendung privilegierten Personenkreis hier jede Wahl; Mitwirkungsrechte können den Mitarbeitern freiwillig gewährt, von diesen aber nicht satzungsrechtlich eingeklagt werden. Die historische Wirklichkeit der KWG/MPG demonstriert ein breites Spektrum von Führungsstilen – vom liberal-partizipatorischen Gestus Carl Friedrich von Weizsäckers bis zum autoritären Vorgehen Otto Warburgs.

Des Öfteren sprachen sich MPG-Präsidenten dezidiert dafür aus, das Entscheidungsprärogativ der Wissenschaftlichen Mitglieder unbedingt zu wahren. Was dies für das Selbstbild der MPG bedeutet, wurde besonders in den Jahren um 1968 deutlich. Butenandt, der sonst fast immer zurückhaltend Position bezog, reagierte ausgesprochen allergisch auf Bestrebungen, die Bestimmung von Forschungszielen zu einer Angelegenheit von Mehrheiten zu machen. 1969 warnte er, die Freiheit der nach dem Harnack-Prinzip berufenen Gelehrten könne schwerlich aufrecht erhalten werden, „wenn zu befürchten ist, daß Stipendiaten oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die nur vorübergehend an unseren Instituten tätig sind, durch von ihnen gewählte Vertreter am Forschungsprogramm unserer Institute entscheidend mitwirken.“124

 Ein Jahr später betonte er mit aller Entschiedenheit,

daß nicht Mehrheitsentscheidungen in Institutsräten für die Arbeitsrichtung und das Arbeitsverfahren maßgebend sein können, sondern daß die endgültige Verantwortung in die Hand einer Person, also des Direktors, oder eines von der MPG berufenen Direktorenkollegiums gelegt werden muß.125

Das „akademische Erdbeben“ von 1968 – wie Eckart Henning es genannt hat – wirkte sich auch auf die nur indirekt betroffene MPG aus.126 In der Aufbruchstimmung jener Jahre gab es unter den jungen Wissenschaftlern Tendenzen, die Institute und Arbeitsgruppen als gemeinschaftliche Unternehmungen aller dort Tätigen zu betrachten und dabei den Wissenschaftlichen Mitgliedern zwar einen Erfahrungsvorsprung, aber kein formal garantiertes Entscheidungsprivileg zuzubilligen. Wenn Institutsvollversammlungen oder von allen Mitarbeitern gewählte Institutsräte mit Mehrheit verbindliche Beschlüsse zur Strategie der jeweiligen Einrichtung fassen könnten, dann wäre das Harnack-Prinzip in der Tat ausgehebelt. Daraus wird die Empfindlichkeit einsehbar, mit der die MPG-Spitze auf solche Bestrebungen reagierte. Retrospektiv könnte man meinen, dass die Wissenschaftlichen Mitglieder aufgrund ihrer vorausgesetzten wissenschaftlichen Überlegenheit selbst bei Abstimmungen kaum Schwierigkeiten gehabt hätten, sich mit den besseren Argumenten durchzusetzen und Mehrheiten zu gewinnen, aber in der aufgeheizten Atmosphäre der Zeit mussten die Verantwortlichen darin eine Gefahr für die Fundamente der MPG erblicken.

Es wäre jedoch zu einfach, in jenen Initiativen „von unten“ weiter nichts zu sehen als dilettantische und unverantwortliche Attacken auf den über alle Kritik erhabenen bestmöglichen Modus, Grundlagenforschung zu betreiben. Nachdem die Leidenschaften von 1968 längst Geschichte geworden sind, sollte es möglich sein, jenes Aufbegehren unaufgeregt und distanziert zu beurteilen. Könnte es nicht sein, dass hier eine besondere historische Konstellation eine immanente Spannung des Harnack-Prinzips, die diesem von seiner Konstruktion her eigen ist, normalerweise aber latent und verborgen bleibt, für wenige Jahre manifest gemacht hat? In den Präsidentenansprachen der MPG findet sich nicht selten der Begriff der Gemeinschaft, deskriptiv oder auch normativ gebraucht; ein Institut soll – so Butenandt – „eine dem gemeinsamen Ziel zustrebende Gemeinschaft sein.“127

„Gemeinschaft“ bedeutet, dass die in einer solchen zusammengeschlossenen Individuen hinsichtlich des Gemeinschaftszwecks vollkommen gleichberechtigt sind – wie etwa die Mitglieder eines Vereins. Die Übertragung von Befugnissen an einzelne Personen aus diesem Kreis kann nur durch das Votum der Gemeinschaft erfolgen und ist stets widerruflich, keineswegs ist die Gemeinschaft in irgendeiner Weise Instrument der von ihr mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in ihrem Namen Betrauten. Die hier gewählte Terminologie entspricht der Verbreitung des Terminus „wissenschaftliche Gemeinschaft“ (scientific community).128 In einem interagierenden Team wie einer Arbeitsgruppe oder einem Institut kann grundsätzlich jedes Mitglied, das die zur Teilnahme an Forschungsprozessen erforderliche Qualifikation besitzt, auch Autorin beziehungsweise Autor einer weiterführenden oder grundlegenden Idee sein – unabhängig von dem ihm zugewiesenen Rang. Das Harnack-Prinzip hingegen drückt primär eine Rangordnung in der wissenschaftlichen Ideenproduktion aus – die Erfahrungstatsache, dass, wie Reimar Lüst es ausdrückte, „entscheidende Durchbrüche – bei allem notwendigen Eingebettetsein in die wissenschaftliche Umgebung – doch einigen wenigen vorbehalten sein werden. Diese einzelnen werden auch weiterhin letztlich entscheidend für die Richtung der Forschung sein.“129 Die formelle Privilegierung von Persönlichkeiten ist eine Konsequenz dieser Rangordnung, keine willkürliche Setzung.

Wesentlich ist nun, dass beide Tendenzen – die Tendenz zur „basisdemokratischen“ Gleichberechtigung der Diskurspartner und die Tendenz zur sozialen Asymmetrie der Ideenproduktion und der daraus folgenden Bildung von „Leistungseliten“ – widersprüchliche und zugleich zusammengehörige Seiten des hochvergesellschafteten Forschungsprozesses sind. Von welcher der Seiten man auch immer ausgeht – wenn Einseitigkeiten und Fehlentwicklungen vermieden werden sollen, ist es unvermeidlich, jeweils auch auf die komplementäre Seite Bezug zu nehmen.

Die Initiativen der 1968er Bewegung waren in der MPG insofern ein Fremdkörper, als sie den zu ihrer Tradition komplementären Ausgangspunkt wählten, indem sie von der Tendenz der Gleichheit in wissenschaftlichen Gemeinschaften ausgingen. Da sie aber nicht etwa eine Lahmlegung der Institute anstrebten, sondern ebenso wie die Leitung der MPG auf deren Produktivität bedacht waren, ist es sinnvoll, ihren Argumentationen Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn die Argumente einem reflektierten Verhältnis zur Wissenschaft entsprangen. Letzteres war in besonderem Maße in dem 1970 unter Leitung Carl Friedrich von Weizsäckers gegründeten MPI zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt der Fall, das die Wissenschaft selbst und deren Wirkungen auf die Gesellschaft zum Gegenstand hatte.130 Aus den dort geführten Debatten gingen gehaltvolle Dokumente hervor, beispielsweise die (wahrscheinlich im Juni 1970 vorgelegte) Ausarbeitung Zum Selbstverständnis des Instituts.131 Die beiden Autoren Wolfgang van den Daele und Wolfgang Krohn – bis heute angesehene Vertreter der Wissenschaftsforschung in Deutschland – entwarfen darin nicht ad hoc Organisationsmodelle, sondern gründeten ihre Überlegungen zu einer Institutssatzung (hier „Institutsverfassung“ genannt) auf ein elaboriertes wissenschaftstheoretisches Fundament. Erst nach ausführlicher Erörterung dieses Fundaments wandte sich das Papier der Organisation des Instituts zu, die bis dahin vorwiegend informell gehandhabt worden sei, diskutierte die Stärken und Schwächen dieser eher spontanen Praxis und gelangte zu einigen weiter zu erörternden Konsequenzen, nicht aber zu einem definitiven Vorschlag, der aus der Sicht der Autoren damals wohl auch noch verfrüht gewesen wäre. Entscheidendes Gewicht legten sie auf die Vollversammlung der Institutsmitarbeiter, die sie als das „wesentliche Organ eines demokratisch verfassten Instituts“ ansahen:

Zwar ist angesichts der offenbaren Schwerfälligkeit großer Gremien ein gewisser horror pleni durchaus verständlich. Trotzdem bietet die Plenardiskussion durch die Simultaneität aller Argumente ein anders nicht erreichbares Rationalitätsmoment von Entscheidungsprozessen. Darüberhinaus wird auf diese Weise der Umfang der Meinungsbildung durch vertikale Kommunikation zwischen Direktor und einzelnen Mitarbeitern verringert und horizontale symmetrische Kommunikation zwischen allen Mitgliedern (einschließlich des Direktors) gefördert.132

Vor das Plenum gehöre aber nur die Behandlung weitreichender Fragen; keineswegs dürfe die Rolle des Plenums durch Überlastung mit Funktionen geschwächt werden. Möglicherweise sollte ein Institutsrat gebildet werden, dem der Direktor angehört und der im Auftrag aller Mitarbeiter die Geschäftsführung wahrnimmt.133 „Kernproblem der Institutsverfassung ist die Regelung des alleinigen Entscheidungsrechts des Direktors und die Harmonisierung dieses formalen Rechts mit den übrigen Verfahren.“ Dafür kämen verschiedene denkmögliche Lösungen in Frage, darunter erstens ein primäres Entscheidungsrecht des Direktors nach fakultativer oder obligatorischer Beratung, zweitens ein vorläufiges Entscheidungsrecht des Plenums (beziehungsweise des Institutsrats) mit einem Vetorecht oder einer Abänderungsbefugnis des Direktors mit oder ohne Begründungsverpflichtung, drittens ein primäres Entscheidungsrecht des Plenums (beziehungsweise des Institutsrats) ohne Einspruchsrecht des Direktors: „Jedes vorgeschlagene Modell ist auf seinen realen Gehalt an demokratischer Selbstverwaltung zu prüfen, wobei die Unterschiede zwischen Beratungs-, Empfehlungs- und Entscheidungsbefugnissen nicht mehr verwischt werden dürfen.“134

Hier ist nicht der Ort, die einschlägigen Debatten und Papiere weiter zu verfolgen. Lediglich exemplarisch sollte gezeigt werden, dass hier eine veritable Alternative zum Harnack-Prinzip erörtert wurde, und zwar eine wohlerwogene Alternative, die keineswegs auf eine bilderstürmerische „Entmachtung des Establishments“, durchaus aber auf eine basisdemokratische Einhegung der Entscheidungskompetenzen der Direktoren hinauslief.

Es liegt zugleich auf der Hand, dass die MPG diesen Weg nicht gehen konnte, ohne mit der Tradition zu brechen, die für sie selbst wie bereits für die KWG konstitutiv war. In den Konflikten und Kontroversen um 1968 wählte sie eine konservative Lösung, jedoch eine solche, die die mit dem Harnack-Prinzip gesetzte Dichotomie zwischen Wissenschaftlichen Mitgliedern und wissenschaftlichen Mitarbeitern so weit wie überhaupt möglich relativierte,, ohne das Prinzip selbst außer Kraft zu setzen. Insofern würde man die historische Wahrheit verfehlen, wollte man behaupten, dass der basisdemokratische Aufbruch um 1968 nur deshalb, weil er sein proklamiertes Ziel nicht erreichte, auch folgenlos geblieben wäre. In der Praxis der Handhabung des Harnack-Prinzips sind die Folgen zu besichtigen. Mit der Satzungsreform des Jahres 1972 und weiteren in ihrem Gefolge eingeführten Maßnahmen wurde dem latenten und manchmal auch virulenten Konflikt die Spitze genommen.135 Nunmehr war eine gewisse Partizipation der wissenschaftlichen Mitarbeiter an institutsrelevanten Entscheidungen formell garantiert. Die bindend vorgeschriebenen Mitwirkungsmöglichkeiten – etwa die in jedem Institut erfolgende Wahl eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in die betreffende Sektion – blieben allerdings bescheiden. Als eine sinngemäße Erweiterung des Harnack-Prinzips kann die Einrichtung von Nachwuchsgruppen aufgefasst werden. Spürbar war vor allem eine Änderung des Tons. Das ist schon deutlich zu erkennen, wenn man die auf der Festversammlung 1972 gehaltenen Ansprachen des scheidenden Präsidenten Butenandt und des neuen Präsidenten Lüst nebeneinander betrachtet. Inhaltlich wird man zwischen beiden keinen Bruch finden, aber rhetorisch war der Akzent auf die Gemeinschaft aller an der Forschung Beteiligten bei Lüst viel stärker ausgeprägt. Arbeit in der Gruppe erfordere „die Mitarbeit aller Wissenschaftler bei der Entscheidung über neue Forschungsvorhaben mit dem Ziel eines Konsenses.“ Die besonders qualifizierten Wissenschaftler müssten auch bereit sein, „umfassende Verantwortung zu delegieren.“136 Demokratie könne sich nur in der Vielfalt beweisen.

Der wissenschaftlichen Meinung eines jeden am Institut Gehör zu verschaffen, sie ernst zu nehmen und sie gemeinsam mit allen zu prüfen, scheint mir vor allem wichtig zu sein. So bedeutet mehr Demokratie wagen auch mehr Toleranz üben.137

Robert Gerwin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Amtseinführung von Lüst, der dem genau zwanzig Jahre älteren Butenandt nachfolgte, einen Generationssprung in der Leitung der MPG bedeutete.138 Die im Harnack-Prinzip enthaltene Möglichkeit, es autokratisch auszulegen, wurde mit der erwähnten Änderung des Tons nach 1968/1972 zunehmend unpopulär. So vollzog sich in den Max-Planck-Instituten tendenziell ein Wandel des Arbeitsstils in Richtung mehr statusunabhängiger Gemeinsamkeit.

Feststellungen und Appelle dieser Art kann man als Äußerungen über die Bedingungen ansehen, unter denen das Harnack-Prinzip angewandt wird oder angewandt werden sollte; sie rühren aber nicht an die Substanz dieses Prinzips. Anders verhält es sich mit einer weiteren 1972 eingeführten Bestimmung, die gewöhnlich gar nicht mit dem Harnack-Prinzip in Verbindung gebracht wird: der Festlegung, dass die Leitungsfunktion der Direktoren zeitlich befristet beziehungsweise von einer regelmäßigen Evaluierung durch die an allen Instituten einzurichtenden Fachbeiräte abhängig gemacht wird.139 Damit wird der zuvor unbedingte „Vertrauensvorschuss“ an die nach diesem Prinzip exponierten Persönlichkeiten und damit deren Autonomie ersichtlich eingeschränkt. Unter Bezugnahme auf eine weiter oben zitierte Explikation könnte man zugespitzt sagen, dass aus dem „High Trust“- ein „Medium Trust“-Prinzip geworden sei. Butenandt sprach in diesem Zusammenhang davon, dass es sich dabei um die folgenreichste Satzungsänderung in der bisherigen Geschichte der MPG handele.140 Es wäre zu erwägen, inwieweit hier nicht nur eine Veränderung seiner Anwendungsbedingungen, sondern eine Modifizierung des Harnack-Prinzips selbst erfolgt ist.

3.12 Ambivalenzen des Harnack-Prinzips

Die bisherigen Überlegungen lassen erkennen, dass die unbestreitbar großen Verdienste dieses Prinzips auch über eine problematische Kehrseite verfügen. Schon deshalb bedarf es einer Limitierung seiner möglichen Wirkungen, die nicht aus ihm selbst kommen kann. Talentierte Forscher erhalten nach diesem Prinzip die Möglichkeit, zur Realisierung ihrer Forschungsideen optimale Bedingungen einschließlich geeigneter Teams zusammenzustellen. Was aber geschieht, wenn Personen ihre Kreise tangieren, die das Zeug haben für sie nicht nur Helfer, sondern Konkurrenten zu werden? Dann ist nicht ausgeschlossen, dass die Förderung der einen Hochbegabung mit der Ausbremsung der anderen und dem Verlust ihres Forschungsansatzes für die Gesellschaft bezahlt wird. So konstatiert Petra Werner über Otto Warburgs KWI für Zellphysiologie: „Entwickelten wissenschaftliche Mitarbeiter Ambitionen, die den durch Warburg vorgegebenen Rahmen der Arbeiten sprengten, kam es regelmäßig zum Zerwürfnis.“141

Auf ein für die Problematik des Harnack-Prinzips sehr aufschlussreiches Exempel machte unlängst Annette Vogt aufmerksam: die Lebensgeschichte von Anneliese Maier (1905–1971), einer Philosophie- und Wissenschaftshistorikerin von Weltruf und zu ihrer Zeit einer der weltbesten Kennerinnen der spätmittelalterlichen Geistesgeschichte, die niemals eine ihrem wissenschaftlichen Format auch nur annähernd angemessene Anstellung erhielt. Als frühere Stipendiatin und spätere Assistentin an der Bibliotheca Hertziana (beziehungsweise nach der auf Druck des NS-Regimes erfolgten Tilgung des Namens der jüdischen Stifterin an ihrem Teil-Institut für Kulturwissenschaft) war sie in den Nachkriegsjahren in Rom geblieben und wurde nach der Wiedereröffnung der Hertziana im Jahre 1953 nicht in deren Mitarbeiterbestand aufgenommen, so dass ihr Konzept einer dort einzurichtenden Abteilung für Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit nicht realisiert werden konnte. Nicht einmal eine lose Verbindung zum Institut war möglich:

Ernst Telschow hatte sich mehrfach für sie eingesetzt, aber der neue designierte Direktor [Franz Graf Wolff Metternich] war strikt dagegen. Diese Hürde war unüberwindbar, denn getreu dem „Harnack-Prinzip“ entschied einzig der Direktor über Personalangelegenheiten.142

Die Pointe liegt darin, dass man an der Spitze der MPG die wissenschaftliche Bedeutung Anneliese Maiers durchaus verstand, sie aber an einem Max-Planck-Institut, dem sie sich persönlich und wissenschaftlich verbunden fühlte, dennoch nicht unterzubringen vermochte. Die strikte Personalhoheit, die das Harnack-Prinzip dem Institutsdirektor gewährt, stand dem im Wege. In einer solchen Lage kann auch ein Präsident bestenfalls bitten und empfehlen – ein Oktroi, wie es etwa Friedrich Althoff im preußischen Kultusministerium gelegentlich und meist zum Nutzen der Wissenschaft anwandte, um bestimmte Wissenschaftler gegen den Widerstand der betreffenden Fakultäten auf Extraordinariate oder Ordinariate zu bringen, wäre in der MPG wie in der KWG ganz undenkbar gewesen. So gab die MPG Anneliese Maier 1954 den Status eines Wissenschaftlichen Mitglieds ohne Institutsbindung und erkannte damit demonstrativ ihren Rang an, aber diese Anerkennung war nicht mit einer regulären Anstellung, sondern lediglich mit der Gewährung persönlicher Forschungsbeihilfen aus einem Sonderfonds verbunden.

Ein anderer schwieriger Punkt betrifft den Umgang mit dem innerhalb der MPG Begonnenen oder zu einem relativen Abschluss Gebrachten, wenn die jeweilige Arbeitsrichtung – aus welchen Gründen auch immer – in der Gesellschaft nicht mehr weitergeführt wird. Die Schließung von Forschungseinheiten ist eine Konsequenz, die sich aus der Akzeptanz des Harnack-Prinzips für die MPG als ganze und darüber hinaus für das Wissenschaftssystem, dem sie angehört, zwingend ergibt. Wenn die MPG fähig und bereit sein soll, neu aufkommende Forschungsrichtungen immer wieder und dabei frühzeitig aufzugreifen, dann muss sie trivialerweise auch bislang gepflegte Gebiete aufgeben und bestehende Institute, Abteilungen oder Gruppen umorientieren oder auch schließen. So verwundert nicht, dass diese Kehrseite der flexiblen Neuinstitutionalisierung ein Dauerthema der Präsidentenansprachen ist. Immer wieder muss für solche Beschlüsse um Verständnis geworben werden, zumal damit auch schwerwiegende menschliche Probleme einhergehen. Eine dieser Äußerungen mag hier stellvertretend für viele ähnliche stehen: „Entscheidungen, ein Arbeitsgebiet nicht weiterzuverfolgen, sondern an seiner Stelle ein anderes aufzugreifen, stellen kein Werturteil dar, sondern bedeuten, dass vom Standpunkt der wissenschaftlichen Entwicklung her andere Fragen eine größere Priorität gewonnen haben. Die MPG kann nicht nur deswegen, weil ein auch im allgemeinen Interesse liegendes wichtiges Aufgabengebiet für längere Zeit in einem ihrer Institute bearbeitet worden ist, verpflichtet sein, für alle Zukunft dieses Gebiet weiter zu behandeln“.143

Es steht außer Frage, dass die MPG sich immer wieder von Forschungsgebieten und den zu deren Bearbeitung aufgebauten Kapazitäten trennen muss, und das nicht wegen ihres etwaigen Versagens (das ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber angesichts der hohen Qualitätsmaßstäbe der Gesellschaft sehr selten), sondern meist deshalb, weil sie einen Stand erreicht haben, auf dem sie zu ihrer erfolgreichen Weiterführung nicht mehr unbedingt des Milieus der MPG bedürfen und umgekehrt die MPG nicht mehr unbedingt gerade dieses Gebiet in ihrem Portfolio benötigt. Gewiss unterliegt es der Diskussion, ob eine in Aussicht genommene Schließung nicht verfrüht wäre oder ob man unter den Schließungskandidaten nicht womöglich andere Prioritäten setzen sollte, aber wenn die Entscheidung einmal getroffen ist, dann ist für die MPG das Problem im Großen und Ganzen erledigt. Dies sichert zwar der MPG die Beweglichkeit, die sie braucht, schützt aber nicht vor für die Wissenschaft insgesamt bedauerlichen Verlusten, wenn nicht für einen geregelten Transfer der auslaufenden Arbeitsgebiete an andere Einrichtungen Sorge getragen wird, denn oft handelt es sich nicht um „ausgebrannte“ Teams, sondern um potente Einheiten, die in anderen institutionellen Kontexten weiter hervorragende Forschungsarbeit leisten könnten.

Ein Exempel, das die Wichtigkeit dieser Frage erkennen lässt, ist die 1980 mit der Emeritierung Carl Friedrich von Weizsäckers erfolgte Auflösung des von ihm gegründeten Instituts in Starnberg. Jedes Max-Planck-Institut ist ein Unikat, aber dieses fiel, wenn man es so ausdrücken darf, in besonderer Weise aus der Reihe. Das war schon dem am 1. November 1967 eingereichten Gründungsvorschlag abzulesen, in dem es eingangs hieß:

Die Wissenschaft hat die Lebensbedingungen der Menschheit radikal umgestaltet; noch weitere Umgestaltungen sind zu erwarten. […] Alle diese Entwicklungen sind ambivalent; sie bringen ebenso große Chancen wie Gefahren mit sich. Sie nötigen uns damit, die Verantwortung für das Leben der Menschheit auch in solchen Bereichen bewusst zu übernehmen, die bisher dem natürlichen Lauf der Dinge überlassen waren.144

Ein solcher Ton wurde vermutlich weder vorher noch nachher in einem Gründungsvorschlag für ein Max-Planck-Institut angeschlagen. Paradigmatisch wurde damit ein Niveau der Wissenschaftsreflexion eingefordert und für möglich gehalten, das damals unter den Etiketten science of science beziehungsweise science research angestrebt wurde.145 In dieser internationalen Bewegung schien die MPG eine Spitzenposition erreichen zu können – zudem in einer ihr angemessenen Gestalt: der kritischen Situation der Menschheit wohl bewusst, aber nicht vordergründig von Anforderungen der Politikberatung oder der Wissenschaftsorganisation getrieben.146

Das Institut hatte eine umfassende Agenda, die weit über den Aufgabenkreis der Wissenschaftsforschung hinausging, aber es war schon um seines gedanklichen Zusammenhalts willen darauf angewiesen, mit den gesellschaftlichen Wirkungen der Wissenschaft auch diese selbst zu reflektieren. Hier erschien damals als eine Schlüsselaufgabe, zwei große historische Ströme der Wissenschaftsreflexion dauerhaft zu verbinden – den älteren epistemologisch-ideengeschichtlichen und den jüngeren soziologisch-politologischen. Wie Peter Weingart schreibt, ging es

in den 1970ern um die Modernisierung der Reflexion der Wissenschaft im Sinne einer Komplettierung durch sozialwissenschaftliche Perspektiven, Theorien und Begriffe. Damit musste man sich der Aufgabe stellen, über das Verhältnis von Wissenschaftssoziologie, -theorie und -geschichte beziehungsweise der Teildisziplinen zu einer sie integrierenden Wissenschaftsforschung nachzudenken.147

Dieser Aufgabenkreis bewegte in Starnberg das gesamte Institut; den Brennpunkt seiner Bearbeitung bildete jedoch die Gruppe Wissenschaftsforschung mit ihrem Projekt (oder eher: Programm) „Alternativen in der Wissenschaft“, das in der Öffentlichkeit vor allem unter dem vereinfachenden und insofern auch irreführenden Etikett „Finalisierung der Wissenschaft“ bekannt wurde und stark umstritten war. Das sich in diesem Rahmen nach und nach ausdifferenzierende Konzept war ein Markenzeichen des Instituts, das weltweit beachtet und diskutiert wurde.

Schon wenige Jahre nach der Gründung erwies es sich als unmöglich, die in seiner konzeptionellen Erstausstattung formulierten gewaltigen Erwartungen mit einem einzigen mittelgroßen Institut einzulösen. Die Skeptiker in der MPG sahen, dass nach Weizsäcker sehr wahrscheinlich kein anderer Gelehrter imstande sein würde, die explodierende Vielfalt der Absätze gedanklich zusammenzuhalten. Darauf hatte man sich sogar schon im Vorfeld der Gründung eingestellt. Lüst erinnert rückblickend daran; der Senat habe bereits damals hervorgehoben, „dass dies eine Gründung speziell für eine Person sei und impliziere, dass bei einer Emeritierung von von Weizsäcker evtl. auch geschlossen werden könne. Man erwarte Loyalität, dass sich Weizsäcker einer Schließung nicht widersetze. Diese Feststellung wurde im Jahre 1968 getroffen, während die Schließung im Jahre 1980 erfolgte.“148

Nachdem sich der Senat der MPG davon überzeugt hatte, dass es nicht möglich sei, einen kongenialen Nachfolger für Weizsäcker zu finden, beschloss er im März 1980, dessen Arbeitsbereich aufzulösen und den von Jürgen Habermas geleiteten zweiten Bereich des Instituts in ein rein sozialwissenschaftliches Institut zu überführen. Selbst wenn letzteres zustande gekommen wäre – was aus hier nicht zu erörternden Gründen nicht gelang149 – , wäre die auf einen Brückenschlag zwischen den „zwei Kulturen“ abzielende Agenda des ursprünglichen Instituts in jedem Fall verlassen worden. Das löste eine heftige Pressedebatte aus, in der Georg Picht den Beschluss ein „Alarmsignal“ nannte und auf dessen zentrale Implikation hinwies:

Hier wird das einzige Institut geschlossen, das den offiziellen Auftrag hatte, die Strukturprobleme der heutigen Welt in ihrem Zusammenhang zu analysieren. Gewiss gibt es zahlreiche Forschungseinrichtungen, in denen isolierte Symptome der gegenwärtigen Weltkrise mit spezialwissenschaftlicher Akribie studiert werden. Aber die Realitäten bekommt man auf diesem Weg nicht zu Gesicht; sie resultieren aus den Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Entwicklungen, politischen Machtkämpfen, Rüstungsstrategien, Naturprozessen (Bevölkerungsexplosion, ökologischer Krise) und der Dynamik globaler Bewusstseinsveränderungen. Nach der Schließung des Starnberger Institutes wird es in Deutschland keine aus staatlichen Mitteln finanzierte Institution mehr geben, die das Krisensyndrom der wissenschaftlich-technischen Zivilisation untersucht.150

Auf diese Kritiken antwortete Präsident Lüst in einem Interview mit der ZEIT mit dem Hinweis auf die vergeblichen Bemühungen, einen geeigneten Weizsäcker-Nachfolger zu finden, und betonte, dass man in einer solchen Lage „auch bereit sein muß, Altes abzubrechen.“ Auf den Einwurf des Interviewers, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter eines Instituts bei der Neubestallung eines Direktors offenbar nicht das Recht der Mitbestimmung hätten, entgegnete er:

Ja, wir finden, daß weder der ausscheidende Direktor noch die Mitarbeiter eines Instituts, die zwar alle in dem Verfahren mit angehört wurden, dabei eine ausschlaggebende Rolle spielen dürfen.151

Utz-Peter Reich monierte für die Mitarbeiterkonferenz des Starnberger Instituts, dass weder durch Weizsäcker selbst noch von außerhalb einer seiner jüngeren Mitarbeiter als Nachfolger empfohlen worden sei, und artikulierte den Eindruck „nicht die Forschung wurde eingestellt, weil kein Nachfolger für von Weizsäcker zu finden war, sondern ein Nachfolger konnte nicht gefunden werden, da die Forschungen eingestellt werden sollten.“152

Dies wies Lüst zurück und bekräftigte seine bereits im Interview vom 9. Mai 1980 vertretene Position. Aus der Sicht der MPG war es legitim, nach von Weizsäckers Ausscheiden unter faktischer Berufung auf das Harnack-Prinzip das Institut zu schließen; der Gründer selbst nahm den Schließungsentscheid mit Bedauern, aber ohne Zorn zur Kenntnis:

Daß das Institut nicht fortdauern wird, ist entschieden, und obwohl ich es anders gewünscht hätte, habe ich keine innere Schwierigkeit, diese Entscheidung unter den gegebenen Umständen zu akzeptieren.153

Der Blick auf diese weit zurückliegende Debatte ist aufschlussreich, weniger wegen der darin verwendeten Argumente als vielmehr wegen einer offenkundigen Lücke in den Überlegungen. Nach ihren eigenen Regularien war die MPG ohne Weiteres berechtigt, das Institut zu schließen; selbst eine Suche im Ausland – die damals noch kaum üblich war, während die MPG heute mit großer Selbstverständlichkeit ihre Wissenschaftlichen Mitglieder global rekrutiert – hätte um 1980 schwerlich auf eine Persönlichkeit vom Kaliber von Weizsäckers geführt, die in der Lage und bereit gewesen wäre, das Institut ohne einen tiefgreifenden konzeptionellen Bruch weiterzuführen. Was aus der internen Perspektive der MPG verständlich war, konnte jedoch vom Standpunkt des Wissenschaftssystems der Bundesrepublik im Ganzen keineswegs als optimal gelten; der Alarmruf Pichts sprach dieses Gesamtinteresse aus, wie es sich in seiner Sicht darstellte, während für Lüst die Verteidigung der Qualitätsstandards der MPG an erster Stelle stand.

3.13 Übergreifende Zusammenhänge

Karl Ulrich Mayer stellte 1989 auf einem Ringberg-Symposium der MPG die Frage: „Soll das Harnack-Prinzip durch zusätzliche institutionelle Prinzipien ergänzt werden?“154 Diese Fragestellung lädt dazu ein, das Phänomen KWG/MPG in größeren Zusammenhängen zu betrachten. Mit einigen in diese Richtung weisenden Bemerkungen, die in einer früheren Arbeit näher ausgeführt worden sind,155 soll der vorliegende Aufsatz ausklingen. Institutionen verfügen über ein breites Repertoire an Möglichkeiten, aus der Gesamtheit der ihnen zugehörigen Individuen bestimmte Persönlichkeiten temporär oder dauerhaft herauszuheben (Ämter, Funktionen, Rollen usw.). Dabei ist das Setzen solcher Distinktionen kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Realisierung der Ziele der jeweiligen Institutionen und kann nur von darüber verstanden und begründet werden. Auch wissenschaftliche Institutionen verfahren so (Wahl der Rektoren oder Präsidenten von Universitäten, Berufung von Lehrstuhlinhabern usw.). Die Eigenart der Wissenschaft, durch die sie sich von anderen Genres menschlicher Aktivität unterscheidet, tritt am deutlichsten in der Sphäre der Forschung in Erscheinung, so dass die in denjenigen institutionellen Zusammenhängen, in denen Forschung organisiert wird, verwendeten Verfahren der Heraushebung von Persönlichkeiten in höchstem Grade wissenschaftsspezifische Züge tragen sollten.

In diese Kategorie gehört das Prinzip persönlichkeitszentrierter Forschungsorganisation (P-Prinzip). Der Vorschlag, den Inhalt des Harnack-Prinzips mit diesem – zugegeben etwas umständlichen – Terminus zu dechiffrieren,156 war von der Absicht geleitet, die verallgemeinerungsfähigen Züge des Prinzips von der Bindung an den historischen Harnack zu lösen. Zum Harnack-Prinzip im engeren und eigentlichen Sinn des Wortes wird das P-Prinzip durch eben diesen Bezug auf die Gründerpersönlichkeit der KWG und die mit dieser und dem frühen Dahlemer Wissenschaftsmilieu verknüpfte unikale Tradition. Ohne diesen Bezug hat die MPG selbstverständlich kein Monopol auf das P-Prinzip.

Weiter oben war erörtert worden, dass mit dem P-Prinzip mehr gemeint ist als das ubiquitäre Faktum der Wahrnehmung forschungsleitender Aufgaben durch hochqualifizierte Persönlichkeiten. Nach diesem Prinzip wird die Entscheidung, bestimmte Forschungsgebiete zu bearbeiten, von der Verfügbarkeit solcher Persönlichkeiten abhängig gemacht. Dieses Kriterium wiederum gründet sich darauf, dass die Forschungsideen, deren Träger solche Persönlichkeiten sind, den Rahmen des akzeptierten und etablierten Wissens in einem Grade übersteigen, der es (noch) nicht erlaubt, diese Ideen hinreichend genau explizit und personenunabhängig zu formulieren. Sie existieren zu einem guten Teil zunächst als tacit knowledge der betreffenden Persönlichkeiten und der von ihnen aufgebauten Teams157; in diesem Stadium ist jede von außen erfolgende Evaluation überaus problematisch – aus dem schlichten Grund, weil eine Idee, die bei ihren Autoren noch im Werden und insofern nicht völlig geklärt ist, von äußeren Gutachtern erst recht nicht adäquat bewertet werden kann, mögen diese auf ihren Gebieten auch noch so kompetent sein. In der aktuellen Selbstdarstellung der MPG wird dazu auf die Intuition der Gelehrten verwiesen:

Einmal berufen, orientieren sich die Leiterinnen und Leiter einer Abteilung oder Max-Planck-Forschungsgruppe nicht an einem Curriculum, einem Forschungsprogramm der Organisation oder an Marktinteressen, sondern folgen ihrer Intuition, mit der sie als Forschende die Wissenschaft verändern und voranbringen können.158

Hier verbindet sich die Chance bedeutender Durchbrüche mit einem hohen Risiko – auch dem Risiko des vollkommenen Scheiterns – , und es bedeutet einen epochalen Schritt in der Bereitschaft einer Gesellschaft, Zukunftsvorsorge zu betreiben, wenn sie bereit ist, dieses Risiko durch die Finanzierung dafür geeigneter Institutionen zu übernehmen. Entsprechend sind die nach dem Harnack-Prinzip exponierten Wissenschaftlichen Mitglieder der MPG von den mit ihren Forschungen verbundenen Risiken finanziell vollständig entlastet.

Das P-Prinzip ist ein Prinzip der über die Auszeichnung von Persönlichkeiten erfolgenden Generierung von Systemen wissenschaftlicher Tätigkeiten – ein Prinzip der Forschungsorganisation. Es beschreibt das wissenschaftliche Erkennen aus der Tätigkeits- und Akteursperspektive. Die von den solcherart herausgehobenen Persönlichkeiten vertretenen Forschungsprogramme wachsen aus der vorhergehenden Erkenntnisgeschichte und dem von dieser erzeugten Problemhorizont heraus und münden nach ihrer Verwirklichung in die nachfolgende ein; sie können so als Vermittlungen im überpersönlichen, Personen und Generationen transzendierenden Zusammenhang der Erkenntnisgeschichte aufgefasst werden. Wir haben es also mit zwei komplementären Perspektiven zu tun, von denen aus die Forschung in je unterschiedlicher Beleuchtung erscheint: der Akteursperspektive, in der der erkenntnisgeschichtliche Zusammenhang Voraussetzung, Ressource, Rand- oder Rahmenbedingung und Wirkungsraum ist; und dem erkenntnisgeschichtlichen Zusammenhang, aus dessen Sicht die Aktionen der Forscher Transformationen sind, die frühere Zustände des Wissenschaftssystems in von diesen unterschiedene spätere überführen.159 Die Komplementarität dieser Perspektiven ist ein Indiz für die Annahme, dass für eine komplexe Organisation wie die MPG das P-Prinzip beziehungsweise das Harnack-Prinzip als dessen Konkretisierung allein nicht hinreichen dürfte, um ihr institutionelles Profil zu bestimmen. Allerdings wird niemand daran gehindert, über den Terminus „Harnack-Prinzip“ anders zu verfügen und unter diesem Schirm das ganze Ensemble der regulativen Ideale zu versammeln, an denen sich die MPG orientiert. Dazu tendiert beispielsweise die Darstellung auf der Website der Gesellschaft. Darin heißt es, das Harnack-Prinzip beziehe sich nicht allein auf die zentrale Stellung des herausragenden Forschers, „wie oft verkürzt formuliert wird. Es handelt sich vielmehr um einen Komplex von wissenschaftsorganisatorischen Leitvorstellungen, die neue wissenschaftliche Perspektiven auch in der Organisation von Forschung langfristig wirksam werden lassen.“160 Mit einer solchen Erweiterung würde der Terminus aber seine differenzierende Bestimmtheit weitgehend einbüßen. Bei Jürgen Renn und Horst Kant ist demgegenüber das Harnack-Prinzip nur eines von drei grundlegenden Prinzipien, von denen sich die MPG in ihrer Forschungsstrategie leiten lässt – neben Subsidiarität und Interdisziplinarität.161 Ähnlich nennt Henning vier Förderprinzipien, an denen sich die MPG als Forschungsträger orientiert; die Berufung von Spitzenwissenschaftlern nach dem Harnack-Prinzip ist eines davon.162

Die Bedeutung forschungspolitischer oder forschungsstrategischer Gesichtspunkte im institutionellen Design der MPG steigt seit den 1960er Jahren tendenziell immer weiter an.

Einen Höhepunkt bildete dabei der im Mai 1999 vorgelegte Bericht über die „Systemische Evaluation“ der DFG und der MPG, die von einer international besetzten Kommission vorgenommen worden war. Neben einer engeren Kooperation mit den Hochschulen wurde der MPG darin vor allem eine Weiterentwicklung ihrer Organisationsform empfohlen. So kam es in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts in den drei Sektionen zur Einrichtung von Perspektivenkommissionen, die die Konzepte der einzelnen Institute im Hinblick auf die Gesamtbelange der jeweiligen Sektion bewerteten, und für die sektionenübergreifende Gesamtstrategie der MPG wurde ein Perspektivenrat geschaffen, in dem alle gewählten Repräsentanten der Gesellschaft zusammenwirken. Das war Gruss zufolge „ein wichtiger Schritt, die perspektivische Planung der Max-Planck-Gesellschaft auf eine breite, und zwar Max Planck-weite Basis zu stellen – sozusagen den Max-Planck-Organismus zu stärken!“ Von außen werde noch oft übersehen, dass die MPG weit mehr sei als die Summe ihrer Institute; deshalb wurde der Begriff des Organismus ausdrücklich herangezogen, um die Gesellschaft als ein integriertes Ganzes zu kennzeichnen.163

Zugleich besteht die MPG weiterhin darauf, ein Gebiet (eine Forschungsrichtung) ausschließlich dann zu bearbeiten, wenn dafür eine Persönlichkeit von außerordentlichem wissenschaftlichen Rang (oder eine Mehrzahl von Persönlichkeiten dieses Kalibers) zur Verfügung steht. Damit ist eine ausgesprochene Asymmetrie in der Vertretung des disziplinären Musters der Wissenschaft in ihrem Rahmen nicht nur unvermeidlich, sondern sogar ausdrücklich gewollt. Renn und Kant bemerken, dass die Identifizierung und die Lösung der produktiven inneren Konflikte von Wissenssystemen oft eine andere Perspektive verlangen als jene, die zu ihrer Erzeugung geführt hatte; eine solche Perspektive entstehe „eher an der Peripherie als im Zentrum des Mainstreams.“164 Man kann das auch so ausdrücken: Von allen in einem bestimmten historischen Zeitintervall möglichen Pfaden der Erkenntnisentwicklung verlaufen manche temporär durch das Terrain der MPG; ob gewisse von ihnen Kandidaten für einen möglichen Eintritt in diese institutionelle Domäne werden, hängt von ihrer Innovativität und Fundamentalität ab; ob sie tatsächlich eintreten, ist dann allein durch die Verfügbarkeit exzeptioneller Persönlichkeiten bedingt, also durch einen stark zufälligen Faktor. Wären lediglich normal befähigte Wissenschaftler mit solider Qualifikation erreichbar, so würde die MPG gemäß ihrem Credo darauf verzichten, den betreffenden Pfad auf ihr Terrain zu ziehen. Auf der anderen Seite aber ist die Disponibilität exzeptioneller Wissenschaftler nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung dafür, dass sich die MPG eines bestimmten Gebietes annimmt. Sie bewertet auch, ob und inwieweit dieses Gebiet für sie wichtig (MPG-würdig) ist; nichts anderes bedeutet die Betonung forschungsstrategischer Gesichtspunkte. Diese hängen ihrerseits nicht vom Vorhandensein von Persönlichkeiten ab, verkörpern also ein weiteres regulatives Prinzip, nach dem die MPG das Gewicht eines in Aussicht genommenen Feldes für ihre Forschungsagenda beurteilt. Man könnte es ad hoc Strategie-Prinzip (S-Prinzip) nennen. Berufungs- und Institutionalisierungsentscheidungen müssen im Idealfall beiden Prinzipien zugleich genügen. Zumindest theoretisch wäre nicht auszuschließen, dass für ein gewisses Gebiet zwar eine geniale Persönlichkeit bereitstände, die MPG es aber dennoch nicht institutionalisieren würde, weil sie es für zu peripher, zu exotisch oder zu spekulativ erachtet.

Damit ist es noch nicht genug. Ein Forschungsverband vom Charakter der MPG kann nur innerhalb eines übergreifenden Systems wissenschaftlicher Institutionen (einer „Wissenschaftslandschaft“) bestehen, das als ganzes in der Lage ist, ihre disziplinären Asymmetrien zu kompensieren. Renn und Kant beschreiben die für Max-Planck-Institute typische Forschung als eine solche, „die in einem Spannungsverhältnis zur unbestreitbar notwendigen Fortschreibung des Mainstreams steht.“165 Eine wohlproportionierte Wissenschaftslandschaft muss sicherstellen, dass sie auch den Mainstream fortschreibt, in ihr also das disziplinäre Muster der Gesamtwissenschaft in hinreichender Vollständigkeit vertreten ist, forschend bearbeitet und durch geeignete Studiengänge und Laufbahnen laufend personell reproduziert wird. Diese Einordnung in ein größeres Institutionengefüge haben KWG und MPG mit der in mannigfachen Variationen vorgetragenen Bekundung bekräftigt, ihre Agenda sei gegenüber jener der Universitäten und Hochschulen subsidiär. Darin verbirgt sich jedoch ein unausgelotetes Problem. Der Primat des Hochschulwesens in der Bestimmung der Institutionalstruktur des Wissenschaftssystems insgesamt ist ein historisches Faktum, doch es ist nicht entschieden, ob er auch notwendig ist und in Zukunft weiter bestehen wird.166 Die Beschaffenheit des Hochschulwesens ist – so umfangreich und unverzichtbar die in seinem Rahmen betriebene Forschung auch immer sein mag – primär von den Erfordernissen der Lehre als einer dem Transfer des Wissens in der Folge der Generationen dienenden Tätigkeitsform abhängig. Was aber ist nun das ganzheitsstiftende, zentrierende Moment der Wissenschaft – die Distribution und Reproduktion des Wissens oder nicht möglicherweise dessen Produktion?

Unabhängig von dieser Überlegung ist jedenfalls unbestreitbar, dass die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Institutionen ihre jeweilige Eigenart in ihrem Verhältnis zueinander bestimmen. Indem auch die MPG dies tut, definiert sie zugleich den Geltungsbereich des Harnack-Prinzips als ihres forschungsorganisatorischen Regulativs. Damit verwendet sie de facto ein weiteres Prinzip, das dem Harnack-Prinzip den Raum zuweist, in dem das letztere legitim und effektiv angewandt werden kann. Es mag – wiederum ad hoc – hier Ganzheits-Prinzip (G-Prinzip) genannt werden, weil es den Platz der MPG innerhalb des wissenschaftlichen Institutionengefüges als eines übergeordneten Ganzen ausdrückt. Ohne Weiteres sind Fälle vorstellbar, in denen die nach dem P-Prinzip und dem S-Prinzip erforderlichen Voraussetzungen, ein bestimmtes Forschungsfeld in der MPG einzurichten, vollständig gegeben sind, aber dennoch darauf verzichtet werden muss, weil das betreffende Feld schon an einer Universität, einer Akademie oder einer anderen außeruniversitären Forschungsorganisation hinreichend vertreten ist. Insgesamt könnte man so die Institutionalidee der MPG als ein Kompositum von minimal drei Prinzipien – dem P-Prinzip (konkretisiert als Harnack-Prinzip), dem S-Prinzip und dem G-Prinzip – beschreiben, die voneinander hinreichend unabhängig sind, um zueinander komplementär, aber auch miteinander konkurrierend wirken zu können, und zwischen denen bei jeder Institutionalentscheidung ein Arrangement gefunden werden muss.

Von hier aus eröffnet sich ein weiterer Fragehorizont: Was ist an der bestehenden Aufgabenteilung zwischen den Typen wissenschaftlicher Institutionen und ihren regulativen Prinzipien historisch kontingent, was ist daran bloße Konvention und worin äußern sich möglicherweise tiefer liegende Notwendigkeiten? Gibt es einen rationalen Zugang so der Frage, wie das Ensemble der wissenschaftlichen Aktivitäten, deren eine Gesellschaft in einer bestimmten Phase ihrer Existenz bedarf, auf unterschiedliche Institutionentypen mit je eigenen regulativen Prinzipien verteilt werden soll? Hat dieses Problem eine und nur eine Lösung (die beste aller möglichen Wissenschaftswelten, in der wir gerade leben), oder gibt es womöglich mehrere, die für alternative Gestaltungsmöglichkeiten wissenschaftlicher Institutionensysteme stehen?

Das alles kann noch prinzipieller formuliert werden. Die Einbettung der MPG als Institutionentyp in ein ganzes Ensemble solcher Typen, in dem sie sich von allen anderen unterscheidet und zugleich auf diese hingeordnet bleibt, und damit das G-Prinzip ist eine der Erscheinungsformen, in denen die Gesellschaftlichkeit (Vergesellschaftung) der Wissenschaft zum Ausdruck kommt.167 Eine zweite ist das widersprüchliche Verhältnis zwischen der institutionellen Heraushebung von Persönlichkeiten und dem in wissenschaftlichen Gemeinschaften geltenden Gleichheitsanspruch, und so ließen sich diverse Facetten des Wissenschaftsbetriebs nacheinander durchdeklinieren. Letztendlich geht es immer darum, dass ein Fragment vergesellschafteter Wissenschaft temporär in persönliche Verfügung gegeben wird. Dieses Fragment ist ebenso bedingt wie limitiert durch den überpersönlichen Zusammenhang des wissenschaftlichen Erkennens in Raum und Zeit. In dieser Spannung entfaltet das Harnack-Prinzip seine imponierende, aber auch fragile und daher immer wieder neu zu gewinnende Produktivität.

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Fußnoten

Als konzentrierte aktuelle Artikulationen des Selbstverständnisses der MPG und als Fazit der darum geführten Debatten können die Ansprachen ihrer Präsidenten bei den alljährlichen Festversammlungen betrachtet werden. Für das Thema des vorliegenden Aufsatzes sind diese Reden eine erstrangige Quelle. Für Bezüge auf diese Reden wird eine vereinfachte Form des Quellennachweises gewählt; wenn nur der Name des jeweiligen Präsidenten und eine Jahreszahl genannt werden (etwa: Butenandt 1968), dann bedeutet dies die Ansprache, die der Präsident auf der Festversammlung der MPG in dem jeweiligen Jahr gehalten hat und die im MPG-Jahrbuch des gleichen Jahres gedruckt ist. Die Auswahl konzentriert sich vor allem auf Äußerungen von Adolf Butenandt während seiner Amtszeit als Präsident der MPG (1960–1972). Diese Beschränkung erfolgt einerseits, um den Text nicht zu überfrachten, und andererseits, weil diese Periode in der Geschichte der MPG eine besondere Stellung einnimmt: Nach der Überwindung der Nachkriegsprovisorien, den Aufbaujahren, der organisatorischen Festigung der MPG und ihrer Etablierung im Wissenschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland waren diese zwölf Jahre ihre erste Reifephase, in deren Verlauf eine intensive Reflexion ihrer Prinzipien erfolgte. – Daten aus der Geschichte der KWG und der MPG, für die keine gesonderten Belegstellen angeführt werden, beziehen sich auf Henning und Kazemi (2011).

Butenandt (1961, 7–19, hier 7).

Butenandt (1961, 8, 19).

Butenandt (1970, 35; 1971, 34).

http://www.mpg.de/kurzportrait [Zugriff 16. 1. 2015].

Markl (1998), zitiert nach Henning und Kazemi (2011, 722).

So schloss Adolf Butenandt seine Ansprache auf der Festversammlung der MPG in Berlin am 25. Juni 1971 mit den Worten: „Wir alle, die wir uns für die Zukunft der Max-Planck-Gesellschaft verantwortlich fühlen, haben die Verpflichtung, die durch das einmalige Ereignis des 11. Januar 1911 auf unsere Schultern und die der folgenden Generation gelegt wurde, dafür zu sorgen, daß die Max-Planck-Gesellschaft auch im siebenten Jahrzehnt der Geschichte der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft ihre großen Aufgaben im Dienste der Wissenschaft erfüllen kann.“ Butenandt (1971, 42).

Vierhaus und vom Brocke (1990).

Vierhaus (1996, 138; 2003, 446–459); zu Adolf von Harnack als Wissenschaftsorganisator und Wissenschaftspolitiker, siehe Vierhaus (2003, 423–445).

vom Brocke und Laitko (1996).

Fink „Harnack-Prinzip und Wissenschaftsmanagement: Möglichkeiten und Grenzen der effektiven Verwaltung von Forschungseinrichtungen“ als Manuskript verfügbar in: MPG-Archiv V. Abt. Vc Rep. 4.

Näher zu Harnack als Wissenschaftspolitiker und Wissenschaftsorganisator siehe Burchardt (1987, 215–233, hier 218).

Burchardt (1996, 145–172, hier 147–155). – Näher zu Harnack als Wissenschaftspolitiker und Wissenschaftspolitiker siehe Nowak und Oexle (2001); Nowak et al. (2003); Nottmeier (2004).

Renn, Castagnetti und Rieger (1999, 12).

vom Brocke (1996, 11).

Zitiert nach: Henning und Kazemi (2011, 333).

vom Bruch (2000, 41).

Stekeler-Weithofer (2008, 62).

Vierhaus (1996, 129–130).

Glum (1930, 360).

Zit. in: Haevecker (1951, 44–45).

Butenandt (1964, 30).

Lüst (1972, 52).

Harnack (1905).

Trischler (2004, 192).

Hachtmann (2007, 42).

Hachtmann (2007, 42).

Hachtmann(2007, 43).

Henning (1996).

Hachtmann (2007, 44).

Butenandt (1970, 38).

vom Brocke (1990, 22).

Rebenich (1997, 129f.).

Harnack (1900, 90–99).

vom Brocke (1999, 119–147); Laitko (1999, 149–173).

Witt (1990, 584).

vom Brocke und Laitko (1996, 4).

vom Brocke (1990, 70–72).

vom Brocke (1990, 70).

Zit. in: vom Brocke (1990, 30).

vom Brocke (1990).

„Jedenfalls erwies sich Harnacks Kunstgriff als so wirkungsmächtig, daß Harnack bis heute in der Nachfolge Humboldts ideeller Urvater der Gesellschaft genannt wird.“ vom Brocke und Laitko (1996, 4).

Humboldt (1990, 283).

Humboldt (1990, 283).

Humboldt (1990, 283).

Sollte Humboldt dies befürchtet haben, so war das weitsichtig, denn das als Möglichkeit in Betracht Gezogene trat nach 1810 in Berlin tatsächlich ein: „Die bislang der Akademie zugeordneten Institute – vom Botanischen Garten über das Astronomische Observatorium bis zum Physikalischen Laboratorium – wurden der Universität zugeschlagen. […] Damit hatte die Akademie eigenständige Forschungsressourcen und somit eines ihrer Standbeine verloren.“ Hohlfeld, Kocka und Walther (1999, 416).

vom Brocke (1990, 75).

Humboldt (1990, 283).

Butenandt (1964, 38).

Butenandt (1968b, 36).

Butenandt (1961, 10).

Butenandt (1961, 11).

Butenandt (1968b, 33).

Glum (1930, 359).

Butenandt (1961, 12).

Butenandt (1961, 13).

Glum (1930, 372).

Glum (1930, 272).

Butenandt (1964, 31).

Cartellieri (1963).

Butenandt (1964, 32).

Butenandt (1964, 33).

Henning (2012, 34).

Butenandt (1972, 32).

Butenandt (1971, 32).

Butenandt (1972, 38).

Butenandt (1971, 33).

Helmholtz (1971, 12f.).

Butenandt (1972, 39).

Lüst (1973, 15).

Butenandt (1963, 27).

Butenandt (1972, 43).

Keller, Interview mit Peter Gruss, 14. Oktober 2010.

Butenandt (1968b, 34).

Butenandt (1961, 8f.).

Kewenig (1988, 189).

Lüst (2010, 20).

Lüst (2010, 19).

Butenandt (1972, 36).

Butenandt (1965, 29).

Butenandt (1972, 35).

Lüst (1973, 17).

Butenandt (1972, 32f.).

Butenandt (1972, 35).

Butenandt (1972, 35).

Gruss (2009, 9).

Vogt (2007).

Glum (1930, 370).

Glum (1930, 368).

Staab (1990, 17).

Lüst (2010, 27).

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Johnson (2012, 31).

Johnson (2012, 51).

Kant (2011, 179).

Glum (1930, 360).

Glum (1930, 370).

Glum (1930, 370f.).

Butenandt (1968a, 35).

Generalverwaltung der MPG (1954, 5–14.

Butenandt (1963, 27).

Max-Planck-Gesellschaft (1966).

Staab (1987, 24).

Markl (1997).

Butenandt (1964, 30f.).

Grau (1996, 138–144).

Butenandt (1963, 27).

Butenandt (1963, 26).

Butenandt (1970, 39).

Butenandt (1963, 29).

Butenandt (1972, 44).

Butenandt (1970, 39).

Butenandt (1972, 43).

Butenandt (1968a, 39).

Butenandt (1970, 39).

Henning (2012, 35).

Butenandt (1963, 29).

Gläser (2006).

Lüst (1972, 50f.).

Laitko (2011).

Van den Daele und Krohn. MPG-Archiv II. Abt. Rep. 9 Nr. 15 (nicht paginiert).

Ebd., 22 (Seitenzählung des Typoskripts).

Ebd.

Ebd., 23, Hervorhebung des Autors.

Gerwin (1996, 211–224).

Lüst (1972, 51).

Lüst (1972, 52).

Gerwin (1996, 215).

Henning (2012, 35).

Butenandt (1972, 44).

Werner (1991, 136).

Vogt (2013, 119).

Butenandt (1968a, 38).

Vorschlag zur Gründung eines Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt vom 1. 11. 1967, 1. MPG-Archiv II. Abt. Rep. 9 Nr. 13.

Goldsmith und Mackay (1964); Projektgruppe Wissenschaftswissenschaft (1973); Spiegel-Rösing und Solla Price (1977).

Laitko (2011).

Weingart (2010, 395–396).

Lüst (2010, 25).

Lüst (2010, 25–26); Leendertz (2010, 22–49).

Picht (1980).

Lüst (1980).

Reich (1980).

Weizsäcker (1982, 449–450).

Mayer (1990, 13).

Laitko (1996, 583–632).

Der wesentliche, in der Vielfalt seiner Erscheinungsformen invariante Inhalt des Prinzips wurde damals in der Formulierung ausgedrückt, „daß einzelne Personen in einer Weise institutionell ausgezeichnet oder herausgehoben werden, die ihnen alle oder fast alle Variablen der betreffenden Einrichtung zu ihrer persönlichen Disposition stellt“ (Hervorhebung des Autors), Laitko (1996, 588).

Sanders (1988); Reber (1993); Wilson (2002); Dua (2004); Schanz (2006).

Laitko (1996, 622f.).

Butenandt (1972, 39).

Renn und Kant (2007, 16).

Henning (2012, 33f.).

Gruss (2009, 8).

Renn und Kant (2007, 15).

Renn und Kant (2007, 15).

Laitko (1996, 627–629).

Laitko (1996, 622).