4 Wissenschaftsförderung im Deutschen Kaiserreich:
Die Gründung und Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Kontext neuerer Forschungen über das Stiften und Spenden

Thomas Adam

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10.34663/9783945561010-05

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Adam, Thomas (2015). Wissenschaftsförderung im Deutschen Kaiserreich: Die Gründung und Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Kontext neuerer Forschungen über das Stiften und Spenden. In: „Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen“: Auf dem Weg zu einer Geschichte der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft (Second Extended Edition). Berlin: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

4.1 Private vs. staatliche Forschungsförderung

Die politischen und gesellschaftlichen Debatten um die private Finanzierung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Deutschland waren in den letzten drei Jahrzehnten vor allem durch das Fehlen einer historischen Perspektive sowie einer stark verzerrten Wahrnehmung der viel gepriesenen, aber oftmals wenig verstandenen amerikanischen Bildungs- und Forschungslandschaft gekennzeichnet. Die fehlgeschlagene Einführung von Studiengebühren lässt dies deutlich werden.1 Unter Verweis auf das amerikanische Vorbild eingeführt, stieß diese Form der Mitfinanzierung einer Universitätsausbildung sehr schnell auf öffentlichen Protest. Studiengebühren, so der generelle Tenor, würden zu einer Ausgrenzung von sozial benachteiligten Studenten führen und damit die Spaltung der Gesellschaft vorantreiben. Dieser durchaus berechtigten Kritik wussten deutsche Politiker nichts entgegenzusetzen, weil sie sich weder der langen Geschichte von Studiengebühren an deutschen Universitäten bewusst waren, noch erkannt hatten, dass auch in den USA Studiengebühren nur einen Aspekt der Studienfinanzierung darstellen. Stipendien sowie staatlich garantierte und subventionierte Studienkredite gehören ebenso dazu.2 Eine historische Betrachtung der Studienfinanzierung in den USA lässt einen klaren Zusammenhang zwischen Einführung und Steigerung von Studiengebühren und der Einführung und dem Ansteigen von Stipendien erkennen. Staatliche Universitäten, die bis in die 1960er Jahre ihren Studenten ein kostenfreies Studium anboten, verfügten über nur wenige Stipendienstiftungen. Private Universitäten hingegen, die ihren Studenten wachsende Studiengebühren abverlangten, waren auf staatliche und private Stipendienprogramme angewiesen, ohne die sich Studenten keine Hochschulausbildung hätten leisten können. Wenn deutsche Bildungspolitiker und Bildungsforscher also etwas von den USA lernen sollten, dann doch vor allem, dass Studiengebühren nur dann Akzeptanz finden, wenn sie durch finanzielle Unterstützungen in Form von Stipendien und kostengünstigen Studienkrediten ausgeglichen werden.3

Auch wenn es um die Finanzierung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen geht, scheinen wenig fundierte stereotype Annahmen über Wissenschaft und Forschung in den USA immer noch die deutsche Wahrnehmung der amerikanischen Forschungslandschaft zu dominieren. Allzu oft werden zum Beispiel aktuelle Perzeptionen in die Geschichte projeziert. Helga Nowotny spricht etwa von der „Anhäufung enormer Vermögenswerte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts [...], die nicht zuletzt auch in der Gründung einer großen Anzahl von Privatuniversitäten zum Ausdruck kam.“4 Es war jedoch weniger die Anhäufung von Privatvermögen die zur Gründung von Universitäten führte, und auch private Hochschulen waren keineswegs immer reich. Die Gründung von privaten, religiös gebundenen Hochschulen war vielmehr das Resultat eines Rechtsstreits, der weitreichende Folgen für die Ausbildung eines von staatlicher Beeinflussung freien Stiftungs- und Spendenwesens sowie für die Konfessionalisierung der amerikanischen Hochschulbildung im 19. Jahrhundert besaß. Infolge einer Entscheidung des Bundesgerichts in Washington D.C. im Fall des Dartmouth Colleges aus dem Jahr 1816 entstand in der Tat eine Vielzahl durch spezifische Religionsgemeinschaften gebundene und finanzierte Hochschulen und Universitäten.5 Diese waren jedoch nur mit unzureichenden privaten Finanzmitteln ausgestattet und wurden zu einem bedeutenden Teil durch staatliche Zuschüsse finanziert. Erst in der Zeit von 1890 bis 1930 kam es, wie Bruce Kimball und Benjamin A. Johnson unlängst nachgewiesen haben, zu einer Formierung von durch Universitäten verwalteten und rasch anwachsenden Stiftungskapitalien.6

Weder in den USA noch in Deutschland entwickelte sich eine klar und eindeutig getrennte Finanzierung von privaten und staatlichen Bildungseinrichtungen, wie am Beispiel der privaten Cornell Universität und der staatlichen Universität zu Leipzig kurz verdeutlicht werden soll. Die im Jahre 1865 mit einer Stiftung von 500.000 US-Dollar durch Ezra Cornell (1807–1874) in Ithaca (New York) gegründete Cornell Universität kam auch in den Genuss föderaler Zuschüsse durch die Zuweisung von Landbesitz im Rahmen der Morrill Land-Grant Acts von 1862. Auf der Basis der Morrill Land-Grant Acts wurde den amerikanischen Bundesstaaten von der Bundesregierung Landbesitz unter der Maßgabe übertragen, dass die Erträge aus dem Verkauf oder der Nutzung dieses Landes für den Aufbau und die laufenden Kosten von Hochschulen verwendet werden sollten. Darüber hinaus erhielt die Cornell Universität bundesstaatliche Förderung seitens des Staates New York durch die Gewährung von Zuschüssen als Ausgleich für die Finanzierung des staatlichen Stipendienprogrammes, das zunächst 500 und ab 1895 dann sogar 600 New Yorker Studenten – das entsprach in etwa einem Viertel der gesamten Studentenschaft – ein kostenfreies Studium an der Cornell Universität ermöglichte.7 In Deutschland spielten private Stiftungen für Forschungs- und Lehreinrichtungen wie etwa im Fall der Leipziger Universität eine konstituierende und für das Funktionieren der staatlichen Bildungseinrichtungen unverzichtbare Rolle. Die staatlich finanzierte Leipziger Universität erfreute sich zahlreicher Stiftungen aus dem Leipziger Bürgertum wie etwa der Stiftung des Instituts zur Geschichte der Medizin oder die des Sächsischen Instituts für Kultur- und Universalgeschichte. Darüberhinaus verwaltete die Universität zahlreiche Stipendienstiftungen: im Jahr 1914 belief sich deren Zahl auf nahezu 140 mit einem Gesamtstiftungskapital von etwa 1,7 Millionen Mark.8

Doch nicht nur die Hochschulen in beiden Ländern waren auf staatliche und private Zuschüsse angewiesen, auch Forschungseinrichtungen und Forschungsgesellschaften verließen sich auf diese Form der Mischfinanzierung. Während in den USA gegenwärtig die Rolle des Staats bei der Finanzierung von Bildung und Forschung vor dem Ersten Weltkrieg – vor allem durch konservative Kommentatoren – heruntergespielt wird, ist es in Deutschland die Rolle privater Geldgeber für Forschung und Bildung, die in Vergessenheit geraten ist oder aber als eine primitive Vorstufe der modernen staatlich-finanzierten Wissenschafts- und Bildungsförderung dargestellt wird. Doch bereits vor über zwanzig Jahren verwies Bernhard vom Brocke in seinem Aufsatz zur Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Kaiserreich auf fast 40 Förderorganisationen zu wissenschaftlichen Zwecken, die im Jahr 1914 über Stiftungsmittel von über 50 Millionen Mark verfügten.9 Jüngere Publikationen wie etwa Julia Rischbieters Studie über Henriette Hertz10 oder Hans-Harald Müllers und Mirko Nottscheids Studie über die Berliner Gesellschaft für deutsche Literatur11 machen jedoch deutlich, dass die von vom Brocke vorgelegte Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und der Umfang der privaten Förderung der Wissenschaft im Kaiserreich noch einer systematischen historischen Aufarbeitung harrt. Im Gegensatz zu den bisher vorliegenden Arbeiten zur privaten Wissenschaftsförderung wäre es auch von Vorteil, wenn die künftige Erforschung der privaten Förderung von Bildung und Forschung im Kontext der Forschungen zum Stiftungswesen beziehungsweise dem Dritten Sektor und nicht länger in Isolation von diesem neuen interdisziplinären Forschungsfeld erfolgten. Nur so lassen sich vorschnelle Schlussfolgerungen über die Singularität bestimmter Stiftungsprojekte vermeiden und Zusammenhänge zwischen dem Engagement von Stiftern in sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern herausstellen.

Abb. 4.1: Robert von Mendelsohn

Abb. 4.1: Robert von Mendelsohn

4.2 Das KWG-Modell im internationalen Kontext

Die Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft ist im Vergleich zu anderen durch Stiftungsvermögen beziehungsweise privat finanzierten Forschungseinrichtungen erstaunlich gut erforscht worden. Die von Lothar Burchardt12 und Günter Wendel13 zeitgleich vorgelegten Studien aus dem Jahr 1975, der von Rudolf Vierhaus und Bernhard vom Brocke14 herausgegebene Jubiläumsband von 1990 sowie der von Helmut Maier15 herausgegebene Band zur Rolle der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im System kriegsrelevanter Forschung während des Nationalsozialismus beleuchten ihre Entstehungsgeschichte, die Sozialstruktur der Stifter sowie die Forschungsleistungen der Gesellschaft.16 Während diese Studien ein detailliertes Bild der Gründung und des wissenschaftlichen Wirkens der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft bieten, geht es im Folgenden darum, ihre Geschichte als vor allem privat geförderte Einrichtung in die Geschichte des deutschen Stiftungswesens einzubetten. Dabei werden einige Kernaussagen der zitierten Autoren revidiert oder zumindest modifiziert.

In seiner Denkschrift von November 1909 entwickelte der Berliner Theologe Adolf von Harnack basierend auf früheren Plänen des Ministerialbeamten im preußischen Kultusministerium Hugo Krüss ein programmatisches Konzept für die Gründung einer der Grundlagenforschung gewidmeten Einrichtung, die sowohl durch private als auch durch staatliche Gelder finanziert werden sollte. In seinem Memorandum verwies Harnack auf verschiedene Forschungsinstitute in Schweden, England und den USA, die sowohl staatlich als auch privat finanziert wurden. Für Harnack hatte die Wissenschaftsförderung politische und nationale Bedeutung erlangt. Im Gegensatz zu früheren Zeiten würde „heutzutage bei dem außerordentlich gesteigerten Nationalgefühl jedem wissenschaftlichen Forschungsergebnis ein nationaler Stempel aufgedrückt. [...] Deshalb hat die Führung auf dem Gebiete der Naturwissenschaften nicht mehr nur einen ideellen, sondern sie hat auch einen eminenten nationalen und politischen Wert.“17 Harnack beschrieb vor allem die gewaltigen Aufwendungen zur Förderung der naturwissenschaftlichen Forschung in den USA und verwies deutlich auf das Zusammenwirken von Bundesregierung, Einzelstaaten und privater Geldgeber in diesem Bereich. Besonders hervor hob Harnack die Carnegie Institution of Washington und das Rockefeller Institute for Medical Research in New York.18

Carnegies und Rockefellers Stiftungen repräsentierten einen grundsätzlichen Mentalitätswandel in Bezug auf die Einstellung der amerikanischen Gesellschaft gegenüber Reichtum und dessen Einsatz zur Errichtung von großen Stiftungen, die sich außerhalb der Kontrolle des Staates befanden. Bis in die 1890er Jahre war die amerikanische Gesellschaft zutiefst stiftungsfeindlich eingestellt. Stiftungen und Spenden, die zu einem Großteil an von Religionsgemeinschaften verwaltete Einrichtungen gingen, wurden als eine Gefahr für die säkulare amerikanische Gesellschaft angesehen. Sie könnten, so die Befürchtung der Zeitgenossen, die etablierten Kirchen mächtiger als den Staat machen, und sollten daher auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Daher wurden Stiften und Spenden gesetzlich reglementiert und die Summen, die Privatpersonen per Testament an Stiftungen und wohltätige (oftmals von Religionsgemeinschaften kontrollierte) Organisationen hinterlassen konnten, per Gesetz stark beschränkt.19

Diese stiftungsfeindliche Einstellung bestimmte auch den letzten großen Rechtsstreit um ein Vermächtnis im Staat New York. Der New Yorker Millionär Samuel Jones Tilden (1814–1886) hatte seinen Nachfahren testamentarisch lediglich etwa 1,4 Millionen US-Dollar seines auf fünf bis sechs Millionen US-Dollar geschätzten Vermögens hinterlassen. Die verbleibenden rund vier Millionen US-Dollar bestimmte er zur Förderung von „wohltätigen, Bildungs- und wissenschaftlichen Zwecken“, überließ die Auswahl der spezifischen Verwendungszwecke allerdings eigens dazu bestimmten Nachlassverwaltern. Seine Nachkommen klagten gegen dieses Testament und gewannen vor dem Bundesgericht in Washington mit der Begründung, dass die Zweckbestimmung der Stiftung zu allgemein gehalten und damit die Verfügung vom Testator auf die Nachlassverwalter übergegangen sei. Dennoch eröffnete das Gericht mit diesem Urteil den Spielraum für das Stiften gewaltiger Millionensummen an säkulare und religiöse Einrichtungen, vorausgesetzt die Stiftungszwecke waren eindeutig in den Verfügungen festlegt.20

Damit war der Weg frei für die Gründung der millionenschweren Stiftungen von John D. Rockefeller (1839–1937) und Andrew Carnegie (1835–1919), dessen berühmte Publikation The Gospel of Wealth in diesem Kontext einer bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts stiftungsfeindlichen amerikanischen Gesellschaft betrachtet werde sollte.21 Im Jahr 1902 begründete Carnegie mit einem Stiftungskapital von anfänglich 10 Millionen US-Dollar (dies entsprach damals umgerechnet etwas mehr als 40 Millionen Mark) sein Carnegie Institute of Washington, das sich der Grundlagenforschung in verschiedenen Bereichen von Biologie über Geschichte bis hin zu Volkswirtschaft widmete. In den Aufsichtsrat dieser privaten Forschungseinrichtung berief Carnegie sowohl den Präsidenten der USA als auch den Präsidenten des Senats und den Präsidenten des Abgeordnetenhauses – wohl um die politische Akzeptanz für stifterische Initiative herzustellen und nicht den Eindruck zu erwecken, dass hier eine vom Staat unkontrollierbare Sphäre wissenschaftlicher Forschung entstünde. Das Carnegie Institute of Washington sollte nach dem Willen seines Gründers im Wesentlichen zwei Aufgaben erfüllen: Erstens sollte es Forschungsarbeit an amerikanischen Universitäten durch die Vergabe von Forschungsgeldern zuerst an individuelle Forscher später an Forschergruppen fördern und zweitens eigene Forschungsinstitute unterhalten. Die Nachrichten von der Gründung der Carnegie Institution alarmierten und inspirierten Forscher und Bildungspolitiker gleichermaßen in Deutschland, die im Einklang mit dem nationalistischen Klima ihrer Zeit, Bildung und Forschung eng mit nationalem Prestige verbanden.22

Das Deutsche Kaiserreich besaß gegenüber den USA allerdings einen gewaltigen Vorteil. Stiften und Spenden hatten in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition und im Deutschland des 19. Jahrhunderts herrschte weder ein stiftungsfeindliches Klima noch machten die deutschen Einzelstaaten den Versuch, stifterische Aktivitäten einzudämmen. Daraus erklärt sich das gewaltige Anwachsen des Stiftungssektors in den einzelnen deutschen Bundesstaaten. Die im Stiftungssektor des Königreiches Bayern akkumulierten Kapitalien wurden nach Erhebungen des statistischen Landesamtes 1901 auf etwa 550 Millionen Mark geschätzt.23 Damit verfügten allein die bayrischen Stiftungen über mehr Anlagekapital als die deutsche Rentenversicherung im selben Jahr an Rücklagen gebildet hatte (etwa 370 Millionen Mark).24 Es fehlte Deutschland also weder an stiftungswilligen Bürgern noch an den notwendigen Stiftungskapitalien. Dank des industriellen Aufschwungs zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Deutschland ein reiches Land mit etwa 16.000 Millionären geworden.25 Insofern war der Anspruch, dass zunächst sechs Millionen Mark Stiftungskapital eingeworben werden müssten, bevor die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet werden könnte, durchaus realistisch.26 Stattdessen bestand hierbei die Herausforderung darin, die potentiell verfügbaren Kapitalien auf dieses neue und vor allem national konzipierte Projekt zu lenken.

Die Förderung von Bildung und Wissenschaft war neben Kultur, Kunst und Sozialem eines der drei Kernfelder stifterischer Betätigung in den deutschen Staaten. Gymnasien, Hochschulen und Universitäten zählten gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu den Begünstigten stifterischer Aktivitäten und akkumulierten Stiftungskapitalien in Millionenhöhe. Von den etwa 600 Gymnasien Preußens verfügte mehr als die Hälfte (350) über umfangreiche Stiftungen, deren Stiftungskapital sich im Jahr 1901 auf eine Gesamtsumme von mehr als 19 Millionen Mark belief. Die wohl reichste der preußischen Bildungseinrichtungen war das im Jahr 1574 gegründete Berlinische Gymnasium zum Grauen Kloster, das im Jahr 1902 ein Stiftungskapital von mehr als einer Million Mark verwaltete.27 Und die Stipendienstiftungen der Berliner Universität beliefen sich 1914 auf über drei Millionen Mark.28 Insofern erschien das Projekt einer durch Stiftungen und Spenden finanzierten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft als keine große Herausforderung – selbst wenn dafür sechs Millionen Mark nötig waren.

Beim Stiften handelte es sich jedoch immer um einen Akt von Bürgern, die sich um die Finanzierung von Einrichtungen in ihrer unmittelbaren Umgebung und Kommune kümmerten. Die Bürger einer Stadt wie Berlin oder Leipzig stifteten für ihre Schulen, ihre Universität, ihre Museen oder ihre Krankenhäuser und sozialen Wohnungsunternehmen in ihrer Stadt. Nur in Ausnahmefällen kam es dazu, dass sich Stifter finanziell für die Einrichtungen einer Stadt oder Gemeinde verpflichtet fühlten, in der sie nicht (mehr) wohnten oder zu der sie keinen direkten geographischen oder biographischen Bezug hatten. Es kam vor, dass Stifter wie zum Beispiel der in London lebende deutschstämmige Chemiker und Industrielle Ludwig Mond (1839–1909) am Ende ihres Lebens Stiftungen für die Einrichtungen oder die Städte errichteten, die eine bedeutende Rolle in ihrem Leben gespielt hatten. Der 1839 in Kassel geborene Mond hatte 1856/57 an der Universität Heidelberg bei Robert Bunsen (1811–1899) studiert und unter anderem seiner Alma Mater eine Million Mark für chemische und physikalische Forschung gestiftet.29

4.3 Das Modell der KWG im nationalen Kontext

Das Projekt der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die als ein überregionales und sogar nationales Stiftungsprojekt angedacht war, stand im deutlichen Gegensatz zu der traditionell einheimisch orientierten Stiftungstradition in den deutschen Staaten. Auch wäre es falsch, vor 1914 von einem deutschen Stiftungswesen zu sprechen. Unterschiedliche Rechtstraditionen und Stiftungspraktiken hatten zur Ausprägung von einzelstaatlichen Stiftungskulturen – in Form einer bayerischen oder einer sächsischen Stiftungskultur – geführt. Nationale Projekte und Kampagnen wie etwa der Aufruf zur Errichtung von Stipendienstiftungen an der Universität Straßburg fanden nur wenig Resonanz im lokal verankerten Bürgertum der deutschen Großstädte und erwiesen sich daher oftmals als Fehlschlag.30 Insofern gab es zwar in Bezug auf die generelle Verfügbarkeit von Stiftungskapital durchaus günstige Ausgangsbedingungen, doch hinsichtlich der Praxis des Stiftens und Verortung der Stifter weniger förderliche Rahmenbedingungen.

Wenngleich einzelne Stifter wie der Privatbankier Leopold Koppel, der die notwendigen Finanzmittel in Höhe von etwa einer Million Mark zur Gründung eines Instituts für physikalische Chemie zusagte, eine bedeutende Rolle bei der Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft spielten,31 handelte es sich im Gegensatz zu Rockefellers und Carnegies Einrichtungen von Anfang an um ein kollektives Stiftungsprojekt, das sich nicht auf einen einzelnen Stifter verlassen konnte, sondern von einer Gruppe von Stiftern gemeinschaftlich getragen wurde. Beim Ausmachen potentieller Stifter spielte der preußische Staat von Anfang an eine außerordentlich wichtige Rolle als Vermittler, Koordinator und Werber, die sich aus der kollektiven Natur des Unternehmens, und mehr noch, aus dem Anspruch eines nationalen Prestigeprojektes herleitete. Die Organisatoren der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft favorisierten von Anfang an die weit verbreitete kollektive Form des Stiftens, die in Form eines Vereins mit Aufnahmebeiträgen, Mitgliedsbeiträgen und zusätzlichen Spenden und Stiftungen der Vereinsmitglieder im Laufe ihrer Mitgliedschaft in die Tat umgesetzt werden sollte.32 Damit stellten die Organisatoren die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in die wohl etablierte Tradition der Verbindung von Stiften und Verein, die – nicht nur – in Preußen bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken konnte. Aus einer Zusammenstellung der im Jahr 1865 in Preußen tätigen Stiftungen und wohltätigen Vereine geht hervor, dass den fast 3.000 Stiftungen mit einem Gesamtstiftungskapital von fast 100 Millionen Mark etwa 1.300 Vereine mit einem Gesamtkapital von fast 33 Millionen Mark gegenüberstanden.33 Vereine dominierten also rund ein Viertel des Stiftungssektors in Preußen. Der Wissenschaftsorganisator Friedrich Schmidt-Ott, ein Mitarbeiter von Friedrich Althoff im preußischen Kultusministerium, entwickelte eine Finanzierungsstruktur der zufolge der Aufnahmebeitrag 20.000 Mark und der jährliche Mitgliedsbeitrag 1.500 Mark (später auf 1.000 Mark abgesenkt) betragen sollte. Beide konnten jedoch durch eine einmalige Zahlung von 40.000 Mark aufgehoben werden. In Relation zu Beitragszahlungen und Spendenbereitschaft war ursprünglich geplant, die Mitgliedschaft in drei Klassen zu untergliedern: erstens Senatoren, zweitens Stifter und drittens Mitglieder. Letztlich wurden jedoch nur zwei Mitgliederklassen etabliert: die der Senatoren und die der Mitglieder. Senatoren sollten einen speziell kreierten Senatorentalar und ein Mitgliedsabzeichen erhalten. Mitglieder die mehr als 100.000 Mark spendeten erhielten gar ein persönliches Dankschreiben des Kaisers.34

Damit folgte die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft einem Stiftungsmodell, das sich vor allem im Bereich der Finanzierung bürgerlicher Museen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts fest etabliert hatte. Mit Ausnahme etwa des Städel’schen Kunstinstitutes in Frankfurt am Main und des Wallraf-Richartz-Museums in Köln verdankten bürgerliche Museen wie die Kunstmuseen in Leipzig, Hamburg und Bremen ihre Existenz den Aktivitäten von Museumsvereinen, die die Finanzierung von Sammlungen und Museumsgebäuden durch Mitgliedsbeiträge sowie mittels Schenkungen und Spenden ihrer Mitglieder über eine Kombination der Form des eingetragenen Vereins und der Aktiengesellschaft finanzierten. Diese bürgerlichen Museen entstanden in Auseinandersetzung mit dem etablierten feudalen Monopol an der Museumsgründung und Museumsfinanzierung, die ihren Ausdruck etwa in den königlichen Museen Berlins, Dresdens und Münchens fanden.35 Einer der ersten bürgerlichen Museumsvereine, der zum Vorbild für ähnliche Gründungen von Fördervereinen und Museen vor allem in den USA und Kanada wurde, war der im Jahre 1837 in Leipzig gegründete Kunstverein.36 Typisch für solche Vereine war die Zielsetzung des Museumbaus und der Finanzierung durch finanzkräftige Bürger, die im Gegenzug Anerkennung für ihre Aktivitäten als Stifter erwarteten. Diese Vereine boten Bürgern hierarchische Mitgliederstrukturen, die sich in verschiedenen Mitgliederklassen mit abgestuften Mitgliedsbeiträgen manifestierten, sowie entsprechenden Gegenleistungen in Form von Titeln und öffentlicher Anerkennung durch die namentliche Identifizierung der Beiträge von Stiftern in den Museumssammlungen (wie beispielsweise die Benennung von Museumsflügeln nach Stiftern, die Anbringung von Dankestafeln im Eingangsbereich der Museen, Verweise auf die Stifter eines Ausstellungsstückes durch erklärende Schilder) oder in den veröffentlichten Jahresberichten der Museumsvereine.37 Dieses Modell des kollektiven Stiftens war in deutschen bürgerlichen Museen entwickelt und in amerikanischen Museen vervollkommnet worden, bevor es gegen Ende des 19. Jahrhunderts vom Museumsreformer Woldemar von Seidlitz (1850–1922) als finanzielle Grundlage des modernen Museums empfohlen wurde.38 Im interkulturellen Transfer dieses Stiftungsmodelles veränderte sich die Funktionszuschreibung dieser Vereine jedoch grundsätzlich. Während die bürgerlichen Museumsvereine in den deutschen Städten als eine Form der Emanzipation von feudaler Vorherrschaft im kulturellen Bereich mit minimalen hierarchischen Mitgliederstrukturen – der Leipziger Kunstverein etwa verfügte lediglich über zwei Mitgliederklassen, die sich nur unwesentlich in Bezug auf die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie der damit verbundenen Privilegien unterschieden – entstanden waren, sahen amerikanische Stifter, denen es nicht um die Emanzipation von feudaler Vorherrschaft, sondern um die Etablierung von sozialen Klassenunterschieden in der amerikanischen Gesellschaft ging, in den Museumsvereinen ein Mittel, um soziale Hierarchien öffentlichkeitswirksam zu inszenieren. Aus dem Bedürfnis heraus, in einer zumindest ihrem Selbstverständnis nach „klassenlosen“ Gesellschaft soziale Disktinktionen herzustellen, bestanden Stifter in New York auf die Etablierung von mindestens drei klar voneinander getrennten Mitgliederklassen, die sich durch abgestufte Mitgliedsbeiträge sowie unterschiedliche Privilegien und Titel auszeichneten. So besaß der Museumsverein des New Yorker Metropolitan Museum of Art drei Klassen von Mitgliedern: Erstens, Patron of the Museum für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1.000 US-Dollar, zweitens Fellow in Perpetuity für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 500 US-Dollar und drittens Fellow for Life für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 200 US-Dollar. Es war diese stark hierarchisierte Form des Museumsvereins, die am Ende des 19. Jahrhunderts unter deutschen Museumsdirektoren und Museumsreformern zum Modell erhoben wurde und nicht nur in Berlin Nachahmer fand. Hier öffnete sich nun allerdings auch das Kaiser-Friedrich-Museum (heute: Bode-Museum) für bürgerliche Stifter, die sich in dem 1897 gegründeten Kaiser-Friedrich-Museums-Verein zusammenfanden. Auch wenn sich der Mitgliedsbeitrag auf stattliche 500 Goldmark belief, waren es doch weniger diese Beiträge als vielmehr die wertvollen Schenkungen seiner Mitglieder, wie im Fall von James Simon, dem das Museum seine Renaissance-Sammlung verdankt, die den Erfolg dieses Museumsprojekts garantierten.39

Die starke Hierarchisierung von Fördervereinen und die Konzentrierung auf Millionäre als potentielle Vereinsmitglieder war, wie ein Blick auf die bereits existierenden Fördervereine zu kulturellen und wissenschaftlichen Zwecke sowie in die Vorschläge der in die Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft involvierten Personen zeigt, keineswegs ohne Alternative. Museumsvereine wie der Leipziger Kunstverein hatten oftmals Hunderte von Mitgliedern, die relativ geringe Mitgliedsbeiträge zahlten, sich aber darüber hinaus verpflichteten, dem Museum weitere Schenkungen zukommen zu lassen.40 Bereits im März 1910 hatte Walther Rathenau (1867–1922) die Errichtung eines Fördervereins, der als Königlich-Preußische Gesellschaft firmieren sollte, auf einer breiten Mitgliederbasis vorgeschlagen. Die Einbeziehung auch weniger vermögender Personen sollte durch einen niedrigen Mitgliedsbeitrag von 50 bis 100 Mark ermöglicht werden. Ein derartig organisierter Förderverein hätte das Projekt auf eine wesentlich breitere soziale Basis gestellt und damit auch zu einer tieferen Integration der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in die Bürgergesellschaft geführt. Unter den Organisatoren fand Rathenaus Vorschlag jedoch keine Mehrheit. Damit war das Projekt der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft von Anfang an als ein exklusiver Millionärsklub angelegt.41

Abb. 4.2: Karikatur der Satirezeitschrift „Simplicissimus“ aus dem Jahre 1912 zur Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft: „Die drei Könige aus dem Morgenland bringen ihre Weihnachtsgeschenke.“

Abb. 4.2: Karikatur der Satirezeitschrift „Simplicissimus“ aus dem Jahre 1912 zur Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft: „Die drei Könige aus dem Morgenland bringen ihre Weihnachtsgeschenke.“

Die Modifikationen des deutschen Museumvereinsmodells in den USA beschränkten sich nicht nur auf die Hierarchisierung der Mitgliederstruktur von Fördervereinen. New Yorker Stifter hatten erfolgreich auf eine staatlich-private Partnerschaft der Museumsförderung hingearbeitet, die sich in der Finanzierung der Konstruktion der Museumsgebäude für das Metropolitan Museum of Art und das American Museum of Natural History niederschlugen. Eine derartige staatlich-private Kooperation fand sich auch in dem ersten Entwurf Harnacks für die Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Auch wenn sich Harnack letztlich nicht mit seiner ursprünglichen Forderung nach einer paritätischen Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft durch den Staat und Stifter gegen das preußische Finanzministerium, das unabsehbare Unterhaltungskosten auf den preußischen Staat zukommen sah, durchsetzen konnte, versicherte Wilhelm II. in seiner Festrede zum Berliner Universitätsjubiläum, dass der preußische Staat zur Finanzierung der neuen Forschungsinstitute Finanzmittel beisteuern werde.42 Der preußische Staat stellte das Bauland für die Errichtung von Institutsgebäuden unentgeltlich zur Verfügung und übernahm auch die Besoldung der Institutsdirektoren. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft musste im Gegenzug die Baukosten für die Institutsgebäude aufbringen sowie den laufenden Institutsbetrieb aus eigenen Mitteln finanzieren.43

Auch wenn die Organisationsform der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft viele Ähnlichkeiten mit anderen Fördervereinen aufwies, so zeigte sich in der Rolle des preußischen Staats bei der Vereinsgründung und der Einwerbung der Stiftungen und Spenden eine signifikante Besonderheit. Fördervereine waren in der Regel das Resultat eigenständigen bürgerlichen Handelns ohne staatliche Beteiligung. Im Fall der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft wurden nun erstmals alle Verwaltungsorgane des preußischen Staates in den Dienst zur Gründung der Gesellschaft und die Anwerbung von Stiftern gestellt. Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister in ganz Preußen wurden von Regierungsseite dazu aufgefordert, mit kapitalkräftigen und stiftungswilligen Personen in ihrem Amtsbereich Gespräche zu führen und sie zu Stiftungen und Spenden zu animieren. Dabei ging die preußische Regierung systematisch vor. Zunächst wurden basierend auf den Steuerlisten regionale Verzeichnisse der reichsten Bürger in den einzelnen preußischen Provinzen und Regierungsbezirken zusammengestellt, vom damaligen Düsseldorfer Oberpräsidenten sarkastisch als die „Einkreisung des Edelwildes“ bezeichnet.44 Daran schlossen sich persönliche Gespräche der höheren Regierungsbeamten vor Ort mit potentiellen Stiftern an. Im Ergebnis gelang es über zehn Millionen Mark an Stiftungs- und Spendengeldern einzuwerben.45

Allerdings stellte sich rasch heraus, dass die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft kaum Stifter außerhalb Preußens anzog und damit kaum den Anspruch einer nationalen Fördergemeinschaft für die Wissenschaft in Anspruch nehmen konnte. Lothar Burchardt hat errechnet, dass lediglich vier Prozent der gesamten privaten Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft aus den nicht-preußischen Teilen Deutschlands kamen, wobei die Hamburger Stifter mit insgesamt 275.000 Mark an der Spitze der nicht-preußischen Geldgeber standen. Bayerische und sächsische Stifter gaben jeweils 90.000 Mark. Insgesamt war aber die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft wohl eher eine inner-preußische als eine deutsche Angelegenheit.46 Doch selbst innerhalb Preußens hielt sich die Begeisterung für dieses Stiftungsprojekt in Grenzen. Weit mehr als die Hälfte der Stifter kam aus Berlin (55) und der Rheinprovinz (43). Stifter aus diesen beiden Regionen brachten 68 Prozent der 11,2 Millionen Mark an Stiftungen und Spenden zur Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft auf. Das an Stiftern und Stiftungen reiche Schlesien, Westfalen und die Provinz Sachsen trugen nur geringe Finanzmittel zu diesem Projekt bei. Dabei war Schlesien nach Berlin und dem Rheinland die drittgrößte Provinz Preußens hinsichtlich der Zahl an Stiftungen und des in diesen akkumulierten Kapitals. Im Jahr 1865 befanden sich in Schlesien immerhin 17 Prozent aller preußischen Stiftungen und Fördervereine und 20 Prozent des preußischen Stiftungskapitals.47 An der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft beteiligten sich aber nur 15 Personen aus Schlesien mit lediglich 693.000 Mark.48 Damit stellte Schlesien acht Prozent der Stifter und lediglich sechs Prozent der Stiftungssumme der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.

Demgegenüber ist die geringe Beteiligung von Stiftern aus den Provinzen Pommern (2), Ostpreußen (1), Westpreußen (1) und Posen (0) keine Überraschung. Diese Regionen verfügten von jeher über keine nennenswerten Stiftungen oder finanzkräftige Stifter. 1865 befanden sich gerade einmal 2,5 Prozent der preußischen Stiftungen und Fördervereine in Pommern. Die Vergleichszahlen für Westpreußen beliefen sich auf 2,7 Prozent und für Posen sogar nur auf 1,6 Prozent. Lediglich Ostpreußen wies mit 5,5 Prozent einen höheren Anteil auf.49

Abb. 4.3: Senatssitzung der KWG am 11. Januar 1935: Franz von Mendelssohn mit Carl Duisberg, Georg Schreiber und Gustav Krupp (v. li. n. re.).

Abb. 4.3: Senatssitzung der KWG am 11. Januar 1935: Franz von Mendelssohn mit Carl Duisberg, Georg Schreiber und Gustav Krupp (v. li. n. re.).

4.4 Zum Profil der Stifter

Aus dieser regional ungleichen Verteilung lassen sich auch Rückschlüsse auf den sozialen und beruflichen Status der Stifter ziehen. Ostelbische Junker standen dem Projekt wohl desinteressiert bis ablehnend gegenüber. Burchardt kommt zu dem Schluss, dass sowohl „die altpreußischen Kernprovinzen“ als auch „die beiden gemeinhin als die Säulen des preußischen Staates geltenden Gruppen der Großgrundbesitzer und der Offiziere zur Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft praktisch nichts“ beigetragen haben.50 Doch das Beispiel Schlesiens lässt auch deutlich werden, dass Industrielle, die eigentlich an Grundlagenforschung hätten interessiert sein sollen, nicht unbedingt bereit waren, für ein Projekt im 350 Kilometer entfernten Berlin Geld zu geben. Unter den Spendern und Stiftern befanden sich vor allem Bankiers und Industrielle, die an den Forschungen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft interessiert waren und in der Lage waren „größere Kapitalien im Interesse der Wissenschaft aufzubringen.“51 Während es den Organisatoren der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft also nicht gelang, die altpreußischen Führungseliten für dieses Prestigeprojekt zu gewinnen, waren sie bei der Anwerbung von Stiftern aus dem wirtschaftlich erfolgreichen Bürgertum in Berlin und im Rheinland, das bereits in den Genuss staatlicher Titel wie „Kommerzienrat“ oder gar dem hoffähigen „Geheimer Kommerzienrat“ gelangt war, durchaus erfolgreich. Die Mehrzahl der Stifter und Spender – 140 von 175 preußischen Förderern – waren Millionäre und eine überdurchschnittlich hohe Zahl der Stifter – 17 der 37 preußischen Bankiers unter den Förderern – waren Juden.52

Der Berliner Baumwollunternehmer James Simon war der erste Stifter, der am 26. Oktober 1910 einen Beitrag von 100.000 Mark auf das zwei Tage zuvor bei der Preußischen Seehandlung eröffnete Konto der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft einzahlte. Für den darauffolgenden Tag sind die Einzahlungen über jeweils 150.000 Mark durch die Bankiers Robert und Franz von Mendelssohn sowie 300.000 Mark durch den Bankier Paul von Schwabach (1867–1938) nachgewiesen. Am 28. Oktober folgten die Einzahlungen in Höhe von 50.000 Mark durch den Bankier Ludwig Max Goldberger (1848–1913) und 30.000 Mark durch den Bankier Robert Warschauer (1816–1884). Julius Eduard Arnhold gab insgesamt 300.000 Mark für die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.53 Während Lothar Burchardt noch auf die integrativen Motive für das herausragende jüdische Engagement für die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft hinwies, kommen Michael Dorrmann und Olaf Matthes zu ganz anderen Interpretationen. Burchardt hatte argumentiert, dass deutsche Juden über ihre Beteiligung an Projekten wie der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft darauf hofften, sich durch ihr „ostentatives Eintreten für mehr oder minder nationale Projekte gewissermaßen in die Gesellschaft einkaufen zu können.“54 Für Dorrmann geht diese Interpretation

an der Lebenswirklichkeit Arnholds allerdings vorbei und scheint auch für andere jüdische Stifter wenig plausibel. Arnhold war 61 Jahre alt, stand auf dem Höhepunkt seiner beruflichen Karriere und war in der Gesellschaft bestens integriert, als die KWG gegründet wurde. Eine weitere ‚Investition‘ in seinen guten Ruf hatte er ebenso wenig nötig wie etwa Franz von Mendelsohn, Paul von Schwabach oder James Simon [...] Der alte preußische Adel, der tiefsitzende antisemitische Vorbehalte pflegte, war durch Stiftungen dieser Geldmagnaten an eine ihnen gänzlich fernstehende Wissenschaftsorganisation ohnehin nicht zu beeindrucken.55

Dorrmann glaubt vielmehr, dass Arnhold wie viele andere Stifter, zum Gefangenen „seiner eigenen Großzügigkeit“ geworden war: „Wollte er nicht riskieren, die ‚Wohlbekanntheit‘ seines ‚opferbereiten Sinns‘ an höchster Stelle zu verlieren, konnte er sich einem offiziellen Spendenaufruf kaum mehr verweigern.“56

Matthes verweist in seiner Biographie über James Simon auch auf die Aussicht, dass jüdische Wissenschaftler an der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Gegensatz zur Berliner Universität Leitungspositionen übernehmen könnten, als einen motivierenden Faktor für die großzügigen Spenden der jüdischen Berliner. Jüdische Stifter wurden in dieser Hinsicht auch nicht enttäuscht. Mit Fritz Haber und Richard Willstätter gelang es eminenten Forschern jüdischer Herkunft beziehungsweise jüdischen Glaubens Positionen an den Instituten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zu finden.57

Auch wenn es den Initiatoren um die Etablierung einer nationalen Forschungsgemeinschaft ging, die es dem Deutschen Kaiserreich ermöglichen sollte, mit den anderen Konkurrenten in der wissenschaftlichen Forschung in Washington, Oxford, und Paris Schritt zu halten, gelang es ihnen nicht, die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft als ein solches nationales Projekt an die potentiellen Stifter zu verkaufen. Stifter und Stiftungen waren zutiefst lokal verankert und überregionale Projekte hatten es daher von vornherein schwer. Die Entscheidung zugunsten einer elitären mehr oder weniger auf Millionäre begrenzten Fördergemeinschaft anstelle einer breitenwirksamen durch niedrigere Mitgliedsbeiträge finanzierten aber durch den nationalistischen Zeitgeist beförderten Vereinigung mag zu der geringen geographischen Streuung beigetragen haben. Die populäre, alle Gesellschaftsschichten und regionale Grenzen überschreitende Spendenaktion zugunsten der Weiterentwicklung von Zeppelin-Luftschiffen nach der Katastrophe von Echterdingen im August 1908 zeigt, dass breit angelegte Spendensammlungen durchaus beträchtliche Summen – hier waren es immerhin sechs Millionen Mark – aufbringen konnten und gleichzeitig zur Popularisierung eines Projektes, das in diesem Fall zu einem wahrhaft nationalem Projekt wurde, beitragen konnten.58

Die der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zugewendeten Spenden und Schenkungen sowie die staatliche Unterstützung stellten die neue Einrichtung zunächst auf sichere finanzielle Füße. Die Mischung aus Eigenmitteln der Gesellschaft, aus den Zinserträgen der angelegten Stiftungskapitalien sowie der Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge, staatlichen Zuschüssen des Staates Preußen und der Reichsregierung sowie private Stiftungen wie zum Beispiel die Koppel-Stiftung erwiesen sich als eine tragfähige Lösung für die Arbeit der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Den Vorschriften über die Anlage von Stiftungskapitalien folgend, legte die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft das ihr anvertraute Stiftungskapital von mehr als neun Millionen Mark vor allem in mit 3,5 Prozent verzinsten preußischen Staatspapieren und später auch in mit vier Prozent verzinsten deutschen Staatspapieren an. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs wuchs dieses Stiftungskapital auf 12,6 Millionen Mark. Damit standen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft mehr als 450,000 Mark jährlich an Zinsen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Dazu kamen weitere Aufnahmebeiträge und Zuwendungen durch Mitglieder in Höhe von knapp 1,8 Millionen Mark allein im Haushaltsjahr 1913/14 sowie Jahresbeiträge von knapp über 150.000 Mark.59 Die Einnahmen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft überstiegen somit, wie dies Bernhard vom Brocke bereits errechnet hat, die laufenden Forschungsausgaben erheblich.60 Im Rechnungsjahr 1913/14 standen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Mark Ausgaben in Höhe von lediglich 800.000 Mark gegenüber.61

4.5 Der erster Weltkrieg und die Folgen

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs und der Entscheidung der deutschen Regierung, den Krieg vor allem durch die Aufnahme von Kriegsanleihen bei der deutschen Bevölkerung zu finanzieren, veränderte sich die finanzielle Situation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft rasch. Patriotismus und Kriegsbegeisterung sowie Druck der Landesregierungen überzeugten die Vorstände und Manager von Stiftungen und Fördervereinen in ganz Deutschland, ihre in staatlichen Wertpapieren angelegten Stiftungskapitalien für Kriegsanleihen einzusetzen.62 Stiftungen in Preußen erwarben mehr als 280 Millionen Mark der fünften bis neunten Kriegsanleihe und trugen damit 0,5 Prozent der durch diese Kriegsanleihen aufgebrachten 61 Milliarden Mark zur Finanzierung des Krieges bei.63 Auch wenn der Gesamtbeitrag des Stiftungssektors bei der Anlage von Kapital in Kriegsanleihen recht gering erscheinen mag, waren es in Fällen wie der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die nach Berechnungen von Lothar Burchardt fast zehn Millionen Mark und damit fast die Hälfte ihres gesamten Stiftungskapitals, das sich im Rechnungsjahr 1918/19 auf knapp über 24 Millionen Mark belief,64 in Kriegsanleihen investierte,65 doch recht beachtliche Summen. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft profitierte – wie auch die anderen Stiftungen – anfänglich von dem höheren Zinssatz der Kriegsanleihen, der mit fünf Prozent ein bis anderthalb Prozentpunkte über dem Zinssatz der herkömmlichen Staatspapiere lag.66 Damit standen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zumindest während der Kriegsjahre wesentlich höhere Zinseinkünfte zur Begleichung der laufenden Unterhaltungskosten zur Verfügung.

Die Inflation der Nachkriegsjahre und vor allem die Entscheidung der Reichsregierung die Kriegsanleihen auf 2,5 Prozent der Schulden zu entwerten, führte zu einer massiven Abwertung des Stiftungskapitals der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Um wenigstens einen geringen Teil ihres Stiftungskapitals zu retten, hatte der Senat der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft entgegen geltenden Rechts, das die Anlage von Stiftungskapitalien in Industrieaktien verbot, im Herbst 1922 den Wertpapierbestand (Staatspapiere und Kriegsanleihen) mit einem Nominalwert von 18 Millionen Mark und einem Kurswert von 64 Millionen Mark verkauft und den Erlös in Aktien angelegt.67 Der Bericht über die 11. Hauptversammlung (1924) konstatierte dann mit Bezug auf die finanzielle Situation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft:

Durch den Verfall der deutschen Währung im vergangenen Jahre ist auch das Vermögen der Gesellschaft auf einen Bruchteil seines früheren Wertes zusammengeschmolzen. Nach der Goldmark-Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1924 beträgt das Gesamtvermögen rd. 400 000 Mk., worin Wertpapiere mit rd. 362 450 Mk. enthalten sind, gegenüber einem Vermögen von 10,5 Millionen im Geschäftsjahre 1914.68

Nach der Währungsstabilisierung entschied sich der Senat dazu, die erworbenen Aktien zu verkaufen und das Stiftungsvermögen wiederum in Staatspapieren anzulegen. Selbst nach der katastrophalen Erfahrung mit der Anlage von Stiftungskapitalien in Kriegsanleihen und der Entwertung dieser Anleihen durch die Regierung, die sich dadurch auf Kosten auch der Stiftungen entschuldete, herrschte in den 1920er Jahren immer noch die Illusion, dass Staatspapiere eine sicherere Anlage als Aktien wären. Zum 31. März 1926 belief sich der Wertpapierbestand der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft auf knapp über 600.000 Mark und das Gesamtvermögen auf etwa 1,3 Millionen Mark. Von einem Überschuss der Einnahmen konnte keine Rede mehr sein, denn die jährlichen Zinseinnahmen aus dem Stiftungskapital beliefen sich gerade einmal auf 53.000 Mark während die laufenden Ausgaben fast 1,6 Millionen Mark betrugen.69 Obwohl in den folgenden Jahren die Zinseinkünfte aus dem in Wertpapieren angelegten Stiftungskapital rasch anwuchsen und immerhin fast 250.000 Mark im Jahr 1929/30 erreichten, war dies bei weitem nicht ausreichend, um die laufenden Kosten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zu bestreiten.70 Auch die wachsenden Mitgliederzahlen – 1926 waren es 418 und 1930 waren es sogar 892 – konnten nur in geringem Umfang zur finanziellen Erholung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft beitragen, da die Zahlung eines Aufnahmebeitrags, der sich auf immerhin 20.000 Mark belaufen hatte, abgeschafft worden war. Während sich damit die Gesellschaft weiteren Kreisen öffnete, entgingen ihr durch diese Satzungsänderung wichtige Finanzquellen. Die Mitgliedsbeiträge stagnierten und brachten der Gesellschaft  gegen Ende der 1920er Jahre insgesamt etwa 50.000 Mark jährlich.71 Auch das Profil der Mitgliedschaft veränderte sich entscheidend durch die Aufnahme einer größeren Zahl von korporativen Mitgliedern. Im Jahre 1930 waren 60 Mitglieder des Fördervereins Städte, 39 Provinzen, Kreise, und Landesversicherungsanstalten, 27 Interessenverbände einschließlich Gewerkschaften.72 Staatliche und kommunale Zuschüsse wurden daher für die Finanzierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft immer wichtiger. Die Subventionen der preußischen und der deutschen Regierung stiegen von etwa einer Million Mark im Jahr 1924/25 auf circa 4,4 Millionen Mark im Jahr 1929/30 an.73

Die Betrachtung der Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Kontext der neueren Forschungen zum Stiften und Spenden im Kaiserreich lässt diese weltbekannte Forschungsfördereinrichtung in einem neuen Licht erscheinen. Auch wenn sie als ein nationales Projekt angelegt war, fand sie doch nur geringe Unterstützung außerhalb Berlins und des Rheinlandes. Vor allem Bankiers und Industrielle waren die Hauptstützen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, während die traditionellen preußischen Eliten sich nicht an der Finanzierung dieser für sie irrelevanten Einrichtung beteiligten. Die Wahl des Modells Förderverein verband die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft mit der großen Zahl von Stiftungseinrichtungen im Kultur- und Sozialbereich, die sich oftmals auf Hunderte oder gar Tausende von Mitgliedern stützten. Während solche Fördervereine ein Beispiel gelebter Bürgergesellschaft und bürgerlicher Mitbestimmung bei der Gestaltung der wilhelminischen Gesellschaft abgaben, beschränkten die Organisatoren der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft den potentiellen Mitgliederkreis mehr oder weniger auf Millionäre. Damit vergaben sie die Chance, die Gesellschaft durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Bürgern auf eine breitere Mitgliederbasis zu stellen und darüber auch breite gesellschaftliche Akzeptanz für die hier betriebene Grundlagenforschung zu erlangen. Dass trotz dieser Einschränkung binnen kürzester Zeit mehr als zehn Millionen Mark an Stiftungen und Spenden zur Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zusammenkamen, belegt die generelle Stiftungsbereitschaft der wohlhabende Bürger ebenso wie den generellen Reichtum der deutschen Gesellschaft im frühen 20. Jahrhundert.

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Dies sind die ersten bisher noch unveröffentlichten Ergebnisse meines Forschungsprojektes zur Finanzierung der Undergraduate Education an amerikanischen Hochschulen und Universitäten von 1800 bis 1945.

Nowotny (2011, 27).

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Siehe hierzu: Adam (2012b); Keener Archer (1934).

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vom Brocke (1990, 109–114).

Rischbieter (2004).

Müller und Nottscheid (2011).

Burchardt (1975).

Wendel (1975).

Vierhaus (1990).

Maier (2007).

vom Brocke und Laitko (1996).

Harnack (2011, 10).

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Siehe dazu: Ludlow Fowler (1922, 88–94); Laws (1855, 328–333); Zollmann (1924, 341–360).

Flick (1963, 508–519); Lydenberg (1923, 129–150).

Dobkin Hall (2006, 32–65; 2009, 69–99).

Zunz (2012, 23–26); vom Brocke (1996, 126–130).

Die öffentlichen Stiftungen im Königreiche Bayern nach dem Stande am Schlusse der Jahre 1900 und 1901 (1904, 477). Zum Umfang des Stiftungssektors in Deutschland siehe Adam und Lingelbach (2013).

Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1902, 197.

Die Angaben für Deutschland wurden errechnet auf Grundlage der Jahrbücher des Vermögens und Einkommens der Millionäre in den deutschen Ländern und Stadtstaaten die von Rudolf Martin verfasst wurden.

Burchardt (1975, 36).

Adam (2008, 33).

Zu Ludwig Monds Leben siehe die beiden Darstellungen: Goodman (1982); Cohen (1956).

Fuchs und Hoffmann (2004, 107–109); Burchardt (1975, 45, 98–100).

Satzung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, in: Wendel (1975, 24–31).

Diese Zahlenangaben beruhen auf einer statistischen Auswertung des Buches Karl Friedrich Rauer (1866). Vgl. dazu auch Adam und Lingelbach (2013).

Satzung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften; Burchardt (1975, 48f., 64f.).

Adam (2014).

Zur Geschichte des Leipziger Kunstvereins siehe Müller (1995); Menninger (1998, 76–105); Hommel (2000, 118–167).

Zur Diskussion um Gabe und Gegengabe siehe: Biggeleben (2006, 218–221).

Für die Entwicklung und den interkulturellen Transfer des Museumvereinsmodells siehe: Adam (2009a, 15–31).

Matthes (2000, 135–185); Frey (1999, 102–124).

vom Brocke (1990, 142).

Burchardt (1975, 34–52).

Burchardt (1975, 93).

Burchardt (1975, 53f.).

vom Brocke (1990, 143).

Burchardt (1975, 70–71).

Diese Angaben beruhen auf der statistischen Auswertung des Buches Rauer, Preußisches Landbuch.

Burchardt (1975, 72).

Diese Angaben beruhen auf der statistischen Auswertung des Buches Rauer, Preußisches Landbuch.

Burchardt (1975, 81).

Burchardt (1975, 77).

Burchardt (1975, 75–81).

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Dorrmann (2002, 196).

Matthes (2000, 59–61); vom Brocke (1990, 33).

Dorrmann (2002, 185–187).

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3.-5. Jahresbericht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Berlin 1916, 40, Archiv der MPG.

Generell hierzu siehe: Adam (2008, 93–102; 2009b, 179–202).

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Bericht über die 11. Hauptversammlung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, 4 MPG-Archiv, I. Abt., Rep. 1A, Nr. 106/1; Protokoll über die Sitzung des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft am 4. Dezember 1922, in: Niederschriften von Sitzungen des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft 1920–1925, 3–4, MPG-Archiv 37. SP. 2–5.

Bericht über die 11. Hauptversammlung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, 4. Siehe auch: Biedermann (2006, 17f.).

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Ebd.

Bergemann (1991, 181).

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